Paradebeispiel für Klassenjustiz: Von Nazi verletzte Antifas zu Haftstrafen verurteilt
Heute, am 12. Januar 2026, verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zwei Antifaschisten zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie einer Geldstrafe. Vorgeworfen worden war ihnen, einen Nazi-Kampfsportler zur Rede gestellt zu haben, der sie daraufhin mit seinem Messer angriff und lebensgefährlich verletzte. Der faschistische Täter, dessen Vorgehen das Gericht als „Notwehr“ einstufte, konnte sogar als Nebenkläger auftreten.
Anlass war ein Vorfall am 18. April 2024 in Pankow, als drei Antifaschist*innen den bekannten Neonazi-Kader in dessen Wohnhaus aufsuchten, um ihn einzuschüchtern. Dieser gehört unter anderem der Nazi-Kleinstpartei III. Weg an, deren Mitglieder zuvor in Berlin mehrere brutale Angriffe auf Linke und andere Menschen, die nicht ins rechte Weltbild passen, durchgeführt hatten. Als er sich mit den drei linken Aktivist*innen konfrontiert sah, zog der Faschist sein Messer, griff sie an und jagte sie durch mehrere Straßen. Zwei von ihnen verletzte er lebensgefährlich durch gezielte Stiche in Herznähe und dicht an einer Schlagader.
Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten und rechneten ihnen das Messer zu. Systematisch ignorierten sie die unübersehbaren Hinweise und nahmen keine anderslautenden Zeug*innenaussagen auf. Dabei war offensichtlich, dass der Nazi die im Umfeld des III. Wegs propagierte Strategie verwendet hatte, bewusst vermeintliche Notwehrsituationen herbeizuführen, um politische Gegner*innen zu ermorden oder schwer zu verletzen. Selbst nachdem Journalist*innen durch eigene Recherchen die wahren Abläufe aufgedeckt hatten, beharrten Polizei und Justiz auf ihrer Version.
Seit dem 8. Dezember 2025 verhandelte das Amtsgericht Tiergarten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung. Auf der Anklagebank saß nicht der für sein brutales Vorgehen bekannte Faschist und Kampfsport-Profi, sondern die beiden linken Aktivisten, die der gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung beschuldigt wurden.
Der rechte Täter wurde hingegen als Nebenkläger zugelassen und erhielt darüber Akteneinsicht. Selbst dass er bei Prozessauftakt selbstbewusst zugab, dass er damals sein Messer gezogen und „wild“ um sich gestochen habe, änderte nichts daran, dass sich die Justiz wieder einmal entschlossen zeigte, die beteiligten Linken zu verfolgen.
Am 12. Januar 2026 verurteilte das Gericht die zwei Antifaschisten zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sowie einer Geldstrafe über jeweils 1.500 Euro. Als „gefährliche Körperverletzung“ stufte das Urteil ein, dass die beiden in dieser Situation Pfefferspray verwendet hatten. Den Messerangriff des Nazis betrachtete es hingegen als „Notwehr“, womit es die in faschistischen Kreisen offensiv beworbene Strategie legitimierte, Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen und danach umzudeuten.
Mit dem Urteil blieb das Amtsgericht zwar deutlich hinter der absurden Strafforderung der Staatsanwaltschaft zurück, die auf drei Jahre und zwei Monate plädiert hatte, doch ist eindeutig, dass es darum ging, engagierten Antifaschismus abzustrafen.
„Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein – und dafür sämtliche Beweise zu ignorieren. Dieses Racheurteil gegen die beiden Antifaschisten ist ein Paradebeispiel für die Klassenjustiz, die darauf fixiert ist, linke Bewegungen abzustrafen und rechte Täter zu hofieren“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen! Wir sind alle Antifa!“