Juristischer Sieg für die Pressefreiheit: Hausdurchsuchung gegen Radio Dreyeckland unrechtmäßig
Am 17. Januar 2023 sorgten Hausdurchsuchungen gegen das Radio Dreyeckland für Aufsehen: Anlass war eine Kurzmeldung über die Einstellung eines § 129-Verfahrens, das im Rahmen des Verbots der Internetplattform linksunten. indymedia.org eingeleitet worden war. Nach jahrelangem juristischem Ringen stellte das Bundesverfassungsgericht am 19. November 2025 klar: Die Polizeimaßnahme war unrechtmäßig und verletzte den hauptsächlich betroffenen Journalisten in seiner Rundfunkfreiheit.
Die Razzia in den frühen Morgenstunden des 17. Januar 2023 richtete sich gegen verschiedene Räume in Freiburg: Zum einen durchsuchten Polizeibeamt*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft zwei Privatwohnungen von Medienschaffenden und beschlagnahmten unter anderem Datenträger. Das gleiche Szenario spielte sich am Vormittag im Studio von Radio Dreyeckland selbst ab, als zehn Beamt*innen stundenlang die Infrastruktur des Rundfunksenders belagerten und elektronische Medien spiegelten und beschlagnahmten.
Hintergrund war ein kritischer Bericht über die Kriminalisierung der unbequemen Internetplattform linksunten.indymedia im Jahr 2020, die ebenfalls einen extremen Angriff auf die Pressefreiheit dargestellt hatte. Einen Kurzbeitrag mit weiterführendem Link, den der Freiburger Radioreporter im Sommer 2022 auf der Homepage des Senders veröffentlicht hatte, nutzten die Repressionsorgane für einen weiteren Frontalangriff auf journalistische Rechte. Der behördliche Vorstoß gegen die Rundfunkfreiheit wurde mit Ermittlungen wegen eines angeblichen „Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot“ nach § 85 StGB begründet: Der im Artikel verwendete Link führte zu einem seit Jahren offen zugänglichen Archiv von linksunten. indymedia. Das nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, um den Sender als „verlängerten Arm“ der Internetplattform zu verfolgen. Tatsächlich stand der Radiojournalist 2024 wegen angeblicher „Unterstützung einer verbotenen Vereinigung“ nach § 85 Abs. 2 StGB vor dem Landgericht Karlsruhe, bis das Verfahren schließlich mit einem Freispruch endete.
Nun war auch die Klage gegen die Hausdurchsuchung selbst erfolgreich, mit der der Freiburger gegen den staatlichen Angriff vorgegangen war: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 19. November 2025 die Polizeimaßnahme für rechtswidrig, da sie den Reporter in seiner Rundfunkfreiheit verletze. Diese sei nicht nur im Sender, sondern auch in privaten Räumen geschützt, die auch für die journalistische Tätigkeit genutzt würden. Die im Durchsuchungsbeschluss angeführten Hinweise seien zu vage gewesen, um einen dermaßen schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit zu rechtfertigen.
„Mit dem heutigen Urteil hat die Presse- und Rundfunkfreiheit einen deutlichen Sieg errungen“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Das ist umso notwendiger angesichts der zahllosen Einschränkungen und Behinderungen von Medienschaffenden bei ihrer Tätigkeit. Insbesondere politisch unbequemer Journalismus sieht sich immer wieder behördlichen, polizeilichen und juristischen Angriffen ausgesetzt.“ Abschließend betonte Brückner: „Diese staatlichen Bemühungen, unabhängige Medien mundtot zu machen, müssen beendet werden! Die Presse- und Rundfunkfreiheit müssen verteidigt werden!“