Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Im seit März 2018 laufenden Verfahren des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurd*innen in Deutschland (NAV-DEM) gegen Vorwürfe des Innenministeriums wurde am 06.02.2019 das Urteil gefällt: Der Verband ist weder Teil der PKK noch deren Nachfolgeorganisation und auch nicht von dieser gesteuert. Deshalb ist NAV-DEM auch keine verbotene Vereinigung und seine Aktivitäten fallen so auch nicht unter das Vereinsverbot. Damit konnten alle Behauptungen des Innenministeriums erfolgreich abgewiesen werden. Doch nicht nur deshalb dürfte das gestrige Urteil richtungsweisend sein.
Denn die nun zurückgewiesenen Behauptungen waren zur Begründung eines Demonstrationsverbots im Februar 2018 herangezogen worden, das sich nun ebenfalls als rechtswidrig erwies. Die Polizei in Düsseldorf hatte die geplante Demonstration gegen den Krieg in Afrin nicht gestattet und dazu die angebliche Nähe von NAV-DEM zur PKK herangezogen. Da von seitens der Versammlungsteilnehmer*innen strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu erwarten seien, könne die Versammlung nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte nun, dass das Recht der Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe, weil einzelne Versammlungsteilnehmer möglicherweise gegen das Vereinsgesetz verstoßen und die Symbole verbotener Organisationen zeigen könnten. Eventuelle Verstöße gegen das Strafrecht dürften nicht zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogen werden, so das Gericht weiter.
Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freundinnen und Freunde,
wir alle sind heute hier erschienen, um gemeinsam den Opfern des Nationalsozialismus zu gedenken. Vor 74 Jahren, am 27.01.1945, konnte das Konzentrationslager Auschwitz von der Roten Armee befreit werden.
In den 5 Jahren zwischen 1940 und 1945, die der Lagerkomplex von den Nationalsozialisten betrieben worden war, fanden insgesamt 1,1 bis 1,5 Millionen Menschen dort den Tod. Auschwitz gilt vielen Menschen als das Symbol für die Vernichtung all jener Menschen, die den Nationalsozialisten unliebsam waren – ob aufgrund ihrer „Rasse“, ihrer Religion, ihrer Sexualität oder ihrer politischen Ansichten. Wohl deshalb wurde der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers in Auschwitz zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus – bereits 1996 in der Bundesrepublik Deutschland und schließlich 2005 weltweit.
Seit 2016 erinnert das hiesige Mahnmal an die Opfer des Nationalsozialismus. Es ersetzte erst vor drei Jahren das vormalige Denkmal und ist zu einem wichtigen Ort des Gedenkens geworden. Von diesen Orten kann es heutzutage nicht genug geben. Und wirft man einen Blick auf die Zeit, in der wir heute leben, dann wird man sich schnell bewusst machen müssen, dass es gar nicht genug Gedenken an die Opfer dieser barbarischen Zeit geben kann.
Horst Seehofer droht mit einem Verbot der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe.
Von Michael Csaszkóczy
Focus« und »Junge Freiheit« (»JF«) waren die ersten, die die offenbar gezielte Indiskretion aus dem Innenministerium verbreiteten; ein paar Tage später verkündete auch die »Taz«, ihre traditionell guten Kontakte zu den Sicherheitsbehörden würden die Planungen für ein Verbot der Roten Hilfe e. V. (RH) bestätigen.
Zwar wollte Heimat- und Innenminister Seehofer sich nicht offiziell äußern, verwies aber auf geradezu horrible Erkenntnisse des Verfassungsschutzes (VS) zur RH: »Sie versucht durch Publikationen, Vorträge, Demonstrationen die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren. Dazu organisiert sie unter anderem Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu Themenfeldern wie ›staatliche Repression‹ und fordert dazu auf, grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu verweigern.« Das allerdings ist ein Rat, den jeder verantwortungsvolle Rechtsanwalt seinem Mandanten mit auf den Weg geben dürfte.
»Voraussetzung für die Leistung von Unterstützung durch die Rote Hilfe« sei »unter anderem, dass der Betroffene kein Unrechtsbewusstsein im Hinblick auf das von ihm begangene strafbare Handeln zeigt.« Eine moralisch einwandfreie linke Solidaritätsorganisation hätte sich demnach ausschließlich um Leute zu kümmern, die der festen Überzeugung sind, dass sie verwerflichen Blödsinn getan haben. Dem »Focus« diktierte der VS gar: »Als Gegenleistung dürfen die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ›revolutionären Straßenkampf‹ fortzusetzen.«
Es ist nicht das erste Mal, dass die Rote Hilfe sich vor die Frage gestellt sieht, ob sie derlei Blödsinn überhaupt noch kommentieren oder dementieren soll. Im November 2017 hatte sie das ausnahmsweise nicht nur getan, sondern auch gerichtlich durchgesetzt, in diesem Fall gegen den Bremer Verfassungsschutz. Das zuständige Gericht urteilte: »Aus dem Verfassungsschutzbericht geht nicht einmal ansatzweise hervor, aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte der Antragsteller der ›gewaltorientierten‹ linksextremistischen Szene zuzuordnen wäre.« Der VS ersetzte den Wortlaut daraufhin durch die schwammige Formulierung, die RH zeige »eine gewaltunterstützende und gewaltbefürwortende Einstellung … wenngleich (sie) selbst nicht gewalttätig agiert«.
