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04.08.2024 | Pressemitteilung

Rufmord durch den Verfassungsschutz

Du bekommst einen Job oder eine Wohnung nicht, weil der Verfassungsschutz sich bei Vermieter:innen oder Arbeitgeber:innen meldet und vor deinem Aktivismus warnt? Das ist nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz möglich. Dagegen erhebt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) mit Klima-Aktivist:innen Verfassungsbeschwerde. Begleitet wird das Verfahren von der Roten Hilfe.
Verfassungsschutz abschaffen

Die GFF und Klima-Aktivist:innen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen ein Gesetz, das dem bayerischen Inlandsgeheimdienst (VS) ermöglicht, persönliche Daten unter sehr niedrigem Vorwand an private Stellen wie Arbeitgeber:innen oder Vermieter:innen weiterzugeben. Das kann für die Betroffenen katastrophale Folgen haben, z. B. die sofortige Entlassung aus dem Job oder die Absage der neuen Wohnung. Das ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und dient dem VS dazu, Aktivist:innen in ihrem Privatleben zu treffen, dort wo sie wohnen oder arbeiten. In der Regel erfahren die Betroffenen nichts von der Intervention des Geheimdienstes und können sich somit noch nicht mal dagegen wehren. Bundesweit und in anderen Bundesländern gibt es für die Datenweitergabe vom VS an private Stellen sehr strenge Vorschriften, so dass dies nur in Ausnahmefällen erfolgt – nicht so in Bayern. Das will die Verfassungsbeschwerde jetzt ändern.

Geführt wird diese von fünf Aktiven aus der Münchner Klimabewegung, darunter Jonny Parks von Ende Gelände und Lisa Poettinger vom Antikapitalistischen Klimatreffen. Die Rote Hilfe begleitet das Verfahren, da auch deren Aktive und Mitglieder von einer Datenweitergabe durch den VS betroffen sein können. Die RH wird im bayerischen Verfassungsschutzbericht als linksextremistische Vereinigung geführt. Aktive und Mitglieder der RH machen sich daher Sorgen, dass ihr Engagement und ihre Mitgliedschaft in der Roten Hilfe vom VS kriminalisiert wird und sie z. B. bei ihren Arbeitgeber:innen denunziert werden.

„Wir verurteilen dieses Mittel staatlicher Repression, das ähnlich wie Berufsverbote bewusst die Lebensplanung von Aktivist:innen beeinflusst und bedroht“, sagt Anja Sommerfeld aus dem Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Unter einem zunehmenden Rechtsruck, aber auch schon jetzt, hat die laxe Regulierung der Datenweitergabe durch den VS das Potenzial, politisch Aktive in linken Bewegungen zu diskreditieren und ihr zivilgesellschaftliches Engagement z. B. für Klimagerechtigkeit zu kriminalisieren. Wir unterstützen die Verfassungsbeschwerde der GFF und sehen es als linke Solidaritätsorganisation klar als unsere Aufgabe, diese zu begleiten.“