Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
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Press release by The Committee for the Defence and Release of Dr. GN Saibaba
In the face of an imminent threat to his life exacerbated by the COVID-19 virus Over the last six years, the health of Dr. G. N. Saibaba, incarcerated in Nagpur Central Jail, has deteriorated alarmingly. Prof. Saibaba is a teacher of English at the University of Delhi and is a human rights activist. Due to post-polio residual paralysis of his lower limbs, he is over ninety percent physically disabled and wheelchair bound. Since incarceration, he has developed severe additional ailments that have resulted in irreparable loss to his health.
On May 9^th 2014, he was abducted from Delhi by the Maharashtra Police and charged under several sections of the Unlawful Activities (Prevention) Act (UAPA). None of the electronic documents supposedly seized from G.N. Saibaba’s house were displayed in the court or tested through any witness or made part of the course of evidence. These electronic documents were directly brought only as part of 313 statement, and not the main course of evidence. The judge rejected all Supreme Court judgments regarding bringing these documents which were not part of the course of evidence as part of 313. These documents used were not a part of the trial.
Gadchiroli Sessions court gave life imprisonment on March 7^th 2017 to Dr. GN Saibaba along with five others. Excluding a brief reprieve in 2016, he has been kept in the solitary /anda/ cell of Nagpur Central Jail since arrest. With Indian jails filled beyond capacity and lacking in basic medical facilities, and with the COVID-19 pandemic sweeping across the country particularly affecting the aged and those with serious pre-existing medical conditions, Dr. G. N. Saibaba’s future looks exceedingly bleak.
Throughout his political life, Dr. G. N. Saibaba has been a vocal advocate for the rights of Adivasis, Dalits, Muslims and other oppressed communities. He has spoken against the state sponsored attack on people in Central India under Operation Green Hunt. He stood by his students and advocated for democratic principles and social justice within the university. He has never shied away from speaking his mind and has worked tirelessly to uphold the spirit of democracy. While hospitals in Nagpur and jail authorities have stated that they lack of facilities needed to care for a person with such severe disabilities and ailments, he remains incarcerated, untreated and denied bail. Nonetheless, he retains the spirit of struggle, even when dehumanised by the lack of medical facilities and denied the basic fundamental right of a life with dignity.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Klimakämpfe.
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Liebe Genoss*innen,
vielerorts gehen am 1. Mai trotz Corona-Pandemie viele Aktivist*innen auf die Straße – und das ist gut so!
Denn trotz Corona, notwendigem Infektionsschutz und Abständen bleibt der 1. Mai unser Tag. Heute ist der Tag der Werktätigen und Lohnabhängigen, der Unterdrückten und um Befreiung Kämpfenden auf der ganzen Welt.
Die Forderungen sind vielfältig und unterschiedlich, doch sie haben gemeinsam, dass wir alle für eine solidarische Gesellschaft ohne Ausbeutung streiten.
Das Recht, unsere Forderungen laut und öffentlich zu artikulieren, müssen wir in diesen Tagen politisch und juristisch verteidigen. Die Pandemie darf kein Vorwand für die Abschaffung von Grundrechten sein.Wir alle haben gesehen, wie in mehreren Städten in den letzten Wochen linke Demonstrationen trotz der freiwilligen Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen auseinander geprügelt und aufgelöst wurden und es zu Festnahmen kam.
Mit dem Verweis auf Landesverordnungen wurden alle möglichen Repressalien gerechtfertigt und durchgesetzt.
Es war notwendig, dagegen zu klagen und wird es auch wahrscheinlich noch eine Weile bleiben. Die aktuelle Rechtspraxis ist alles andere als einheitlich und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Aber es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass Repressionsbehörden schauen, wie weit sie gehen können, bevor sich Widerstand regt. Sicher werden einige versuchen, die Gunst der Stunde zu nutzen, um das Versammlungsrecht zu schleifen.
Das dürfen wir nicht hinnehmen!
Es gibt bereits Teilerfolge. In mehreren Orten sind Behörden einsichtig, in anderen wurden Genehmigungen vor Gericht durchgesetzt. Und sicher werden wir erleben, dass einige der aktuellen Maßnahmen im Nachhinein von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig erklärt werden.
Aber das ist kein Selbstläufer und es gibt keine Garantie darauf, dass das Versammlungsrecht und die politischen Grundrechte nach der Pandemie nicht erheblichen Schaden nehmen.
