Wiedereinführung einer Geheimpolizei: Neuer Kabinettsentwurf hebelt Trennungsgebot aus
Die Reform bedeutet einen Bruch mit wichtigen Konsequenzen, die nach der Befreiung vom NS-Faschismus aus dem Terrorapparat gezogen wurden: An die Stelle der Machtfülle der Gestapo sollte durch eine klare Trennung von Polizei und Geheimdiensten sowie extrem beschränkte Kompetenzen der Geheimdienste treten. Bereits das Trennungsgebot wurde in den vergangenen Jahren durch Datenaustausch und engere Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht.
Der aktuelle Gesetzesentwurf bedeutet eine nochmalige grundlegende Vervielfachung der Aktionsmöglichkeiten: Erstmals seit dem Ende der Nazi-Herrschaft dürfen der Inlands- und der Auslandsgeheimdienst aktiv agieren. So soll ihnen Zugriff auf private und öffentliche Videoanlagen erlaubt werden, und sie sollen künftig personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht mehr löschen müssen. Ebenso umfasst die Reform den biometrischen Datenabgleich mit Daten aus dem Netz und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Die Geheimdienste sollen für ihre Aktionen sogenannte künstliche Intelligenz nutzen, kaufen und trainieren dürfen — dabei möglicherweise auch auf US-Software zurückgreifen. Den Agent*innen des Verfassungsschutzes wird zusätzlich erlaubt, heimlich in Wohnungen von Bürger*innen einzubrechen. Sie dürfen Schränke durchwühlen, auf Computer und Smartphone zugreifen, Datenträger zerstören und Staatstrojaner installieren. Faktisch erhalten die Geheimdienste damit polizeiliche Eingriffsmöglichkeiten — der Schritt hin zur Geheimpolizei, wie das Netzwerk Sicherheit ohne Überwachung in einer Pressemitteilung kritisierte. Insbesondere angesichts der wiederholten Verstrickung des so genannten Verfassungsschutzes in rechtsterroristische Netzwerke wie den NSU stellt diese Erweiterung der Befugnisse eine enorme Gefahr dar.
Während also die Geheimdienste eine extreme Steigerung ihrer Kompetenzen und Aktionsmöglichkeiten erleben, werden die Kontrollmöglichkeiten auf ein Mininum zusammengestrichen und beim Unabhängigen Kontrollrat als oberster Bundesbehörde zentralisiert. Sowohl die Genehmigungskommission G10 und die Bundesdatenschutzbeauftragte fallen weg. Auch im Fall von Hausdurchsuchungen haben Betroffene keinerlei Rechte mehr: Im Gegensatz zu polizeilichen Maßnahmen gibt es bei geheimdienstlichen Aktionen keine richterliche Kontrolle mehr und keinerlei Möglichkeit, den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Nachgang gerichtlich überprüfen zu lassen.
Nicht zuletzt ist dabei auch linker und zivilgesellschaftlicher Aktivismus im Visier. Bereits Anfang des Jahres hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt, den BfV und BND zu „echten Geheimdiensten“ zu machen, um die linke Szene besser ausleuchten zu können. Auf Bitten der Vereinigten Staaten hat das Bundesinnenministerium nun vor Kurzem angekündigt, einen internationalen „Workshop“ zu den Gefahren des „Linksextremismus“ in Deutschland abzuhalten. Die Bundeszentrale für politische Bildung machte jüngst öffentlich, ihren Fokus stärker auf „Linksextremismus“ auszurichten. So könnte analog zu den USA Antifaschismus als Terrorismus gebrandmarkt werden.
„Was die Regierung hier beschlossen hat, ist ein Schritt hin zu einer Art Geheimpolizei mit überbordenden Kompetenzen“, erklärte Hartmut Brückner für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Damit geht die Einschränkung von Grund- und Bürger*innenrechten noch einen Schritt weiter: Die Regierung steuert gezielt in den autoritären Überwachungsstaat. Besonders im Schussfeld sind oppositionelle Gruppen und linker Aktivismus.“ Abschließend fügte Brückner hinzu: „Auch international betrachten Grundrechtsorganisationen diese Entwicklungen mit Sorge. Erst im aktuellen Atlas der Zivilbevölkerung wurde die Grundrechtssituation in Deutschland von der Kategorie beeinträchtigt zu gefährdet herabgestuft — also in die dritte von fünf Kategorien. Die jetzige Bundesregierung strebt mit Entscheidungen wie der aktuellen Geheimdienst-Reform offensichtlich an, im internationalen Vergleich noch weiter abzurutschen.“