Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Seit vielen Jahren gibt es bundesweit zahlreiche Aktionen zum 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen. Viele Ortsgruppen der Roten Hilfe und befreundete Gruppen organisieren Vorträge, Filmabende, Kundgebungen, Demonstrationen und Solipartys.
Die Rote Hilfe e. V. bringt zu diesem Termin immer eine kostenlose Massenzeitung heraus, die in fünf Zeitungen beiliegt sowie in großen Mengen auf Veranstaltungen verteilt und in linken Locations ausgelegt wird. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Knastkämpfen und der Vernetzung hinter Gittern. Weitere Artikel widmen sich der Situation von politischen Gefangenen hierzulande und international. Die Zeitung erscheint als Beilage in folgenden Zeitungen:
Außerdem gibt es – ebenfalls gratis – Plakate und Aufkleber zum Tag der politischen Gefangenen.
Wenn ihr Material haben möchtet, um es bei euch vor Ort zu verbreiten, schreibt die Bestellmengen und eine paketfähige Lieferadresse an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Wegen ihres antisexistischen Engagements gegen einen übergriffigen Lehrenden wurde eine Genossin zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die wir als Rote Hilfe auf Grund der bestehenden Beschlusslage zur Unterstützung von Unterlassungsklagen im Bereich des Zivilrechts finanziell nicht unterstützen können.
Wir verstehen diese Unterlassungsklagen und Entschädigungsgelder aber eindeutig als Repression gegen feministische Kämpfe, um Betroffene mundtot zu machen und rufen euch daher dazu auf, Kohle für sie zu spenden.
Die Rote Hilfe e.V. setzt sich aus Personen zusammen, die sich alle der politischen Linken zugehörig fühlen. Wir sind politisch und finanziell unabhängig, arbeiten strömungsübergreifend zusammen und haben ein pluralistisches Selbstverständnis. Unser Anspruch ist es, im Fall von staatlicher Repression gegen Einzelne oder die linke Bewegung insgesamt tätig zu werden und Solidarität zu organisieren. Bei allen möglichen Differenzen innerhalb der Linken: Im Fall von Angriffen stehen wir zusammen!
Weitere Informationen zu unserer aktuellen Kampagne:
Wer wir sind | Aktuelles | Termine | Mitmachen | Unterstützer*innen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot der alternativen Medienplattform linksunten.indymedia.org am Mittwoch Abend abgewiesen. Mit Verweis darauf, dass die Klagenden nicht berechtigt seien ein entsprechendes Verfahren anzustrengen, verweigert das Gericht in Leipzig eine inhaltliche Prüfung des Verbots.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fasst das heutige Prozessgeschehen zusammen:
„Um das Verbot von linksunten.indymedia.org durchsetzen zu können, hat das Innenministerium einen Verein konstruiert, der nie existierte. Nun lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine inhaltliche Prüfung des Verbotes ab, weil nur der verbotene Verein klageberechtigt sei. Das Gericht führt die Situation damit ad absurdum.“
Juristenverbände und politische Organisationen hatten das unter Innenministers Thomas de Maizière erlassene Verbot immer wieder scharf kritisiert.
Heute fand vor dem Familiengericht Oberhausen (NRW) ein Prozess gegen die kurdische Aktivistin und fünffache Mutter Zozan G. statt. Ihr wurde von Seiten des Staatsschutzes Düsseldorf Kindeswohlgefährdung vorgeworfen. Dieser Einschätzung war das Jugendamt nicht gefolgt, trotzdem wurde ein Prozess angestrengt. Hintergrund der Vorwürfe war die Teilnahme einer minderjährigen Tochter an mehreren kurdischen Demonstrationen, deren Personalien unter anderem bei einer Demonstration am Düsseldorfer Landtag zur Unterstützung des Hungerstreiks gegen die Isolationshaft des PKK-Gründers Abdullah Öcalan aufgenommen worden waren.
Bundesweit hatten sich zahlreiche linke Initiativen mit Zozan G. solidarisiert und die Einstellung dieses eindeutig politisch motivierten Prozesses gefordert. Heute versammelten sich rund 100 Demonstrant*innen vor dem Gericht, um Zozan G. zur Seite zu stehen. Nach etwa zweieinhalb Stunden wurde das Verfahren ohne weitere familiengerichtlichen Maßnahmen beendet. Es wurde sich stattdessen auf eine Verpflichtungserklärung der Eltern geeinigt.
