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16.01.2026 | Pressemitteilung

Gericht verpflichtet Sparkasse Göttingen zur Fortführung des Kontos der Roten Hilfe

Das Landgericht Göttingen hat die Sparkasse verpflichtet, das Konto der Roten Hilfe weiterzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, weder erhöhter Prüfaufwand noch Reputationsbedenken rechtfertigten diesen Schritt. Das Urteil setzt ein deutliches Zeichen gegen politisch motivierte Kontokündigungen.
Debanking stoppen

Die Rote Hilfe e. V. hat im Eilverfahren vor dem Landgericht Göttingen einen wichtigen Erfolg gegen das sogenannte Debanking erzielt. Das Gericht verpflichtete die Sparkasse Göttingen per einstweiliger Verfügung, das Konto der linken Solidaritätsorganisation fortzuführen. Die Kündigung sei rechtswidrig gewesen, so das Gericht in seiner mündlichen Begründung.

Die Sparkasse hatte die Kündigung mit einem angeblich erhöhten Prüfaufwand infolge der Einstufung der sogenannten „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung begründet. Zudem machte sie mögliche Reputationsschäden geltend. Keiner dieser Gründe konnte das Gericht überzeugen.

In seiner mündlichen Begründung stellte das Gericht klar, dass politische Entscheidungen oder Listungen eines „x-beliebigen Drittstaates“ keine ausreichende Grundlage für die Kündigung eines Kontos durch ein deutsches Kreditinstitut darstellen. Auch ein erhöhter Prüfaufwand sei von der Sparkasse nicht konkret und nachvollziehbar dargelegt worden. Schließlich wies das Gericht auch das geltend gemachte Reputationsrisiko zurück: Ein möglicher Imageschaden stelle keinen rechtlich tragfähigen Kündigungsgrund dar.

Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärt: „Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.“

Die Sparkasse Göttingen hatte im Verfahren eingeräumt, dass die Neubewertung der Geschäftsbeziehung ausschlaggebend für die Kündigung war. Sollte sie weiterhin an der Kündigung festhalten, müsste dies in einem regulären Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Die Rote Hilfe war im Dezember überraschend mit der Kündigung sämtlicher Girokonten bei zwei Banken konfrontiert worden, nachdem zuvor über viele Jahre hinweg eine beanstandungsfreie Geschäftsbeziehung bestanden hatte. In der öffentlichen Debatte um diese und ähnliche Fälle wird unter anderem in der Kampagne „Debanking stoppen!“ auf die Problematik politisch motivierter Kontokündigungen aufmerksam gemacht.

Abschließend betont Brückner: „Wenn der Zugang zu grundlegender Infrastruktur von politischen Zuschreibungen abhängig gemacht wird, geraten demokratische Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement insgesamt unter Druck. Der heutige Beschluss ist deshalb ein wichtiges Signal für eine offene, demokratische Gesellschaft.“

Weitere Pressemitteilung des Rechtsanwalts Jasper Prigge