Ulm5: Skandalöser Prozessauftakt in Stammheim
Nachdem sich der Beginn der Verhandlung aufgrund akribischer Kontrollen der Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen der Angeklagten bereits um über eineinhalb Stunden verspätet hatte, weigerten sich die Angeklagten und die Verteidiger*innen, sich zu setzen. Das Setting im Gerichtssaal besteht aus zwei Reihen für die Verteidigung – es sind insgesamt elf Rechtsanwält*innen – die vor einer Panzerglasscheibe Platz nehmen sollen, hinter der sich die fünf Angeklagten in Handschellen und in Begleitung von Justizbeamt*innen befinden. Eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen ihnen und der Verteidigung soll offensichtlich unterbunden werden. Da das Gericht nicht auf Lösungsvorschläge einging, verließen die Verteidiger*innen geschlossen den Saal und es kam zu einer zweistündigen Unterbrechung.
Da sich bereits anbahnte, dass es an diesem Verhandlungstag im Gerichtssaal nicht mehr zu den Eröffnungsstatements der Verteidigung kommen würde, wurden diese kurzerhand von den Aktivist*innen verlesen, die sich aus Solidarität vor der JVA eingefunden hatten. Die Stellungnahmen gewährten Einblicke in die bodenlose Arbeitsweise der Generalstaatsanwaltschaft (GSA) Stuttgart und des Gerichts. Die Verteidiger*innen wurden von Anfang an als lästiges Übel behandelt. Die Richterin ging im Voraus nicht ans Telefon, verbot den Anwält*innen, ihr Mails zu schreiben und nahm keinerlei Rücksicht auf Anfahrten der Verteidiger*innen, von denen einige aus Berlin kommen.
Dass diese Verhandlung gerade in diesem Haus geführt wird, hat ein besonderes »Geschmäckle«: Das Gebäude wurde extra für die RAF-Prozesse Anfang der 1970er Jahre erbaut. Das unterstellt den Angeklagten ein Gefahrenpotenzial, das in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten steht. Damals hat der deutsche Staat auch wiederholt die Strafprozessordnung im Sinne einer von Schikanen und Vorverurteilungen geprägten Prozessführung neu ausgelegt, so die Anwältinnen von Zo. Außerdem instrumentalisiert die GSA Stuttgart den Antisemitismusbegriff in der Anklage, wie wir es aktuell in vielen Kontexten in Deutschland erleben.
In Bezug auf die konkreten Vorwürfe wiesen die Verteidiger*innen in ihren Statements darauf hin, dass bei einer im Raum stehenden Beteiligung eines Rüstungskonzerns an einem genozidalen Vorgehen der israelischen Armee eine direkte Aktion durchaus angebracht sein kann.
Nachdem die Verhandlung nach der Unterbrechung ungeändert fortgeführt werden sollte, besetzten die Anwält*innen die Sitzplätze der Angeklagten. Daraufhin wurde der Prozess unterbrochen und auf den nächsten Verhandlungstermin am 4. Mai vertagt.
„Elbit Systems in Ulm gehört zu den größten Rüstungslieferanten der israelischen Armee und macht sich an unvorstellbarer Gewalt gegen die palästinensische Zivilbevölkerung mitverantwortlich, die zehntausenden Menschen bereits das Leben gekostet hat. Wir müssen uns ins Gedächtnis rufen, dass die Angeklagten hingegen keiner Fliege etwas zu Leide getan haben, die Vorwürfe belaufen sich auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Darüber hinaus soll wie so oft eine kriminelle Vereinigung konstruiert werden,« kommentiert Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Dass das Gericht sich anmaßt, Recht sprechen zu wollen, ohne ein absolutes Minimum der Rechte der Angeklagten zu wahren, ist ein bezeichnender Skandal.“
[In der Zwischenzeit wurde von der Verteidigung ein Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt.]