Deswegen sollten wir spätestens jetzt damit beginnen, uns zu wehren!
Angesichts der Krise verschärft sich die Arbeits- und Lebenssituation für Millionen von Menschen.
Man kann niemandem verbieten, für den Erhalt der Arbeitsplätze, höhere Löhne, die Anhebung der Rente und der Hartz IV Sätze und eine grundsätzliche Alternative zum kapitalistischen System der Ausbeutung zu demonstrieren. Ebenso muss es möglich sein, gegen rechte Hetze und für humanitäre Hilfe für Geflüchtete zu demonstrieren, ohne von der Straße geprügelt zu werden. Und wir fordern das Recht, für die Freilassung aller politischen Gefangenen weltweit auf die Straße gehen zu können! Das werden wir uns auch nicht nehmen lassen, so oder so.
Linke Proteste haben immer allen Verboten zum Trotz ihren Ausdruck gefunden und das werden sie auch in dieser gesellschaftlichen Situation, in der eine sichtbare linke Opposition so notwendig ist.
- Es lebe der 1. Mai!
- Freiheit für alle politischen Gefangenen!
- Solidarität ist unsere stärkste Waffe!
- Schafft Rote Hilfe!
Wir dokumentieren einen Aufruf der Movimiento Nacional Carcelario:
Die dramatische Situation in den kolumbianischen Gefängnissen angesichts der Covid-19-Pandemie gefährdet das Leben der Gefangenen. Trotz zweier bestätigter Todesfälle von Internierten innerhalb der Gefängnisse und mehrerer Berichte über Gefängnisse mit möglicherweise mehr als 100 an Corona erkranken Menschen ohne medizinische Versorgung, hat die Regierung bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen.
In den kolumbianischen Gefängnissen gibt es eine Überbelegung von 54 Prozent,
Gewerkschaftsmitglieder, Verurteilte wegen aller Arten von Verbrechen und politische Gefangene werden zusammen eingesperrt, in mehreren Hochsicherheitsgefängnissen haben sie keinen Zugang zu Tageslicht, der Zugang zu Trinkwasser ist sehr begrenzt, das Gesundheitswesen ist ineffizient – es nur zwei Pflegekräfte pro 9000 Gefangene und Ärzte haben nur von Montag bis Freitag Zugang und verfügen nicht über genug Medikamente für die gesamte Gefängnispopulation. Das Nationale Institut für Strafvollzug und Gefängnisse (INPEC) gibt nur drei persönliche Hygienesets pro Jahr an jede Person aus, die lediglich eine Seife enthalten. Diese Aspekte sind Teil der Auslöser für wiederholte Proteste und Hilferufe auch an die internationale Gemeinschaft aus den kolumbianischen Gefängnissen.
Mit dem Verweis auf die Landesverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in den vergangenen Tagen mehrere Demonstrationen und Proteste verboten oder von der Polizei zerschlagen. Obwohl die Teilnehmenden die Abstandsregeln einhielten und darüber hinaus Schutzmaßnahmen wie Masken oder Größenbeschränkungen der Versammlungen einplanten, wird vielerorts jeder Protest unterbunden: In Berlin und Hamburg entschieden Verwaltungsgerichte in Eilentscheidungen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, in Frankfurt wurde eine mit peniblem Abstand von zwei Metern durchgeführte Menschenkette von der Polizei gewaltsam zerschlagen und auch andernorts unterbinden Polizei, Ordnungsbehörden und Verwaltungsgerichte öffentliche Meinungsäußerungen.
Sogar Einzelpersonen mit Schildern oder Protestplakate werden von der Polizei entfernt.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. ist erschüttert über die aktuell praktizierte Verbotspraxis: „Wir erleben, dass Grundrechte nicht nur eingeschränkt, sondern gänzlich abgeschafft werden.Es muss möglich sein für Geflüchtete oder gegen Rechts auf die Straße zu gehen. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind notwendig und wir sehen, wie Aktivist*innen ihre Protestformen daran anpassen. Es ist nicht erklärbar, warum zwei Personen mit einem Schild oder Transparent eine größere Infektionsgefahr aufweisen sollen als ohne.“
„Die mit heißer Nadel gestrickten Landesverordnungen zum Infektionsschutz sind ein Flickenteppich und schießen mit einem gänzlichen Versammlungsverbot weit über das Ziel hinaus. Die Veranstalter*innen selbst beschränken ihre Versammlungen zum Schutz der Allgemeinheit und zum Schutz der Grundrechte wären Auflagen der Versammlungsbehörden in der aktuellen Situation ausreichend und verhältnismäßig. Wir werden erleben, dass viele der aktuellen Maßnahmen im Nachhinein wieder von den Verwaltungsgerichten als rechtswidrig erklärt werden. Leider ist das noch nicht Praxis in den Eilverfahren. Die Corona-Pandemie darf kein Vorwand für die Abschaffung von Grundrechten sein.“, so Anja Sommerfeld.
