Grußwort des Bundesvorstandes für Soli-Aktionen: Bringt Maja zurück! Keine Auslieferungen nach Ungarn!
Liebe Genoss*innen,
Liebe Freund*innen,
nach einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung hat das Berliner Kammergericht am Donnerstag Abend entschieden, dass die nicht-binäre Antifaschist*in Maja nach Ungarn ausgeliefert werden kann. Es ist ein Hohn, dass das Kammergericht sehr wohl Kenntnis von unzureichenden Haftbedingungen hat und die queer-feindliche Politik der ungarischen Regierung in seiner Begründung bestätigt – jedoch im gleichen Atemzug ausgerechnet dem rechts-autoritären Ungarn das Vertrauen ausspricht, sogenannte menschenrechtskonforme Haftbedingungen zu garantieren.
So als hätte es die Berichte der italienischen Antifaschist*in Ilaria über ihre menschenunwürdigen Haftbedingungen nicht gegeben: Ungezieferbefall in der Zelle, kaum Waschmöglichkeiten, keine Aushändigung von Hygieneartikel, Isolation von Familie und Angehörigen. Ganz zu schweigen von ihrer Vorführung in Ketten und an der Leine vor Gericht.
So als hätte das EU-Parlament nicht bereits 2022 Ungarn bescheinigt sich zu einem „hybriden System der Wahlautokratie“ entwickelt zu haben. In einer nicht-bindenden Entschließung war Ungarn damals von einer Mehrheit der Abgeordneten der Status der Demokratie abgesprochen worden.
Die Aussetzung der Auslieferung wäre mit Verweis auf Menschenrechtsstandards ohne Weiteres möglich gewesen. Das war offensichtlich politisch nicht gewollt, im Gegenteil. An Maja soll ein Exempel statuiert werden, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Willfährige Helfer*innen der JVA Dresden, des LKA Sachsen und der Berliner Generalstaatsanwaltschaft fackelten deshalb nicht lange und verschleppten Maja in einer Nacht- und Nebelaktion an die österreichische Grenze. Wie bei einer Entführung brach mit Abholung von Maja jegliche Möglichkeit der Kontaktaufnahme ab. Die Übergabe von Maja an die ungarischen Behörden um 10.00 Uhr am Freitag vereitelte wissentlich und in voller Absicht den Schutz der Rechte von Maja.
Damit ist ein neuer Tiefpunkt im Budapest-Komplex erreicht. In den vergangenen Monaten zeigte bereits die Generalbundesanwaltschaft wie sie gedenkt mit unliebsamen Antifaschist*innen umzugehen: Die Zusicherung eines Verfahrens hier in Deutschland soll es nur geben, wenn sich bislang beschuldigte und zum Teil untergetauchte Antifaschist*innen stellen, aussagen und umfassend kooperieren. Dass dabei ebenso rechtsstaatliche Mindeststandards, nämlich dem Recht auf Aussageverweigerung, untergraben werden, ist dem politischen Willen unterzuordnen.
Die Berliner Generalsstaatsanwaltschaft sieht sich „derzeit nicht in der Lage“ der Anweisung des Bundesverfassungsgericht Folge zu leisten, und Maja sofort nach Deutschland zurück zu holen. Diese ungeheuerlichen Vorgänge machen deutlich, wie viel die Behörden vom Rechtsschutz in Deutschland und der Verfassung, auf die sie verpflichtet sind, eigentlich halten. Die Ähnlichkeit zu der Queerfeindlichkeit á la Orban ist ebenso augenscheinlich.
Wir erklären erneut und aus vollem Herzen unsere Solidarität mit Maja! Der größte Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben muss: Bringt Maja zurück! Insbesondere im Hinblick auf die inhaftierte Antifaschistin Hanna, der dasselbe Schicksal droht, bleiben wir dabei: Keine Auslieferung nach Ungarn! Freiheit und Glück für alle Beschuldigten im Budapest-Verfahren.