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10.11.2025 | Pressemitteilung

Verfahren gegen Zaid im Budapest-Komplex: Keine Auslieferung! Keine Abschiebung!

Am 12. November 2025 steht in Paris die Entscheidung über das Schicksal des Nürnberger Antifaschisten Zaid an. Ihm drohen Auslieferung an Ungarn oder Abschiebung nach Syrien – wegen seiner antifaschistischen Haltung. Der Fall zeigt, wie eng deutsche und ungarische Behörden bei der Verfolgung von Antifaschist*innen zusammenarbeiten. Wir fordern: Keine Auslieferung, keine Abschiebung! Solidarität mit Zaid!
Free Zaid

Am Mittwoch, 12. November 2025, findet in Paris die Verhandlung gegen den Nürnberger Antifaschisten Zaid statt, in der das Gericht entscheidet, ob er in Frankreich bleiben kann – oder ob er an Ungarn ausgeliefert oder nach Syrien abgeschoben wird.

Zusammen mit vielen anderen Aktivist*innen wird Zaid beschuldigt, bei den Protesten gegen das Nazi-Großevent „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt gewesen zu sein. Der Vorfall gab den ungarischen und deutschen Repressionsorganen Anlass für eine beispiellose internationale Verfolgungsjagd gegen Antifaschist*innen. Dabei leisten die deutschen Behörden dem ungarischen Regime bereitwillig Schützenhilfe. Mit Ermittlungen wegen Körperverletzung und dem Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) gehen sie in einem Spiegelverfahren gegen die Aktivist*innen vor.

Drei Genoss*innen waren bereits im Februar 2023 in Budapest verhaftet worden und sahen sich menschenverachtenden Haftbedingungen, offen politisch motivierten Prozessen und Strafdrohungen bis zu 24 Jahren ausgesetzt. Um nicht verhaftet und nach Ungarn ausgeliefert zu werden, tauchte ein Großteil der Verfolgten unter. Die deutschen Behörden gingen daraufhin mit massiven Repressalien gegen Familien, Freund*innen und Genoss*innen der Beschuldigten vor – von anhaltender Überwachung über regelmäßige Einschüchterungsversuche und Befragungen bis hin zu brutalen Hausdurchsuchungen. Mehrere Aktivist*innen wurden nach und nach verhaftet, acht weitere stellten sich im Frühjahr 2025 selbstbestimmt und wurden in Untersuchungshaft genommen – anfangs zudem bedroht von einer Auslieferung an Ungarn.

Dass die hiesigen Repressionsorgane nicht davor zurückschrecken, Antifaschist*innen sogar offen rechtswidrig auszuliefern, zeigte der Fall von Maja. Die nächtliche Verschleppung der non-binären Person aus Jena ins offen queerfeindliche Ungarn wurde vom Bundesverfassungsgericht wie erwartet als unrechtmäßig eingestuft. Andere EU-Staaten weigern sich hingegen, Beschuldigte nach Ungarn auszuliefern: Im Budapest-Komplex lehnte sowohl die italienische als auch die französische Justiz die Auslieferung von Antifaschist mit der Begründung ab, dass in Ungarn keine rechtsstaatlichen Minimalstandards herrschen.

Die hiesigen Repressionsorgane schlossen sich dem nicht im Geringsten an. Zwar sind die meisten gefangenen Antifas im Budapest-Komplex inzwischen nicht mehr unmittelbar von Auslieferung bedroht, weil die deutsche Justiz sie selbst anklagen will. Im Fall von Zaid, der keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, wurde allerdings kein Verfahren vor einem deutschen Gericht geplant. Stattdessen drohte ihm entweder die Auslieferung an Ungarn oder die Abschiebung nach Syrien. Im Gegensatz zu seinen Genoss*innen kam Zaid vorläufig frei und flüchtete nach Paris, wo er sich am 1. Oktober 2025 den Behörden stellte.

Dass er sich für dieses Land entschied, war kein Zufall: Denn auch Gino, der nur die albanische Staatsbürgerschaft besitzt, floh aus Italien nach Frankreich und wurde von einem französischen Gericht im Budapest-Komplex nicht nach Ungarn ausgeliefert. Hierbei hatte das Urteil nochmals explizit darauf verwiesen, dass marginalisierte Menschen in Ungarn von zusätzlicher Verfolgung und Menschenrechtsverletzung in Haft betroffen seien.

Am 12. November 2025 findet die Verhandlung über Zaids Bleiberecht statt. Umso wichtiger ist es, sich jetzt vermehrt solidarisch mit dem Antifaschisten zu zeigen und öffentlichen Druck zu erzeugen.

„Der Budapest-Komplex ist ein Paradebeispiel für die politische Verfolgung von Antifaschist*innen. Um die Betroffenen einzuschüchtern, schrecken die Behörden vor kaum einer Drohung zurück“, erklärte Hartmut Brückner, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Bis zu 24 Jahre Haft in ungarischen Kerkern oder sogar Abschiebung in Kriegsgebiete – diese Geschütze werden gegen Menschen in Stellung gebracht, die sich engagiert dem braunen Terror entgegenstellen. Doch das dürfen wir nicht zulassen: Keine Auslieferung, keine Abschiebung! Wir als Rote Hilfe e. V. stehen solidarisch an der Seite der von Repression betroffenen Antifaschist*innen.“