Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Wir dokumentieren einen Aufruf von ATIK-UPOTUDAK, den die Rote Hilfe e.V. ausdrücklich unterstützt:
Kommt zahlreich mit euren Transparenten, Forderungen und Soli-Verkündungen zu der Auftakt- und Protestkundgebung am 17. Juni 2016, um 9:00 Uhr, vor dem Oberlandesgericht München: Nymphenburger Straße 16, 80335 München.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 20 politische Gefangene türkischer und kurdischer Herkunft, die nach dem geltenden Gesinnungsparagraphen 129b im Bezug auf 129a StGB entweder vor einer Anklage stehen oder teilweise von der deutschen politischen Justiz schon in der Vergangenheit ungerechtfertigt verurteit wurden. Am 17. Juni 2016 beginnen nun die Gerichtsverhandlungen eines solchen neuen Anklageverfahrens im Oberlandesgericht (OLG) München gegen zehn revolutionäre Personen aus der Türkei. Dieser Fall ist die größte Anklage gegen Revolutionäre und Kommunisten der letzten Jahrzehnte in Deutschland!
Laut der Anklageschrift seitens der Generalbundesanwaltschaft (GBA) geht folgendes hervor: "Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder – der Angeschuldigte Müslüm E. als Rädelsführer – an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch“ (TKP/ML) beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB)…Desweiteren heißt es dort: "In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die TKP/ML hat sich zum Ziel gesetzt, die derzeitige Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen."Diese zehn revolutionären Personen, die türkischer und kurdischer Herkunft sind und Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, Musa Demir, Deniz Pektaş, S. Ali Uğur, Sami Solmaz, Mehmet Yeşilçalı, Dr. Sinan Aydın, Dr. D. Banu Büyükavcı, heißen, sind zum größten Teil politisch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Sie haben ihre politische Identität und Arbeit nie geleugnet.
Die Repression in der Lausitz geht weiter. Weiterhin sitzt eine Aktivistin der Ende Gelände-Aktion vom Pfingstwochenende in Haft, während gestern die seit letztem Jahr bestehende Waldbesetzung LAUtonomia, die sich gegen die Rodung eines Waldes zugunsten des Braunkohleabbaus richtet, von einem große Polizeiaufgebot geräumt wurde.
Am Pfingstwochenende wurde „Yu“, während einer Gleisblockadeaktion festgenommen. Zusammen mit Aktivist_innen von Robin-Wood wurde mit einer tonnenschweren Betonpyramide und einem Rohr-Lock-on der Kohletransport vom Tagebau Jänschwalde zu den Kraftwerken Schwarze Pumpe und Jänschwalde für mehr als 24 Stunden unterbrochen.
Während alle anderen an der Aktion beteiligten Menschen am Sonntagmorgen wieder freikamen, sitzt die Genossin nun in der JVA Luckau-Duben. Ihr wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Als Haftgrund wird Fluchtgefahr genannt, weil sie die Angabe ihrer Personalien verweigerte. „Normalerweise“ ist Widerstand kein „Grund“ für eine Untersuchungshaft.
Die verstärkte staatliche Repression gegen die Klimabewegung setzt sich damit fort. Nach ersten Informationen wird sie mindestens 1 Monat in Untersuchungshaft bleiben, bis zu ihrem Prozess.
Über das Pfingswochenende kam es in der Niederlausitz zu massenhaften Protestaktionen gegen den weiteren Abbau des als „Klimakiller“ bekannten fossilen Brennstoffes Braunkohle.
Es blockierten insgesamt mehrere tausend Personen Kohlebagger im Tagebau Welzow-Süd und in vielfältigen Aktionen auch die Kohlezufuhr zum Kraftwerk Schwarze Pumpe aus anderen Tagebauen. Der Betreiber Vattenfall musste daraufhin die Leistung des Kraftwerks erheblich drosseln und zog zeitweilig sogar eine komplette Abschaltung in Betracht.
Zeigten sich die Polizeikräfte zu Beginn der Aktion am Freitag nach noch zurückhaltend, so änderte sich das am Samstag und auch am Sonntag erheblich, als tatsächlich alle für die Kohlezufuhr relevanten Gleisabschnitte zur Schwarzen Pumpe mittels vielfältigen Aktionen wie Sitz-, Kletter- und Ankettblockaden unterbrochen worden waren.
So wurden am Samstagnachmittag etwa 130 Aktivistinnen und Aktivisten am Kraftwerk eingekesselt und erst nach einem bis in die Nacht andauernden „Freiluftkessel“ nach Cottbus in die Gefangenensammelstelle (Gesa) verbracht. Während des Kessels wurden Sanitäter_innen trotz Notfällen der Zugang zu Verletzten verwehrt. Die Festgenommenen hatten zudem keine Möglichkeit ihre Notdurft zu verrichten und mussten teilweise in Flaschen urinieren. Die unwürdige Behandlung setzte sich in der Gesa in Cottbus fort, sodass nach anwaltlicher Intervention am Sonntag eine Freilassung der Inhaftierten mit Verweis auf die äußerst schlechten Haftbedingungen erwirkt werden konnte. Den Betroffenen drohen dennoch Strafverfahren mit dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs.
