Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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In Isolation, unter Schlafentzug und ohne Geld müssen sieben Gefangene, die die Herausgabe ihrer Personalien verweigern, seit zwei Wochen in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt verbringen. Sie beteiligten sich aus Protest gegen die Abholzung von Wälderndes Dannenröder Forsts für den Ausbau der A 49 Ende Oktober an einer Abseilaktion an drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet. Die Rote Hilfe kritisiert die Untersuchungshaft als „völlig unverhältnismäßig und politisch motiviert“. „Die Verhängung einer Untersuchungshaft für den Vorwurf einer einfachen Nötigung haben wir noch nicht erlebt. Für uns ist das nur aus politischen Gründen zu erklären. Politik und Justiz wollen mit der Kulisse drakonischer Strafen andere vom Protest gegen die Rodung des Dannenröder Forsts abhalten“, urteilt Anja Sommerfeld, Sprecherin des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.
Am vergangenen Donnerstag, den 05. November, fanden in Leipzig mehrere Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche Antifaschist*innen statt, die von der Generalbundesanwaltschaft angeordnet wurde. Hierbei wurde Lina verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen an mehreren Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu ein, oder sie geplant und vorbereitet zu haben. Zusätzlich wird ihnen vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gegründet zu haben, deren Ziel es sein soll “Angriffe gegen Personen der rechten Szene durchzuführen”.
Am 06.11 bestätigte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Lina. In einer Pressemitteilung
bezichtigt der Generalbundesanwalt sie der taktischen Kommandoführung sowie eine “herausgehobenen Stellung” innerhalb jener Vereinigung eingenommen zu haben. In der bisherigen Berichterstattung wird sie dadurch zur “Anführerin” erklärt.
In Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.
Die Internetseite www.rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen. Die Seite soll so bereits bestehende Solidaritätsinitiativen wie die Seite der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ (www.gemeinschaftlich.noblogs.org) ergänzen, auf der zum Beispiel eine von über 100 Organisationen getragene Solidaritätserklärung veröffentlicht wurde, bundesweit zu Aktionen am Wochenende vor Prozessbeginn aufgerufen wird sowie weitere Aufrufe und Berichte von Aktionen veröffentlicht wurden.
Was bei der Bevölkerung unpopulär ist, durch Berufung auf Brüssel einführen: Dieser Trick, bekannt von der ersten Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung 2007, war bei der am heutigen Donnerstag spätabends vom Bundestag beschlossenen Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken für alle Bürger*innen wieder zu bewundern. Dabei fällt es fast schwer, die Empörung aufzubringen, die gegen diesen bürger*innenrechtlichen Dammbruch eigentlich angebracht wäre, denn mit EURODAC und VIS setzt die EU Daktyloskopie schon seit Jahren gegen Menschen ohne passende Staatsbürgerschaft ein. Dass dies nun auf die eigenen Bürger*innen zurückfällt, könnte geradezu als Fluch der Gleichgültigkeit angesehen werden.
Dennoch: Hier findet der nächste Schritt zur Umkehrung der Beweislast statt. Wir alle hinterlassen überall Fingerabdrücke. Wird ein Fingerabdruck am falschen Ort gefunden – beispielsweise an einem ohne Genehmigung geklebten Plakat oder einem Stück Klebeband an einem kritischen Transparent vor einem Parteibüro – *und kann zugeordnet werden*, werden sich die fraglichen Personen dem vollen Spektrum polizeilicher Maßnahmen von Vorladung über Hausdurchsuchung bis Gewahrsamnahme oder Untersuchungshaft ausgesetzt sehen. Die beschlossenen Maßnahmen reichen dafür noch bei weitem nicht. Doch, die Geschichte wiederholt sich: Die biometrischen Ausweisfotos, die anfangs, wie jetzt die Fingerabdrücke, auch nur zur Authentifikation der Ausweise dienen sollten, sind mittlerweile im Online-Zugriff der Behörden und werden eingestandenermaßen in gesichtserkennenden Kameras eingesetzt. Wie viele kleine Krisen werden die Behörden brauchen, um nach und nach die Beschränkungen der Nutzung der nun bevölkerungsweit erfassten Fingerabdrücke abzubauen?
Am heutigen Donnerstag, 5. November 2020 ging der Prozess gegen die „3 von der Parkbank“ zu Ende. Das Hamburger Landgericht sprach die drei linken Aktivist*innen der Verabredung zur Brandstiftung für schuldig und verhängte Strafen von 22, 20 und 19 Monaten Haft. Den Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung hatte das Gericht schon im Laufe des Prozesses als nicht haltbar anerkannt.
Die Haftbefehle wurden aufgehoben, sodass nun alle Angeklagten vorerst aus der Haft entlassen wurden.
Vorausgegangen waren ein zehnmonatiger offensichtlich politischer Prozess mit rund 50 Verhandlungstagen und die eineinhalbjährige Untersuchungshaft gegen zwei der drei angeklagten Genoss*innen. Sie waren im Juli 2019 in einem Hamburger Park verhaftet worden und wegen vier kleinen PET-Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit, Grillanzündern und einer Liste von Adressen, die bei ihnen gefunden wurden, der Planung von Brandstiftungen beschuldigt worden. Die Inhaftierung und gerichtliche Verfolgung der Aktivist*innen war von Anfang an von solidarischen Unterstützer*innen begleitet worden, die sich auch während der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammelt hatten.
Am Donnerstag, 5. November 2020 wird das Landgericht Hamburg nach zehn Monaten Verhandlung mit rund 50 Prozesstagen das Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ verkünden. Den drei linken Aktivist*innen, von denen zwei seit Juli 2019 in Untersuchungshaft sitzen, wird vorgeworfen, sich zu einer schweren und drei einfachen gemeinschaftlichen Brandstiftungen verabredet zu haben. In ihrem Plädoyer hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftstrafen von dreieinhalb Jahren gegen einen der Angeklagten und von drei Jahren gegen seine beiden Genoss*innen gefordert.