Nach 288 Tagen im Hungerstreik ist die Sängerin und linke Aktivistin Helin Bölek gestorben.
Mit ihrem Hungerstreik protestierte sie gegen die Verhaftungen von Band Mitgliedern der populären linken Musikgruppe Grup Yorum, der sie angehörte. Seit Jahren ist das Kulturzentrum der Band Ziel von staatlichen Angriffen, ihre Auftritte sind verboten.
Auch in der BRD werden die Konzerte seit Jahren von den Repressionsorganen behindert oder wie zuletzt in Köln polizeilich untersagt, weil der Gruppe vorgeworfen wird, der Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C) anzugehören.
Die Formation besteht bereits seit über 30 Jahren. In ihren Lieder in verschiedenen Sprachen ergreift Grup Yorum Partei für die Unterdrückten und kämpfenden linken sozialen Bewegungen.
„Wir sind traurig und wütend über den Tod von Helin Bölek und sprechen den Angehörigen, Freund*innen und Genoss*innen unser Mitgefühl aus. Es ist schwer zu begreifen, wie eine junge Genossin im Hungerstreik ihr Leben opfert, um auf die zutiefst repressive Situation in der Türkei aufmerksam zu machen. Dies ist Ausdruck der Unterdrückung aller kritischen Stimmen in der derzeitigen Türkei unter dem Erdogan-Regime. Die Kriminalisierung von Grup Yorum muss endlich ein Ende haben, sowohl in der Türkei, als auch in Deutschland.
Wir fordern die Erfüllung ihrer Forderungen, auch um weitere Todesopfer der weiter im Hungerstreik befindlichen Aktivist*innen zu verhindern und solidarisieren uns mit der Kampagne ‚Lieder kennen keine Verbote‘, mit der Bandmitglieder im Exil hierzulande für ihr Recht auf Kunstfreiheit streiten.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzt die Verfolgung der Demonstrant*innen, die 2017 bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in der Hamburger Straße Rondenbarg von einem brutalen Polizeiangriff betroffen waren, ungehemmt fort.
Nachdem im Herbst 2019 die erste Anklageschrift an 19 Aktivist*innen verschickt wurde, die in einem Massenprozess vor dem Jugendgericht abgeurteilt werden sollen, folgten seither im Abstand weniger Wochen weitere Anklagen. In den vergangenen Tagen erhielten erneut acht Genoss*innen Post, so dass die Zahl der Angeklagten in den nun sieben bekannten Verfahren auf 77 angestiegen ist.
Im Zuge der Corona-Pandemie wird heute über eine bundesweite so genannte Ausgangssperre diskutiert und in Bayern und dem Saarland sogar schon verhängt. In allen Bundesländern werden bereits zuvor weitgehende Beschränkungen erlassen, die sich täglich ändern. Zentrale Grund- und Bürger*innenrechte wie beispielsweise die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit wurden in den letzten Wochen außer Kraft gesetzt, die Entscheidungsbefugnisse der Parlamente ausgeschaltet. Erschreckend dabei ist zudem, dass es absolut unklar ist, wie lange dieser faktische Ausnahmezustand anhält – und ob die Regierung die Absicht hat, demokratische Rechte nach dem Abklingen der Pandemie wieder in vollem Umfang herzustellen. Es ist zu befürchten, dass die jetzige Situation schamlos genutzt wird, um elementare Freiheiten dauerhaft zu beschneiden, mühselig erkämpfte Rechte abzuschaffen und den autoritären Sicherheitsstaat weiter auszubauen, indem beispielsweise der Bundeswehreinsatz im Inneren als Normalität etabliert wird. Die Ausgangssperre stellt in dieser Situation nochmals einen neuen Höhepunkt dar.