Über Pfingsten ist es wieder soweit. Tausende Aktivist_innen werden versuchen den Tagebau Welzow in der Lausitz lahmzulegen, um damit gegen die Förderung des Klimakillers Braunkohle zu protestieren, dessen Verbrennung den anteilig größten CO²-Ausstoß in Europa zur Folge hat.
Tausende Polizeibeamte werden gleichermaßen versuchen das Vorhaben zu verhindern, um die Interessen des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall zu schützen. Genau wie im vergangenen August, als etwa 2000 Aktivist_innen den Braunkohletagebau Garzweiler im Rheinland besetzten und dabei teilweise brutal von der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten angegangen wurden, ist auch dieses mal mit Repressalien gegen die Klimabewegung zu rechnen.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Spitzel und Verräter". Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
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Weitere Anklagen und Festnahmen
Dem Prozessauftakt gegen Mustafa Çelik vor dem OLG Celle am 29. April folgen in den nächsten Wochen weitere Verfahrenseröffnungen nach § 129b StGB (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) gegen kurdische Politiker:
Am Dienstag, den 3. Mai, um 9.00 Uhr in Saal 237, beginnt vor dem 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Sievekingplatz 3, Hamburg) die Hauptverhandlung gegen Bedrettin KAVAK. Die Anklage beschuldigt ihn, seit Ende 2012 bis zu seiner Festnahme am 26. August 2015 als mutmaßlicher Kader der PKK verschiedene Sektoren in Deutschland geleitet zu haben. In dieser Funktion sei er verantwortlich gewesen für personelle, organisatorische und finanzielle Angelegenheiten. Bedrettin Kavak war aufgrund seiner politischen Aktivitäten bereits 22 Jahre in türkischen Gefängnissen, u. a. in dem berüchtigten Hölle Nr. 5 genannten Gefängnis von Diyarbakir. Noch heute leidet er an den Folgen schrecklichster Folterungen.
Vor Beginn des Prozesses wird zur Teilnahme an einer Kundgebung um 8.30 Uhr aufgerufen.
Fortsetzungstermine Mai: 10., 11., 17., 18., 23., 24. und evtl. 31.
Juni: 7., 14. und 21. – jeweils Beginn um 9.oo Uhr , voraussichtlich in Sitzungssaal 288
Am Donnerstag, den 12. Mai, um 10.00 Uhr, wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen Ahmet ÇELIK eröffnet, der am 18. Juli 2015 festgenommen wurde und sich seitdem in der JVA Köln befindet. Auch ihm wird vorgeworfen, von Juni 2013 bis Juni 2014 als PKK-Funktionär verschiedene Sektoren geleitet zu haben und verantwortlich gewesen zu sein u.a. für die Organisierung von Veranstaltungen, Ausbildungsseminaren, Spendenaktionen, Demonstrationen, Kundgebungen. Ahmet Çelik war außerdem mehrere Jahre lang Vorsitzender des Dachverbandes kurdischer Vereine in Deutschland, YEK-KOM (heute NAV-DEM). In diesem Rahmen hat er sich insbesondere für die politische Lösung der Kurdenfrage eingesetzt und den Ende 2012 begonnenen Dialogprozess zwischen dem PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan und türkischen Regierungsvertretern unterstützt.
Pressemitteilung 27. April April 2016
Während Bundeskanzlerin Merkel seit Monaten das AKP-Regime unter Führung des türkischen Despoten Recep Tayyip Erdoǧan hofiert, um die Außengrenzen der Festung Europa gegen Flüchtlingsmigration abzuschirmen, werden in Deutschland weiterhin kurdische Aktivisten festgenommen und „Terrorismus“-Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten geführt. Diese Komplizenschaft mit der Türkei und die Aufrechterhaltung der Kriminalisierungspraxis in Deutschland, stützt und ermutigt das türkische Regime, sein staatsterroristisches Vorgehen gegen die kurdische Bevölkerung fortzusetzen.
Am 29. April wird das Verfahren gegen den 38-jährigen Politiker Mustafa Çelik, der sich seit Jahren für eine politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts und eine Demokratisierung der Türkei einsetzt, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle eröffnet.
Die Anklage wirft ihm vor, mutmaßliches Mitglied in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gewesen zu sein, weshalb er sich mit einer Anklage nach § 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Satz 1 StGB) konfrontiert sieht. Mustafa Çelik soll von Juni 2013 bis Juli 2015 das PKK-Gebiet Oldenburg geleitet haben und seit Anfang August 2015 für den Bereich Hamburg, Stade und Lüneburg verantwortlich gewesen sein. In dieser Funktion habe er Kundgebungen, Versammlungen, Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen organisiert, Busse angemietet, Spenden gesammelt sowie Nachwuchskader angeworben. Selbst seine vielfältigen Aktivitäten zur Unterstützung der prokurdischen „Demokratischen Partei der Völker“ (HDP) im Zuge der Parlamentswahlen im Juni 2015 werden ihm zum Vorwurf gemacht.