Rote Hilfe e.V. fordert sofortige Freilassung aus der U-Haft
Seit dem heutigen Montag, 20. Januar 2020, ist ein Gefangener in Leipzig im Hungerstreik, um die Freilassung der drei Inhaftierten zu erkämpfen. Mit der Aktion protestiert er gegen ihre anhaltende Inhaftierung seit der Silvesternacht, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und feiernden Anwohner*innen im Stadtteil Connewitz kam. Die Zuspitzung des Konflikts wurde nicht zuletzt durch das martialische Auftreten der Einsatzkräfte und deren teilweise äußerst brutales Vorgehen angeheizt, etliche Bewohner*innen des alternativ geprägten Viertels wurden Opfer massiver Polizeiübergriffe. Schon im Lauf des Abends verbreitete die Einsatzleitung Falschmeldungen über die Schwere der Verletzungen der beteiligten Beamt*innen und beschwor das Schreckensbild eines angeblichen Linksterrorismus, der sich in der Silvesterparty in Connewitz Bahn gebrochen habe. Dieses Zerrbild, das vielfach aufgegriffen wurde, dient seither zur massenhaften Kriminalisierung von Feiernden und insbesondere linken Aktivist*innen.
Am 22. Januar 2020 findet ein Prozess gegen Zozan G. wegen vermeintlicher Kindeswohlgefährdung statt. Der fünffachen Mutter wird vorgeworfen, ihre Kinder indoktriniert zu haben. Ein erster Gerichtstermin hat bereits stattgefunden; bei einem weiteren Termin wurden die Kinder – der jüngste Sohn ist vier Jahre alt – vom Gericht befragt.
Hintergrund der Vorwürfe ist das Engagement von G. für die Belange der kurdischen Bevölkerung. Zozan G. tritt seit Jahren bei Demonstrationen gegen die türkische Kriegspolitik als Rednerin auf. Auch eine der Töchter engagiert sich und nimmt an politischen Versammlungen teil. Weil sie minderjährig ist, versucht der Staatsschutz Düsseldorf, die Familie zu kriminalisieren. Konkret geht es um die Teilnahme der Tochter von Zozan G. an einer Demonstration vor dem Landtag in Düsseldorf, bei dem sich die Teilnehmenden mit dem Hungerstreik von politischen Gefangenen in der Türkei solidarisierten. Der Hungerstreik in den türkischen Gefängnissen richtete sich gegen die jahrelange Isolationshaft des PKK-Gründers Abdullah Öcalan und forderte eine politische Lösung des Konfliktes. Bei der Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag wurden die Personalien der anwesenden Jugendlichen aufgenommen. Dass sie vor Ort waren, soll nach Auffassung der Staatsschutzabteilung ein Indiz für die Kindeswohlgefährdung sein. Obwohl auch das Jugendamt der Stadt Oberhausen dieser Einschätzung widerspricht, findet nun der Gerichtstermin statt.
Am 7. Januar 2020 wurde der Kapitän des Seenotrettungsschiffs „Lifeline“, Claus-Peter Reisch, vom Berufungsgericht in der maltesischen Hauptstadt La Valletta freigesprochen. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt worden, weil er über 230 Menschen im Juni 2018 vor dem Ertrinken im Mittelmeer bewahrt und nach Malta gebracht hatte. Bei der heutigen Urteilsverkündung konnte das Gericht daran keine kriminellen Absichten erkennen. Außer der Aufhebung der Geldstrafe wird nun auch das Schiff freigegeben, das seither von Malta beschlagnahmt war.