Verbotsdrohung und mediale Verunglimpfung bescheren linker Hilfsorganisation Mitgliederzuwachs
Von Markus Bernhardt
Nachdem der Focus Ende November des letzten Jahres darüber berichtet hatte, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plane, die linke Antirepressionsorganisation Rote Hilfe zu verbieten, erhielt die von vielen Seiten Unterstützung. Aus Solidarität mit dem von rechtslastigen Medien und Politikern diffamierten Verband traten mittlerweile über 800 Menschen der Roten Hilfe bei.
Neben Kulturschaffenden und linken Aktivisten erklärten auch Bundestagsabgeordnete wie etwa Kathrin Vogler und Sylvia Gabelmann (beide Die Linke) oder der Vorsitzende der DKP Patrik Köbele im letzten Jahr ihren Eintritt in den Verein, der nunmehr über 10.000 Mitglieder zählt. Auch gebe es Solidaritätserklärungen aus beinahe allen Spektren der politischen Linken – von Abgeordneten der Linksfraktion im Bundestag, migrantischen Verbänden, der Interventionistischen Linken, parteinahen Jugendverbänden wie der Linksjugend, den Jusos oder der Grünen Jugend, libertären Initiativen bis hin zu zahlreichen antifaschistischen Gruppen, hieß es seitens der Solidaritätsorganisation.
Der 18. Januar war in mehrfacher Hinsicht ein negativer Tag für die politischen Grundrechte in der BRD. Nachdem eine Mehrheit im Bundestag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und AfD die Länder Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsländern erklärt hat – was weitreichende dramatische Folgen für Geflüchtete aus diesen Nationen bedeutet – folgte eine Debatte zum sogenannten „Linksextremismus“.
Die Mehrheit der im Parlament vertretenen Parteien hat das Ablenkungsmanöver der AfD durchaus erkannt und kritisiert, ohne allerdings konkret zu werden und Verbotsforderungen unter anderem gegen die „Rote Hilfe e. V.“ und die „Interventionistische Linke“ zurückzuweisen. Der Rechtsaußen-Partei geht es darum, von den Neonazis in den eigenen Reihen und entsprechenden Äußerungen abzulenken. Ihr Ziel ist es, antirassistisches und antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Schützenhilfe erhielt die immer deutlicher von braunen Kräften dominierte Partei dabei ausgerechnet von den „Freien Demokraten“.
Erhöhte Mitgliederzahl durch Welle der Solidarität
Am 30.11. berichtete das Magazin „Focus“, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer ein Verbot der Roten Hilfe e.V. plane (Hufelschulte, Josef: „Seehofer will linksradikalen Verein verbieten“, Focus online, 30.11.2018).
Im Artikel wird behauptet, als Gegenleistung zur juristischen und finanziellen Unterstützung dürften „die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den 'revolutionären Straßenkampf' fortzusetzen.“
Gegen diese Falschbehauptung hat die Rote Hilfe e.V. eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Focus, Focus online, wie auch dem Verfasser des Artikels wird es damit verboten, diese nachweislich falsche Aussage zu verbreiten.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Diese Aussage ist entweder schlecht recherchiert oder soll Repressionsdruck gegen die Rote Hilfe e.V. erzeugen. Beides lassen wir uns nicht bieten. Seit über 40 Jahren unterstützt unser Verein linke Aktivist*innen im Fall von staatlicher Repression während sozialer Proteste wie Demonstrationen gegen Rechts, für Klimagerechtigkeit, die Rechte von Geflüchteten, internationale Solidarität und Frieden. Außerdem verteidigen wir die politischen Grundrechte und engagieren uns in Bündnissen zum Beispiel gegen die neuen autoritären Polizeigesetze oder Verschärfungen im Asylrecht. Unsere Arbeit ist legitim und leider auch bitter nötig in diesen Zeiten. Gegen Verunglimpfungen wehren wir uns vor allem politisch, nutzen aber auch juristische Mittel wie in diesem Fall.“
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann ergänzt: „Der Focus versucht offensichtlich mit seiner Falschmeldung, Verbotsgründe herbeizulügen. Die weitere Verbreitung solcher Hetze lassen wir nicht zu und haben deswegen die einstweilige Verfügung erwirkt.“
Die seit Anfang des Jahres wegen ihres Protestes gegen die Militärinvasion in Efrin in der Türkei inhaftierte HDP-Abgeordnete Leyla Güven befindet sich nach 60 Tagen Hungerstreik in einem kritischen Zustand. Die linke Politikerin erklärte, mit ihrer Aktion fortfahren zu wollen, bis sie eine Antwort der türkischen Regierung erhalten habe. Sie fordert die Beendigung der Totalisolation gegen den seit fast 20 Jahren inhaftierten PKK-Gründer Abdullah Öcalan, der seit über zwei Jahren keinen Besuch auf der Gefängnisinsel Imrali empfangen durfte. Bisher wurde über 700 Besuchsanträge von Verteidigung und Angehörigen abgelehnt.
