Staatliche Hatz auf Antifaschist:innen: Es droht weiter die Auslieferung an Ungarn
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, sollen mehrere deutsche Antifaschist:innen, aktuell insbesondere Maja, an Ungarn ausgeliefert werden. Auch wenn der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf des versuchten Mordes am 21. März 2024 von der Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof (BGH) weggewischt wurde, verschärft sich die Lage für Maja und für weitere Aktivist:innen, die sich aktuell noch den Behörden entziehen. Denn der Generalbundesanwalt räumt dem Verfahren in Ungarn Priorität gegenüber einem Prozess vor hiesigen Gerichten ein, was das Risiko einer Auslieferung erhöht.
Vorgeworfen wird Maja und anderen Antifaschist:innen, im Februar 2023 mehrere Nazis in Budapest körperlich angegriffen zu haben. Gegen zwei Beschuldigte läuft aktuell ein Prozess in Budapest, ein dritter wurde nach einem Geständnis zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Zwei der in Ungarn festgehaltenen Aktivist:innen sind seit über einem Jahr in Haft.
Den im Budapest-Komplex beschuldigten Antifaschist:innen droht in steigendem Maße die Auslieferung an das rechtsautoritäre ungarische Regime. Dort ist mit Verfahren, die gegen sämtliche rechtsstaatlichen Minimalstandards verstoßen, mit hohen Haftstrafen und unmenschlichen Haftbedingungen zu rechnen. Ganz konkret betrifft das Maja, die am 11. Dezember 2023 in Berlin verhaftete Person, die seither in Untersuchungs- und seit einem entsprechendem Beschluss des Kammergerichts Berlin in Auslieferungshaft sitzt.
Die Repressionsorgane setzen seit Monaten auf Erpressung: Zunächst wurden mehrfach die Familien der anderen beschuldigten Antifaschist:innen bedrängt, die sich bisher einer Verhaftung entzogen haben. Nachdem einige der Untergetauchten über ihre Anwält:innen anboten, sich zu stellen gegen die Zusicherung, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, wurden sie mit einem dreisten Angebot konfrontiert: Die Zusage, auf die Auslieferung zu verzichten, werde nur gegen umfassende Geständnisse erteilt – also nur bei Verzicht auf elementare Rechte von Beschuldigten.
Um die Repression noch weiter zu verschärfen, hatte die Bundesanwaltschaft zusätzlich den Vorwurf des versuchten Mordes erhoben, was aber die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21. März 2024 entschieden zurückwies: Eine Tötungsabsicht sei nicht erkennbar gewesen, weshalb der BGH die entsprechende Erweiterung des Haftbefehls ablehnte. Dennoch droht weiterhin die Auslieferung an Ungarn. Vor allem Maja ist damit ganz konkret gefährdet und sieht sich als non-binäre Person zusätzlichen Bedrohungen ausgesetzt, sollte es zu einer Auslieferung an das offen queer- und trans*feindliche Ungarn kommen.
„Es ist unglaublich, welche Dimension die staatliche Hatz auf Antifaschist:innen annimmt. Auch vor offensichtlichen Verstößen gegen juristische Standards und vor der Erpressung mit der Auslieferung an einen Staat, der Menschenrechte mit Füßen tritt, schrecken die deutschen Repressionsbehörden nicht zurück“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Auslieferung von Maja muss auf alle Fälle verhindert werden! Wir stehen solidarisch an der Seite der verfolgten Antifaschist:innen. Die Auslieferungsdrohungen und die Erpressungsmanöver der staatlichen Behörden müssen umgehend aufhören. Wir fordern Majas Freilassung und ein Ende der Verfolgung der Antifaschist:innen!“