Allerdings steht gegen den Kapitän der Seenotrettungsorganisation „Mission Lifeline“ noch ein zweites Verfahren aus, da er auch von Italien angeklagt wird, wo weit höhere Strafen drohen: außer 300.000 Euro ist eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren möglich, weil Reisch dort mit 104 schiffbrüchigen Migrant*innen an Bord gelandet war. Außerdem hat die Organisation mit weiteren Repressalien zu kämpfen, da kaum ein Staat bereit ist, die Schiffe unter ihrer Flagge fahren zu lassen. Um die hohen Kosten zu decken, sammelt „Mission Lifeline“ Spenden.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand erklärte dazu: „Das überraschend klare maltesische Urteil stellt nun auch juristisch fest, was jedem Menschen selbstverständlich sein sollte: Seenotrettung ist kein Verbrechen! Damit wurde ein unübersehbares Signal gegen die anhaltende Kriminalisierung dieser Organisationen und Aktivist*innen gesetzt. Wir fordern die anderen europäischen Staaten, insbesondere die italienische Regierung auf, sich an Malta ein Beispiel zu nehmen und die Verfolgung und Hetze endlich einzustellen.“
Spendenkonto:
MISSION LIFELINE e.V.
IBAN: DE85 8509 0000 2852 2610 08
BIC: GENODEF1DRS
Volksbank Dresden e.G.
Bereits seit Anfang Juli 2019 sitzen zwei linke Aktivisten in Hamburg unter dem Vorwurf im Gefängnis, brennbare Flüssigkeit bei sich getragen zu haben, woraus die Staatsanwaltschaft die Vorbereitung einer Brandstiftung konstruiert. Der Haftbefehl gegen die dritte Genossin, die gemeinsam mit ihnen festgenommen worden war, wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Am 8. Januar 2020 beginnt nun vor dem Landgericht Hamburg der Prozess. Bisher sind 25 Prozesstermine bis April angesetzt.
Als Begründung für die Inhaftierung und Anklage bemühen die Behörden wieder einmal den angeblichen Bezug zum G20-Gipfel vor mittlerweile zweieinhalb Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, zum zweiten Jahrestag der Proteste einen Brandanschlag geplant zu haben.
Die drei Linken waren am 8. Juli 2019 in einer Hamburger Grünanlage auf einer Parkbank festgenommen worden. Es folgte eine nächtliche Durchsuchungswelle in verschiedenen Stadtteilen.
Hierbei gingen die Polizeikräfte nach Berichten der Betroffenen sehr martialisch vor. Wohnungstüren wurden eingetreten, Einrichtungsgegenstände demoliert und die vermeintlichen Aktivist*innen teilweise mit vorgehaltener Waffe aus den Betten geholt.
Der Haftrichter ordnete zwei Tage später Untersuchungshaft für zwei Aktivist*innen an, sie werden seitdem in der JVA Holstenglacis festgehalten.
Prozess um das Verbot der linken Medienplattform linksunten.indymedia steht bevor
Kurz nach dem G20-Gipfel im Juli 2017 wurde die linke Medienplattform linksunten.indymedia unter Berufung auf das Vereinsgesetz verboten. Gegen diese fragwürdige Begründung erhoben die Betroffenen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Januar 2020 beginnt der Prozess.
Die Plattform linksunten.indymedia war eine von zahlreichen Genoss*innen gestaltete freie Webseite für unabhängigen Informations- und Wissensaustausch abseits der herkömmlichen Presselandschaft, auf der Aktivist*innen aus allen linken Bewegungen Nachrichten veröffentlichen konnten. Auch zahlreiche etablierte Journalist*innen nutzten das Medium oft und gern, um sich Informationen zu verschaffen.
Nach der massiven Kritik an staatlicher Repression und Kontrollverlust beim G20-Gipfel benötigten die Repressionsorgane eine Erfolgsmeldung. Bewusst wurde linksunten.indymedia als Ziel mit entsprechendem Symbolcharakter gewählt. Die Plattform galt bei Behörden und Konservativen schon lange als "Stimme der gewaltbereiten Linken"; die beteiligten Aktivist*innen wurden bereits seit Jahren bespitzelt. Mit einer Verbotsverfügung nach dem Vereinsgesetz wähnte sich das Innenministerium auf der sicheren Seite und konnte so die hohen Hürden des Telemediengesetzes umgehen. Allerdings existierte nie ein Verein hinter indymedia.linksunten, es handelt sich um eine Strategie der Repressionsorgane, gegen die nun geklagt wird.