Der 18. März wird seit fast hundert Jahren als Tag der politischen Gefangenen begangen und ist bundesweit und international verbunden mit zahllosen Kundgebungen, Vorträgen und anderen Aktivitäten. Nicht so in diesem Jahr: durch die Corona-Epidemie fallen Veranstaltungen aus, auch wenn es zahllose dezentrale Solidaritätsaktionen wie Briefe an die inhaftierten Genoss*innen gibt sowie Veröffentlichungen, die die sofortige Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit fordern.
Und tatsächlich gibt es gerade jetzt noch weitere dringende Gründe, sie umgehend freizulassen: Die Situation in den eng belegten Gefängnissen stellt eine massive Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit dar. Während einige Bundesländer auf die Problematik mit dem umfassenden Abbau der ohnehin minimalen Gefangenenrechte reagieren, indem Besuche von Angehörigen und teilweise selbst von Anwält*innen unterbunden und weitere Schikanen gegen die Inhaftierten verhängt werden, gibt es in einer wachsenden Zahl von Bundesländern positive Signale: So schieben – dem Beispiel Berlins folgend – immer mehr Landesregierungen die Haftantrittstermine auf und setzen den Vollzug von geringen Haftstrafen für die nächsten Monate aus.
Im fragwürdigen „Münchener Kommunistenprozess“ kommt es zu einer Gefährdung der Prozessteilnehmer*innen und der Allgemeinheit. In dem Verfahren stehen seit Juni 2016 zehn angebliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/ML (TKP/ML), darunter ein Nürnberger Ärztepaar, wegen Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht. Der zuständige Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München will trotz der Corona-Pandemie noch nicht einmal für kurze Zeit das Massenverfahren mit mehr als 50 Personen, die aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen, unterbrechen.
Diese Entscheidung setzt mehrere Personen aus Risikogruppen einer Ansteckungsgefahr aus und schafft aufgrund der weiten Reisewege die Gefahr neuer, unkontrollierbarer Infektionsketten. Gerade um diese zu verhindern, steht derzeit fast das gesamte Land still – mit großen wirtschaftlichen Schäden. Dabei ignoriert das Gericht alle Maßnahmen die von der Bundes- und Landesregierung zur Eindämmung der Pandemie und damit zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung beschlossen werden.
Deshalb ist aus Sicht der Verteidigung die Fortsetzung des Verfahrens in der derzeitigen Situation unverantwortlich:
– Die Hauptverhandlung findet im Saal 101 des OLG München statt. Regelmäßig sind in dem Großverfahren inklusive Dolmetscher und Wachpersonal mehr als 56 Personen auf engstem Raum anwesend.
– Der größte Teil der zehn Angeklagten, zwanzig Verteidiger*innen und zehn Vertrauensdolmetscher*innen reist zu jedem Prozesstag durch das gesamte Bundesgebiet per Bahn bzw. Flugzeug an. (Die Zahlen stellen sich wie folgt dar: 1 Haft in München, 8 NRW, 7 Hessen, 6 Nürnberg, 6 Berlin, 6 Baden-Württemberg, 1 Schleswig-Holstein, 1 Hamburg, 3 Ausland).
– Drei der Angeklagten müssen jeweils aus dem Ausland anreisen (Schweiz, Liechtenstein und Frankreich).
– Ein Teil der Angeklagten, wie auch der Verteidiger gehört im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 zur (Hoch)risikogruppe, aus Altersgründen, aus Gründen – teils erheblicher – Vorerkrankungen und aus Gründen aktueller schwerwiegender Erkrankungen bzw. deren Nachwirkungen, die während der enorm langen Verfahrensdauer aufgetreten sind.
– Die Angeklagten werden beim Betreten des Gerichtsgebäudes jeweils durch einen Justizvollzugsbeamten mit direktem Körperkontakt durchsucht.
– Die Verhandlung findet im Strafjustizzentrum München statt, das jeden Tag von mehr als 1.000 Personen betreten wird.
Am Montag den 16.03.2020 erreichte die Verteidiger die Entscheidung des Vorsitzenden des 7. Strafsenats, Dr. Dauster, dass am Mittwoch, den 18. März 2020, sowie noch vor der Osterpause am 23., 24., 30., 31. März 2020 und am 1. April 2020 verhandelt werden soll. In der Begründung heißt es, dass der Senat „das Risiko für die Verfahrensbeteiligten aufgrund der Corona-Pandemie“ mit dem Strafverfolgungsinteresse des Staates, dem Beschleunigungsgebot und dem Recht der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren“ abgewogen habe. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass am Mittwoch und den Folgetermin die Teilnahmen an der Verhandlung zumutbar sei.