Direkt zum Inhalt
07.11.2022

Polizeistaatsmethoden: Präventivhaft gegen Klima-Aktivist*innen in Bayern

Am 3. November 2022 haben Klima-Aktivist*innen eine Hauptverkehrsstraße im Münchner Zentrum, in der Nähe des Stachus, in beiden Fahrtrichtungen blockiert und wurden von der Polizei geräumt. Die Aktion wiederholten sie wenige Stunden später. Laut Medienberichten hatten 15 Personen sich mit einer Hand an der Fahrbahn festgeklebt.

 Zwölf von ihnen wurden daraufhin auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen und sollen 30 Tage im Gefängnis verbringen.

 Gegen die drei übrigen Blockierer*innen wurden kürzere Inhaftierungen angeordnet.

 Schon am Wochenende davor waren in München Aktivist*innen der Gruppe „Scientist Rebellion“ wegen Straßenblockaden, Festklebe-Aktionen und angeblicher Beschädigung von Autos für eine Woche in Gewahrsam genommen worden.

 Begründet wird dies von Seiten des Polizeipräsidiums mit der Ankündigung weiterer Sitzblockaden.

Ein Sprecher erklärte nach der Aktion, es handele sich um einen „sehr seltenen Ausnahmefall“.

 „Das Vorgehen der Justiz erinnert stark an Polizeistaatsmethoden“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

 „Hier werden Klima-Aktivist*innen für eine Aktion zivilen Ungehorsams einfach für 30 Tage weggesperrt, ohne dass es wenigstens einen Prozess oder eine Verurteilung gegeben hat. Die Beteuerungen, es handele sich um einen angeblichen Ausnahmefall, sind nichts als ein Ablenkungsmanöver. Das Repertoire an Repressionsmöglichkeiten gegen soziale Aktivist*innen soll erweitert und normalisiert werden. Es handelt sich um die Auswirkungen des neuen Polizeigesetzes, das die Befugnisse, gegen Protestaktionen vorzugehen, drastisch erweitert hat. Bereits die Ankündigung einer Initiative, künftig direkte Aktionen durchzuführen, soll als Begründung herhalten, um Präventivhaft zu verhängen.

Gegen diese Verschärfung der Repression protestieren wir als Rote Hilfe e. V. auf das Entschiedenste und fordern die sofortige Freilassung der Inhaftierten. Sollte sich diese Form der Unterbindung von sozialen Protesten in Bayern standardmäßig durchsetzen, werden andere Bundesländer nachziehen. Das würde den Handlungsspielraum aller sozialer Bewegungen massiv einschränken: Aktivist*innen aus unterschiedlichen Themenfeldern würden dann regelmäßig Gefahr laufen, vor angekündigten Aktionen zivilen Ungehorsams inhaftiert zu werden. Diese staatlichen Einschüchterungsversuche und die Aufhebung elementarer Grundrechte dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden.“