Justizterror in Budapest: Antifaschist*in Maja zu acht Jahren verurteilt
Heute, am 4. Februar 2026, endete die ungarische Prozessfarce im sog. Budapest-Komplex mit einem skandalösen Urteil gegen drei Antifaschist*innen: Das Budapester Gericht verurteilte Maja aus Jena zu acht Jahren Zuchthaus, gegen die beiden Mitangeklagten verhängte es in Abwesenheit sieben Jahre Haft und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Damit machte das Gericht deutlich, dass bereits die Beschuldigung des engagierten Antifaschismus in Ungarn als Kapitalverbrechen gilt.
Gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen sollen Maja und die beiden Mitverurteilten an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand des NS-verherrlichenden Großevents „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen sein. Seither läuft eine deutsch-ungarische Hetzjagd auf Antifaschist*innen, in deren Zuge Maja Ende 2023 in Berlin verhaftet wurde. Ende Juni 2024 wurde die non-binäre Person aus Jena in einer offen rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion an das rechtsautoritäre und offen queerfeindliche Ungarn ausgeliefert. Gegen die folterähnlichen Haftbedingungen im Budapester Untersuchungsgefängnis, die ein Geständnis erzwingen sollten, trat Maja im Sommer 2025 in wochenlangen Hungerstreik. Im Gegensatz zu den deutschen Behörden weigerten sich andere EU-Staaten angesichts der dortigen Rechtsstaatsmängel, Beschuldigte an das ungarische Regime auszuliefern.
Der Prozess in Budapest war von Anfang an vom systematischen Verzicht auf jegliche rechtsstaatlichen Minimalstandards gekennzeichnet: Majas Vorbereitung wurde massiv behindert, indem die Gespräche mit der Verteidigung nur mit Trennscheibe stattfinden konnten, ein Großteil der Akten nicht übersetzt wurde und in der Haft fast keine Möglichkeit bestand, Unterlagen und Videos zu sichten. Dass Maja bei jedem Verhandlungstag in Hand- und Fußfesseln angekettet und an einer Hundeleine in den Gerichtssaal geführt wurde, unterstrich, dass es nur um eine demütigende öffentliche Generalabrechnung mit antifaschistischer Praxis geht. Gegen die beiden mitbeschuldigten Antifaschist*innen wurde in Abwesenheit verhandelt.
Die im Prozess eingeführten Videos und Zeug*innenaussagen belegten nicht im Geringsten die Beteiligung der drei Angeklagten oder auch nur ihre Anwesenheit bei den körperlichen Auseinandersetzungen. Trotzdem hatte die Staatsanwaltschaft am 19. Januar für Maja und einen weiteren Aktivisten Zuchthaus und eine „möglichst hohe Strafe zur Abschreckung“ gefordert, für die dritte Antifaschistin fünf Jahre. Die Verteidigung hatte angesichts der vollständig fehlenden Beweise und der dünnen Indizienlage auf Freispruch plädiert.
Vor der Urteilsverkündung wurde noch die verkürzte Fassung eines medizinischen „Gutachtens“ verlesen, das auf einem zweistündigen Termin beruhte und Maja als hasserfüllt und aggressiv darstellte. Diese Dämonisierung der antifaschistischen Person hatte sich wie ein roter Faden durch den gesamten Prozess gezogen. In einem Schlusswort bezog Maja noch einmal Stellung gegen die zahllosen Rechtsbrüche in Deutschland und vor allem in Ungarn, insbesondere die jahrelange zerstörerische Isolationshaft, und wies die Verleumdungen gegen Antifaschismus zurück.
Das heutige Urteil soll ganz offensichtlich ein Exempel statuieren, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern: Nach dem Willen des Gerichts soll Maja acht Jahre unter schweren Haftbedingungen im Zuchthaus bleiben, gegen die beiden anderen wurden sieben Jahre verhängt bzw. zwei Jahre, die für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt sind. Für Maja wäre eine solche Haftdauer in Ungarn lebensbedrohlich – und das ist bewusst einkalkuliert, um die Abschreckung noch weiter zu verstärken.
„Der ganze Budapest-Komplex ist ein Paradebeispiel einer entfesselten grenzübergreifenden Treibjagd auf Antifaschist*innen, aber das heutige Urteil in Budapest übertrifft alles bisher Dagewesene: Es ist die ultimative Kampfansage an alle, die sich NS-Verherrlichung und anderen braunen Umtrieben entgegenstellen“, empörte sich Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „In der jetzigen Situation kann es nur eine Forderung geben: Das politische Unrechtsurteil gegen Maja muss aufgehoben werden, allein deshalb, weil in Ungarn keine rechtsstaatlichen Minimalstandards eingehalten werden und offene Gesinnungsjustiz herrscht. Das gesamte Gerichtsverfahren in Ungarn wurde nur durch den Rechtsbruch der deutschen Behörden möglich, die Maja rechtswidrig auslieferten, und war von Beginn an unzulässig. Maja muss umgehend aus dem ungarischen Kerker herausgeholt und nach Deutschland zurückgebracht werden. Die Kompliz*innenschaft der deutschen Justiz mit dem rechtsautoritären ungarischen Regime muss enden!“ Abschließend erklärte er: „Unsere volle Solidarität gilt Maja und den beiden anderen verurteilten Antifaschist*innen. Freiheit für Maja! Freiheit für alle Antifas! Bring Maja back!“