G20-Gipfel Hamburg 2017: Nach acht Jahren Verfolgungseifer gibt die Staatsanwaltschaft Hamburg klein bei
Eines lässt sich aus der Retrospektive in aller Klarheit sagen: Unter dem Gesichtspunkt der geopolitischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre waren Proteste selten so eindeutig gerechtfertigt wie die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017. Damals hatte Trump seine erste Präsidentschaft gerade angetreten und Olaf Scholz war Oberbürgermeister der Hansestadt. Auch heute noch stehen beide für den Abbau von Demokratie und für die Straffreiheit der Mächtigen.
Was wir damals in Hamburg erleben durften, war ein Festival der Polizeigewalt. Was uns als moderne Polizeiarbeit verkauft wurde, war ein rabiates Experimentierfeld des autoritären Umbau des Staates, der seither vorangetrieben wird.
Exemplarisch dafür stehen die Ereignisse auf der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld am Morgen des 7. Juli 2017. Ohne Ankündigung und mit massiver Polizeigewalt wurde eine Demonstration zerschlagen und die Teilnehmer*innen gegen einen Zaun gedrängt, der nachließ und mehrere teils schwer verletzte Aktivist*innen zur Folge hatte. Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft angetreten, ein Exempel an den Beschuldigten zu statuieren. Gegen 86 Personen, aufgeteilt in acht Verfahrensgruppen, wurde Anklage erhoben. Die Marschrichtung war klar: Die Staatsanwaltschaft wollte Haftstrafen sehen.
Wie wackelig und konstruiert die Anklage war, konnte man im Laufe des ersten und einzigen Prozesses sehen, bei dem es zu einer Verurteilung kam: 90 Tagessätze für zwei Angeklagte, von denen 40 bereits als abgegolten galten. Das ganze Tamtam der Repressionsbehörden wirkt bei diesem Ergebnis geradezu lächerlich.
Was dieser Prozess aber auch war: ein Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit.
Alleine die Teilnahme an einer Demonstration reichte aus, um unliebsame Aktivist*innen zu verurteilen. Das Tragen schwarzer Kleidung sollte als Beleg für die Beihilfe zu versuchter Körperverletzung dienen — geradezu absurd.
Diese Konstrukte sehen wir allerdings immer häufiger, sei es im Zusammenhang mit Demonstrationen zum 1.-Mai, zum Tag X in Leipzig oder bei den „Widersetzen“-Protesten gegen die Neugründung eines faschistischen AfD-Jugendverbandes: Die Handlungsspielräume einer widerständigen Zivilbevölkerung werden weiter und weiter eingeschränkt.
Hartmut Brückner von der Roten Hilfe e. V. sagt dazu:
„Inzwischen haben alle Angeklagten Einstellungen angeboten bekommen. Alle Genoss*innen, die betroffen oder in der Solidaritätsarbeit involviert waren, können ein Lied davon singen, wie zäh und frustrierend der gesamte Verfahrenskomplex war. Die Dimensionen waren extrem herausfordernd, sei es die lange Zeit, die seit den Vorfällen vergangen ist, seien es die weiten Strecken, die es zu überwinden galt, um überhaupt Solidaritätsarbeit zu leisten. Aber auch wenn nicht alle Schlachten gewonnen werden konnten, ist es gelungen, trotz alledem die Angeklagten hinter einer gemeinsamen Idee zu versammeln und Einstellungen an die Bedingung zu knüpfen, dass sie für alle gelten und somit keine einzelnen Genoss*innen als angebliche Übeltäter*innen herausgepickt wurden. Schritt für Schritt ist man einer gemeinsamen, solidarischen Strategie näher gekommen und hat so eine Hürde nach der anderen überwunden.“
Hier gehts zu dem Statement der Soligruppen: https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2026/03/10/g20-rondenbarg-das-letzte-kapitel/