Die drei Beschuldigten waren in der Nacht zum 8. Juli 2019 in einem Hamburger Park festgenommen worden, nachdem sie offenbar zuvor polizeilich observiert worden waren. Aus Indizien konstruierten die Repressionsorgane die Planung von mehreren Brandstiftungen und inszenierten einen grotesken Mammutprozess, der in keiner Weise mit den dürftigen Vorwürfen zu rechtfertigen ist. Gegen eine der drei Betroffenen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, während die beiden übrigen seit über einem Jahr im Gefängnis Holstenglacis festgehalten werden.
Seit Wochen protestieren tausende Menschen gegen die Rodung des Dannenröder Forsts und der umliegenden Wälder, die für den Bau der Autobahn A49 weichen sollen. Menschenketten, Besetzungen und symbolische Aktionen sind nur einige der vielfältigen Protestformen. Das Land Hessen und die Polizei versuchen die Rodung der Wälder auf Grundlage von Entscheidungen aus den 1970er-Jahren mit aller Härte durchzusetzen.
Nach einer erneuten symbolischen Abseilaktion von drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet am Montag wurde gestern gegen neun Aktivist*innen Untersuchungshaft verhängt. Zwei weitere sind unter harten Auflagen wieder auf freiem Fuß. Die Verfahren wurden von der Politik lautstark begleitet. Mit dem Kampf für die Wälder bewegten sich die Aktivist*innen außerhalb des demokratischen Konsenses und würden „ihre radikale Gesinnung kundtun“, meinte der hessische Innenminister Peter Beuth. Auch andere Parteien forderten noch am Tag der Aktion härtere Strafen, flankiert von Wirtschaftsvertreter*innen, die die Aktionen als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hessen brandmarkten.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgte und versuchte vorab medial aus der Abseilaktion einen „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu konstruieren. Vor dem Haftrichter am Dienstagabend zog sie sich dann kleinlaut auf die Konstruktion einer Nötigung zurück. Mit der Abseilaktion hätten die Aktivist*innen die Polizei als Werkzeug genutzt, um eine Störung hervorzurufen. Bei einer ähnlichen Aktion Anfang Oktober konnte die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen, wie schon viele andere Strafverfolgungsbehörden auch, im Abseilen keine strafbare Handlung entdecken.
Nachdem ein Prozess vor dem OLG Koblenz im August und ein anderer vor dem OLG Hamburg im Oktober mit Verurteilungen der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen beendet wurden, steht das nächste Verfahren gegen einen kurdischen Aktivisten bevor.
So wird am 20. Oktober das Hauptverfahren gegen Gökmen Ç. (38) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz eröffnet. Die Anklage beschuldigt ihn der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gem. §§ 129a/b StGB. Als „hauptamtlicher Kader“ habe er ab Ende 2017 unter dem Decknamen „Rojhat“ das „PKK-Gebiet“ Saarbrücken geleitet und sei bis Juni 2019 für die Regionen Hessen bzw. Rheinland-Pfalz verantwortlich gewesen.
In dieser Funktion habe er Versammlungen, Veranstaltungen und Spendengeldsammlungen organisiert, propagandistische und finanzielle Angelegenheiten koordiniert oder andere Gebietsverantwortlichen regelmäßig kontaktiert. Zudem sei damit befasst gewesen, Kurdinnen und Kurden zur Teilnahme an kurdischen Großveranstaltungen wie dem Kurdischen Kulturfestival oder zum Newroz-Fest zu motivieren und deren Anreise zu ermöglichen.
Eine individuelle Straftat wird ihm nicht vorgeworfen. Gökmen Ç. wurde am 2. Januar 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in U-Haft in der JVA Koblenz.
Die nach § 129b erforderliche Ermächtigung des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung datiert vom 6. September 2011.
Während in Deutschland eine mutmaßliche PKK-Mitgliedschaft und damit verbundene Aktivitäten als „Verbrechen“ gemäß §§ 129a/b StGB kriminalisiert werden, ist der belgische Kassationshof im Januar dieses Jahres zu einer vollkommen anderen Bewertung gekommen mit der Folge, dass alle anhängigen PKK-Verfahren eingestellt worden sind. In einem rechtskräftigen Urteil ist das Gericht nach intensiver Befassung mit allen Aspekten des türkisch-kurdischen Konflikts zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der PKK nicht um eine terroristische Organisation handelt. Vielmehr sei sie als eine Partei in einem bewaffneten innerstaatlichen Konflikt einzustufen.
Die deutsche Regierung jedoch zeigt keinerlei Bereitschaft, die seit 27 Jahren andauernde Repressionspraxis gegenüber politisch aktiven Kurdinnen und Kurden zu überdenken und einen Perspektivwechsel vorzunehmen. Solange sie an dieser von Eigeninteressen bestimmten Politik der Unterstützung des autoritären Regimes in Ankara festhält, muss sie sich den Vorwurf der Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen gefallen lassen. Die „Terrorismus“-Prozesse, die hier stattfinden, stärken und ermutigen das Erdoğan-Unrechtsregime.
Der Auftakt des Prozesses findet statt
am Dienstag, 20. Oktober 2020, 10.00 Uhr, Saal 10,
OLG Koblenz, Regierungsstraße 7
Weitere Verhandlungstermine: 26. Oktober, 9., 10., 16., 17.,23., 24., 30. November – jeweils 10.00 Uhr.
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.
Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.
Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.