Klage gegen den Inlandsgeheimdienst scheitert vor dem Verwaltungsgericht
Karlsruhe
Die Klage des Heidelberger Realschullehrers Michael Csaszkóczy gegen den
'Verfassungsschutz' wurde vom Verwaltungsgericht in allen Punkten
zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Csaszkóczy war in den Jahren 2003-2007 wegen seines antifaschistischen
Engagements zu Unrecht mit Berufsverbot belegt worden. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte in seinem letztinstanzlichen
Urteil sehr deutlich klargestellt, dass die vom Verfassungsschutz
gesammelten 'Erkenntnisse' über Csaszkóczy in einem Rechtsstaat
eigentlich keine Erwähnung finden dürften. Auch das Kultusministerium
Baden Württemberg stellte Csaszkóczy 2007 ein, weil auch nach
gründlicher Überprüfung keine Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden.
Das Urteil ist insofern erstaunlich, weil in der mündlichen Verhandlung
selbst die Vertreter des Geheimdienstes einräumen mussten, dass
Csaszkóczy – entgegen ihrer früheren Behauptungen – keinesfalls
Gewaltbereitschaft zu unterstellen sei. Auch mussten sie klarstellen,
dass die Mitglieder der Gruppen, in denen Csaszkóczy aktiv ist,
keineswegs alle Verfassungsfeinde sind. Es sei für die Beobachtung auch
unerheblich, ob Csaszkóczy selbst als Verfassungsfeind bezeichnet werden
könne.
Wir dokumentieren einen Aufruf der EHL:
18.04.2016 | Free Nekane!
Am Mittwoch, 6. April wurde Nekane Txapartegi in Zürich verhaftet.
Die Verhaftung erfolgte aufgrund eines europäischen Haftbefehls und eines spanischen Auslieferungsantrags. Nekane Txapartegi ist eine ehemalige Stadträtin aus der baskischen Kleinstadt Asteasu. Sie war in verschiedenen linken Bewegungen aktiv und als Journalistin für verschiedene linke Zeitschriften tätig.Nekane Txapartegi wurde 1999 von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil verhaftet. Während der berüchtigten Incomunicado-Haft – ohne Zugang zu einem Anwalt oder sonstigen Kontakten – wurde sie massiv gefoltert und vergewaltigt. Ihre Aussagen führten zu einer Anklage gegen ihre Folterer, die sie auch identifizieren konnte. Das Verfahren wurde, wie in Spanien in solchen Fällen leider üblich, eingestellt. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen dokumentierten diesen besonders schweren Fall von Misshandlungen, Schlägen und sexueller Gewalt.
Weg mit den Paragraphen 129 a/b
Gibt es politische Gefangene in Deutschland? Leider ja! Kriminalisiert und eingesperrt werden zum Beispiel Oppositionelle aus der Türkei, dielaut türkischen Behörden einer Partei angehören sollen, die unter anderem aktiv gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) vorgeht, und diefür Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit eintritt. Die Inhaftierung fortschrittlicher Oppositioneller ist nichts als ein weiteres Geschenk der deutschen Regierung an das demokratiefeindliche AKP-Regime in Ankara.
Während die Türkei weiterhin dem IS Rückzugsräume, Nachschubkorridore und anderweitige Unterstützung bietet, verfolgt Erdogans RegierungGewerkschafterInnen, kritische JournalistInnen und demokratische Bewegungen und führt einen brutalen Krieg gegen die Bevölkerung in denkurdischen Gebieten. Die Regierung in Berlin und die deutsche Justiz unterstützen Erdogan bei seinem Feldzug gegen Demokratie undMenschenrechte, indem sie Menschen verfolgen und einsperren, die den Herrschenden in der Türkei nicht genehm sind.
Mitte April 2015 wurden in vier europäischen Ländern türkische linke Oppositionelle verhaftet, zehn von ihnen sind immer noch in Haft. AllenVerhafteten wird die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer “terroristischen Vereinigung im In- bzw. Ausland” nach § 129a und b des StGB (Strafgesetzbuch) vorgeworfen. Es handelt sich hier um die TKP/ML (Kommunistische Partei Türkei Marxistisch/Leninistisch), die inDeutschland weder verboten ist, noch auf einer EU-Terrorliste steht. Einige der Beschuldigten waren in der Türkei bereits inhaftiert. Weil sie dortaufgrund ihrer Mitgliedschaft in der TKP/ML verfolgt wurden, hatten sie in Deutschland Asyl erhalten. Nun aber sitzen sie aus dem gleichenGrund hierzulande wieder im Gefängnis.