Auch in Europa begannen Kurdinnen und Kurden am 6. Dezember in vielen Städten mit einem Solidaritätshungerstreik. Zahlreiche Aktivist_innen aus Hamburg, Köln, Darmstadt, Hildesheim, Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Nürnberg, London, Bern, Wien, Marseille, Athen, Stockholm, Den Haag und Paris beteiligten sich. Am 17. Dezember 2018 wurde ein unbefristeter Hungerstreik in Straßburg begonnen. Die 15 kurdischen Aktivist*innen fordern einen Besuch des Antifolterkomitees des Europarats (CPT) auf der Gefängnisinsel Imrali. Das CPT ist die einzige Institution, die alle Gefängnisse der Mitgliedsstaaten des Europarats aufsuchen kann.
Seit mehreren Tagen berichtet vor allem die BILD-Zeitung über den Geflüchteten und Aktivisten Alassa M., der sich nach seiner Abschiebung am 20. Juni vergangenen Jahres nach Ablauf der halbjährigen Einreisesperre wieder in der BRD befindet und einen Asylantrag gestellt hat. Der Abschiebung von Alassa M. waren Proteste in einer Asylunterkunft im bayrischen Ellwangen vorausgegangen. Die Bewohner*innen der Unterkunft hatten sich mit einem Betroffenen solidarisiert und eine Ausschaffung im ersten Anlauf verhindert, woraufhin eine Armada von schwerbewaffneten Beamt*innen die Abschiebung mit Einsatz brutaler Gewalt durchgesetzt hatte. Als einer Sprecher der Geflüchteten wurde Alassa M. nach Italien abgeschoben. Nach seiner Rückkehr scheint BILD die Kampagne gegen den Aktivisten aufwärmen zu wollen.
Pressemeldungen zufolge plant das Bundesinnenministerium ein Verbot unseres strömungsübergreifenden linken Solidaritätsvereins. Mit Verweis auf angeblichen „Extremismus“ soll uns demnach die politische Arbeit untersagt werden. Als Reaktion auf diese Meldungen erreichten uns in den vergangenen Wochen ettliche Solidaritätserklärungen. Hier eine Übersicht.
ABC Jena • AGIF • Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen • ATIK • Attac • Avrupa Partizan • Azadi e.V. • Bündnis Polizeigesetz Stoppen! (Sachsen) • Der Freitag • DIE LINKE.NRW • Dietrich Lohse • DKP • DKP queer • Ende Gelände • GG/BO • Göttinger LINKE • Jusos • Kommunistischer Aufbau • MLPD • neues deutschland • Nürnberger Gruppen • re:volt magazine • Rote Hilfe Wien • SDS • Sookee • TAZ • Ulla Jelpke (MdB) • Ultras Sankt Pauli • Untergrundblättle • Vrije Bond
Nachdem vor einigen Wochen durch umfangreiche journalistischen Recherchen von Taz und Focus ein rechtsgerichtetes putschistisches Netzwerk in Teilen von Militär, Geheimdienst und Polizei aufgedeckt wurde, erhält der Skandal nun durch die Drohungen gegen eine Frankfurter Rechtsanwältin und ihre Tochter neue Dimensionen.
Die Juristin Seda Başay-Yıldız, die im Prozess gegen Beate Zschäpe und die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) Opfer vertreten hatte, hatte Anfang August 2018 per Fax ein Drohschreiben erhalten, in dem sie und ihr kleines Kind mit dem Tode bedroht worden waren. Unterschrieben war die Drohung mit „NSU 2.0“. Obwohl die Anwältin sich mehrfach erkundigte, ob es polizeiliche Erfolge gäbe, erfuhr sie erst aus der Presse von den Entwicklungen.
Im Ermittlungsverlauf stießen die Behörden darauf, dass Hintergrundwissen über die Anwältin aus dem polizeilichen Informationssystem eines Computers einer Beamtin des 1. Reviers in Frankfurt abgefragt wurde. Seither wurden sechs Beamt*innen suspendiert. Weitere Dienststellen in der Region sind betroffen. Weder der Polizeichef noch die hessische CDU wollen hierin „rechte Netzwerke“ erkennen.