Haft und Meldeauflagen gegen Klimaaktivist*innen nach Jänschwalde-Blockade
Gegen die Aktivist*innen, die am Montag, 19. September 2022 das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockierten, gehen die staatlichen Repressionsorgane mit extremer Härte vor. Ziel der brutalen und teils willkürlichen Maßnahmen auf mehr als fragwürdiger Rechtsgrundlage ist ganz offensichtlich, die Klimabewegung einzuschüchtern. Drei Blockierer*innen sind derzeit noch in Haft und sollen laut richterlicher Anordnung erst Mitte November freikommen; andere Aktivist*innen werden durch absurde Meldeauflagen dauerhaft in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt.
Mit der zehnstündigen Blockade des umstrittenen Kraftwerks Jänschwalde protestierte die Initiative „Unfreiwillige Feuerwehr“ gegen die klimazerstörerische Braunkohleverstromung und ganz konkret gegen den Weiterbetrieb der Anlagen in Jänschwalde, die die regionale Trinkwasserversorgung gefährden. Bereits bei der Räumung wandte die Polizei rücksichtslos Gewalt an und ging bewusst hohe Risiken für die körperliche Unversehrtheit der Aktivist*innen ein. So wurden Förderbänder wieder in Gang gesetzt, obwohl Blockadeteilnehmer*innen im Abstand von nur wenigen Zentimetern angekettet waren, und in mindestens einem Fall setzten die Beamt*innen den Bohrhammer unmittelbar neben der Hand eines angeketteten Menschen an und nahmen damit eine hohe Verletzungsgefahr in Kauf.
Auch während des Gewahrsams wurden den 20 Kohlekraftgegner*innen elementare Rechte verweigert: Bis auf eine einzige Person konnten die Festgenommenen keinen Anruf tätigen, um anwaltlichen Beistand oder Menschen ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Auf die Haftprüfungen am Dienstag konnten sie sich dadurch nicht angemessen juristisch vorbereiten.
Zudem berichten einige inzwischen Freigelassene über menschenverachtende Schikanen einschließlich Schlafentzugs, indem nachts das Licht angeschaltet blieb und die Gefangenen im Abstand von 15 Minuten geweckt wurden.
Bei der Haftprüfung ordneten die Richter*innen für vier Aktivist*innen, deren Identität sie nicht feststellen konnten, eine zweimonatige Untersuchungshaft an. Eine der verurteilten Personen gab daraufhin ihre Personalien an, die anderen drei – Ralph, Ava und Carlo – wurden in die Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Cottbus-Dißenchen verbracht. Gegen drei weitere Kohlekraftgegner*innen wurden Meldeauflagen ohne zeitliche Begrenzung verhängt, die sie in ihrer persönlichen Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen: Obwohl ihre Personalien bekannt sind, müssen sie sich täglich polizeilich melden.
„Im Fall der Jänschwalde-Blockade zeigt sich wieder einmal ganz deutlich, dass der Staat die engagierte Klimabewegung zu einem zentralen Feindbild erkoren hat. Durch Willkür und extreme Schikanen sollen einzelne Aktivist*innen herausgegriffen und gezielt abschreckende Exempel statuiert werden, um den Widerstand gegen die Klimazerstörung zu brechen“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Verhängung von zweimonatiger Haft, um die Preisgabe der Personalien zu erreichen, kann nur als Erzwingungshaft bezeichnet werden. Mit den Meldeauflagen werden andere Betroffene über lange Zeit in ihrer Bewegungsfreiheit komplett eingeschränkt – offensichtlich ebenfalls in erster Linie als Signal gegenüber der gesamten Klimabewegung. Diesen staatlichen Angriffen müssen wir unsere organisierte Solidarität entgegenstellen. Dann kann auch das behördliche Kalkül, andere Aktivist*innen zu lähmen und zu entmutigen, nicht aufgehen.“ Abschließend betonte Sommerfeld: „Wir als Rote Hilfe e. V. fordern die sofortige Freilassung von Ralph, Ava und Carlo, die umgehende Aufhebung der Meldeauflagen und die Einstellung der Verfahren.“