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27.05.2026 | Pressemitteilung

Lex Big Brother: Stoppt die Überwachungsgesetze der Bundesregierung!

Biometrische Überwachung, Palantir, Vorratsdatenspeicherung: Die Bundesregierung treibt den digitalen Überwachungsstaat massiv voran. Gemeinsam mit dem Bündnis „Sicherheit ohne Überwachung“ gehen wir am 13. Juni in Berlin dagegen auf die Straße.
Sicherheit ohne Überwachung

Biometrischer Abgleich mit Daten aus dem Internet, automatisierte Datenanalyse, Trainieren von IT-Produkten mit personenbezogenen Daten und zahllose weitere ausufernde Erweiterungen der polizeilichen und geheimdienstlichen Ermittlungsbefugnisse: Die Bundesregierung hat drei Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die elementare Grund- und Freiheitsrechte ebenso wie den Datenschutz vollständig aushebeln sollen. Indem Bundeskanzler Friedrich Merz nun auf Eilbedürftigkeit pocht, könnte die Entscheidung über das digitale Überwachungspaket noch vor der Sommerpause fallen. Heute und morgen werden die Vorlagen im Innen- und im Rechtsausschuss des Bundesrats debattiert.

Unisono beschwören die Gesetzesentwürfe ein Schreckensszenario unterschiedlichster Bedrohungen, denen die Bundesrepublik ausgesetzt sei: Nicht zuletzt wird „gewaltorientierter Linksextremismus“ als vermeintliches Sicherheitsrisiko beschworen. Laut der Behauptungen der schwarz-roten Regierung lassen sich diese imaginierten Gefahren nur abwehren, wenn die gesamte Bevölkerung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und weiterer zentraler Freiheiten beraubt wird. Mehrere Ministerien haben nun ihre lang gehegten Machtfantasien in Paragrafen gegossen: Vom Innenministerium kommen zwei Gesetzesentwürfe, die die digitalen Befugnisse zum einen in der Polizeiarbeit, zum anderen zum Zweck der „internationalen Terror-Abwehr“ potenzieren sollen. Letzteren Begriff verwenden die staatlichen Repressionsorgane seit 2001 als Totschlagargument gegen alle, die durch das Grundgesetz geschützte Rechte verteidigen. Das Justizministerium ergänzt das Paket durch eine verschärfte Strafprozessordnung, die es ermöglichen soll, die digitalen Ermittlungsergebnisse in Gerichtsverfahren zu verwenden. Viele Aspekte fanden sich bereits in den 2024 eingebrachten Gesetzesentwürfen, die damals in weiten Teilen scheiterten und nun in verschärfter Form erneut vorgelegt werden.

Ein zentrales Element des aktuellen Überwachungspakets ist der Abgleich von biometrischen Daten mit sämtlichen Fotos, Audioaufnahmen und weiteren Daten aus dem Internet. Eine dafür angelegte eigenständige behördliche Datenbank ist nach EU-Recht verboten, doch die Gesetzesentwürfe zielen genau darauf ab. Zudem ist offenbar die Nutzung von kommerziellen Anbieternwie PimEyes geplant, was auch rechtswidrig ist.

Ebenfalls von größter Bedeutung ist die automatisierte Analyse der ungeheuren Datenmengen  – faktisch also der Einsatz von Palantir, dessen ungeregelte Verwendung das Bundesverfassungsgericht 2023 moniert hatte, oder eines ähnlich problematischen Konkurrenzprodukts. Die Software soll Strukturen, Muster und Beziehungen zwischen Organisationen, Orten und Personen herausfiltern, wobei die Schwelle denkbar niedrig angesetzt ist: Eine „Straftat, die auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung ist“, lässt weiten Interpretationsspielraum. Als mögliche Ziele der Maßnahme sind „die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten oder eines Zeugen“ genannt. Schon kleinere Straftaten können also als Vorwand genommen werden, um internationale Tech-Konzerne mit den Daten vermeintlich Beteiligter zu füttern. Unbeteiligte, die im Internet beispielsweise auf Fotos zu sehen oder deren Stimmen in Videos zu hören sind, werden standardmäßig in die Komplettüberwachung mit einbezogen. Hinzu kommt, dass mit den gespeicherten Daten die behördliche KI trainiert werden soll. All diese Regelungen gelten in noch weit extremerem Ausmaß für geflüchtete Menschen, deren Daten allein wegen ihrer Flucht in das System eingespeist werden.

Ein anderer Vorstoß gilt einmal mehr der Vorratsdatenspeicherung, also der massenhaften anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Ports, und weitere Verschärfungen sollen in Kürze folgen.

Nachdem das Kabinett die drei Gesetzesentwürfe bereits am 29. April 2026 beschlossen hatte, beschäftigen sich aktuell – am 27. und 28. Mai 2026 – der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats damit. Da Bundeskanzler Merz auf die angebliche Eilbedürftigkeit verweist und der Bundesrat bis spätestens 12. Juni Stellung beziehen muss, ist zu befürchten, dass das Überwachungspaket noch vor der Sommerpause beschlossen wird.

„Diese Gesetzesvorhaben sind der Alptraum aller Datenschützer*innen, denn sie zerstören jegliche Errungenschaften des Grundgesetzes ebenso wie Menschen- und Grundrechte: Mit vollem Tempo rast die Bundesregierung damit auf den Überwachungsstaat zu“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Diese Totalkontrolle soll alle Menschen einschüchtern und zu angepasstem Verhalten zwingen. Jegliche Opposition soll damit kaltgestellt, unbequeme linke Bewegungen sollen unterdrückt werden. Wir fordern alle fortschrittlichen und demokratischen Kräfte auf, gegen dieses Überwachungspaket aktiv zu werden und die von Merz geplante ‚Lex Big Brother‘ zu verhindern!“

Die Rote Hilfe ist Teil des Netzwerks Sicherheit ohne Überwachung, das am 13. Juni die Demonstration »Gegen die digitale Aufrüstung der Polizei« in Berlin organisiert.