Rote Hilfe reicht Hauptsacheverfahren gegen Kontokündigung ein – GFF unterstützt Klage gegen Debanking
Die Rote Hilfe e. V. hat im Streit um die Kontokündigung durch die Sparkasse Göttingen ein Hauptsacheverfahren eingeleitet. Nach dem Erfolg im Eilverfahren wird damit nun auch grundsätzlich gerichtlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen Banken zivilgesellschaftlichen Organisationen den Zugang zu Konten entziehen dürfen.
Der Fall steht exemplarisch für eine besorgniserregende Entwicklung: Zunehmend geraten politische und zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck, indem ihnen grundlegende Infrastruktur entzogen wird. Gegen diese Praxis des sogenannten Debanking formiert sich wachsender juristischer und politischer Widerstand.
Unterstützung erhält die Rote Hilfe dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Diese bewertet Kontokündigungen ohne tragfähige Grundlage als schwerwiegenden Eingriff in die Vereinsfreiheit und warnt vor einer Entwicklung, die faktisch Vereinsverbote durch die Hintertür ermöglicht. Die Stellungnahme der GFF verdeutlicht, dass der Zugang zu Bankdienstleistungen nicht von politischen Bewertungen abhängig gemacht werden darf.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärt dazu: „Im Hauptsacheverfahren geht es jetzt um eine grundsätzliche Klärung: Dürfen Banken politisch missliebigen Organisationen den Zugang zu Konten entziehen oder nicht? Das betrifft weit mehr als unseren konkreten Fall. Das ist keine technische Frage, sondern eine der demokratischen Teilhabe.“