Direkt zum Inhalt
24.09.2024 | Pressemitteilung

Repression gegen Klimagerechtigkeitsbewegung geht weiter

Die Prozesse gegen die Aktivist*innen, die das Kohlekraftwerk Neurath im November 2021 blockierten, gehen weiter: Ab dem 27. September 2024 läuft vor dem Landgericht Mönchengladbach die Berufungsverhandlung gegen eine Klimagerechtigkeitsaktivistin, die in erster Instanz vom Amtsgericht Grevenbroich zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war.
v

Berufungsverhandlung gegen Klimaaktivist*innen wegen Kohlekraftwerksblockade:

Die Prozesse gegen die Aktivist*innen, die das Kohlekraftwerk Neurath im November 2021 blockierten, gehen weiter: Ab dem 27. September 2024 läuft vor dem Landgericht Mönchengladbach die Berufungsverhandlung gegen eine Klimagerechtigkeitsaktivistin, die in erster Instanz vom Amtsgericht Grevenbroich zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war. Die Vorwürfe: „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Zuge einer Ankettaktion, die den Betrieb des Kraftwerks für mehrere Stunden lahmlegte. Der Protest gegen die Kohleindustrie soll als Exempel statuiert werden, um die gesamte Klimagerechtigkeitsbewegung einzuschüchtern.

In der ersten Instanz verhängte das Amtsgericht Grevenbroich drakonische Strafen. Zwei Aktivist*innen wurde zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Begründung: die politische Überzeugung der Angeklagten. Diese Urteile zeigten bereits, dass die Justiz einen harten Kurs gegen Aktivist*innen fährt, die für den Erhalt der Lebensgrundlagen kämpfen. In der Berufungsverhandlung gegen die andere Person wurde die Strafe auf 120 Tagessätze reduziert, aber dennoch bleibt der staatliche Verfolgungseifer unübersehbar.
Die Rote Hilfe e. V. beobachtet diese Repressionsentwicklung mit großer Sorge. In den Prozessen wurde mehrfach deutlich, dass es den Gerichten nicht um die Untersuchung von Tatsachen geht, sondern um politische Abschreckung. So wurden wichtige Beweisanträge abgewiesen, die Polizeizeug*innen offenbarten massive Erinnerungslücken, und die Brutalität der Polizei bei der Räumung der Aktion bleibt weitgehend ungeahndet. Dutzende Aktivist*innen wurden damals tagelang festgehalten, um sie zur Preisgabe ihrer Identität zu zwingen. Während des Berufungsverfahrens steht erneut im Raum, dass die Gerichte gezielt versuchen, den Druck auf die Klimabewegung zu erhöhen.

„Die Repressionsbehörden haben die Klimagerechtigkeitsbewegung zu einem zentralen Feindbild erklärt und gehen mit immer härteren Maßnahmen gegen die Aktivist*innen vor“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Mit hohen Geldstrafen, Haftstrafen und Schikanen will der Staat den legitimen Protest gegen die Zerstörung des Klimas kriminalisieren. Dass die Berufungsinstanz bei anderen Angeklagten die Strafe reduziert hat, zeigt, dass selbst diese überzogenen Urteile wackeln. Doch das Problem bleibt: Statt Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe zu ergreifen, verfolgt der Staat diejenigen, die aktiv für Klimagerechtigkeit kämpfen.“

Am 27. September 2024 startet der erste Prozesstag im jetzigen Berufungsverfahren mit einer Kundgebung vor dem Landgericht Mönchengladbach. Weitere Verhandlungstermine sind am 11. und 25. Oktober. Die Rote Hilfe e. V. ruft dazu auf, Solidarität zu zeigen und die Aktivist*innen in ihrem Kampf gegen die Kriminalisierung von Protest zu unterstützen.