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02.09.2026 | Pressemitteilung

Neuer Angriff auf die VVN-BdA und die Gemeinnützigkeit

Die VVN-BdA steht erneut im Visier des Berliner Finanzamts. Weil sie sich an Bündnissen und Protesten gegen die AfD beteiligt, droht der antifaschistischen Organisation der Verlust ihrer Gemeinnützigkeit.
VVN-BdA

Die Bundesorganisation der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sieht sich einem Angriff auf ihre Gemeinnützigkeit gegenüber: Das Finanzamt Berlin hat eine außerordentliche Prüfung eingeleitet, weil es die antifaschistische Arbeit der Organisation als „unzulässige politische Betätigung“ einstuft. Ganz konkret verweist die Behörde auf die Bündniskampagnen gegen die AfD, an denen sich die Vereinigung beteiligt. Die VVN-BdA war nach der Befreiung vom NS-Faschismus von Überlebenden des NS-Terrors gegründet worden und engagiert sich bis heute gegen rechte Hetze und Krieg.

Bereits am 17. Juli 2026 schickte das Finanzamt für Körperschaften I Berlin der Bundesorganisation der VVN-BdA die Aufforderung, bis November vorzeitige Steuererklärungen der vergangenen drei Jahre einzureichen, da Zweifel an der Gemeinnützigkeit bestünden. Explizit benennt das Schreiben die von einem breiten Bündnis getragene Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“. Die VVN-BdA fungiert als rechtlicher Träger des Gemeinschaftsprojekts und stellt auch das Spendenkonto zur Verfügung. Dass staatliches und gerichtliches Vorgehen gegen die faschistischen Umtriebe eingefordert wird, widerspricht dem Verständnis des Finanzamts von Gemeinnützigkeit. 

Ebenfalls ein Dorn im Auge der Behörden und der Rechtsaußen-Partei ist die Kampagne „Widersetzen“, die sich gegen Parteitage und andere Großveranstaltungen der AfD richtet. Durch massenhaften zivilen Ungehorsam und Blockaden konnten die rechten Versammlungen jeweils nur mit starker Verspätung und unter extremen Beeinträchtigungen stattfinden. Bereits kurz vor der vergangenen Großaktion von Widersetzen am 4. Juli 2026 in Erfurt hatten AfD-nahe Akteure gefordert, der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, was in den Folgetagen von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde und sich zu einer wahren Hetzkampagne entwickelte.

Mit dem Schreiben vom 17. Juli 2026 setzte das Finanzamt diese Forderung bereitwillig um und bedroht damit die älteste antifaschistische Organisation in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit. Das passiert nicht zum ersten Mal: Bereits 2019 hatte die Berliner Behörde der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt, musste dann aber wegen des breiten politischen Drucks und sogar internationaler Proteste einlenken. Nach der damaligen Schlappe hofft das Finanzamt wohl, sich beim aktuellen Vorstoß durchsetzen zu können.

„Es ist empörend, dass die staatlichen Behörden versuchen, über den Angriff auf die Gemeinnützigkeit antifaschistische Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen rechte Hetze zu unterbinden oder zumindest kleinzuhalten. Ganz offensichtlich soll an der VVN-BdA ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um auch andere oppositionelle Vereine und Organisationen mundtot zu machen“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso notwendiger ist es, gegen diesen Repressionsschlag mit breiter Solidarität und Massenprotesten vorzugehen. Wir stehen an der Seite der VVN-BdA. Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben – Wir sind alle Antifa!“