Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Kundgebung vor dem OLG München* *Dienstag 16.06.2002* *12:00 – 15:00 Uhr* *Nymphenburger Straße 16
Nach nunmehr 4 Jahren soll in den nächsten Wochen der sogenannte „TKP/ML-Prozess“ zu Ende gehen. Den 10 Angeklagt*innen wird vorgeworfen das Auslandskomitee der Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch- Leninistisch gebildet zu haben. Über drei Jahre lang mussten die meisten von ihnen dafür in Untersuchungshaft verbringen. Für Müslüm Elma, dem Hauptangeklagten, sind es nun allerdings schon fünf Jahre. Er sitzt immer noch in Stadelheim hinter Gittern.
Der sogenannte „Kommunist*innen- Prozesses“ ist damit der größte politische Schauprozess gegen eine linke Organisation der letzten Jahrzehnte. Dabei werden ihnen keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Tätigkeit für eine Partei, die in der BRD nicht einmal verboten ist. Aber warum diese staatliche Verfolgungswut gegen türkische Oppositionelle? Allem Anschein handelt es sich schlicht um eine Gefälligkeitsgeste der Bundesregierung gegenüber dem Erdoğan-Regime. Ohne eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums wären die Kommunist*innen nie verhaftet oder vor Gericht gestellt worden.
Der Prozess strotzt nur so vor Skandalen. So wurde ein bedeutender Teil der „Beweise“ vom türkischen Geheimdienst beigesteuert. Dass diese nur durch illegale Spionage beschafft werden konnten, interessiert das Münchner Gericht allerdings nicht.
Müslüm Elma soll als angeblicher „Rädelsführer“ eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Auslandskomitee der TKP/ML sollen Haydar Bern, Musa Demir, Sami Solmaz, Dr. Sinan Aydin und Frau Dr. Banu Büyükavci je vier Jahre Freiheitsstrafe, Erhan Aktürk und Seyit Ali Ugur vier Jahre und neun Monate, Deniz Pektas fünf Jahre und Mehmet Yesilcali drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhalten. Selbst der Vertreter der GBA musste in seinem Schlussvortrag einräumen, dass etliche Vorwürfe aus der Anklage nicht aufrecht erhalten werden können und beantragte, Müslüm Elma nach nunmehr fünf Jahren und drei Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Münih davasında son duruma dair yapılacak olan iki dilli ( Almanca ve Türkçe) CANLI yayına Dava Avukatı Roland Meister ve dava tutsağı Dr. Banu Büyükavcı katılacak.
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web: partizanmedya.net
Erklärung der Soligruppe plakativ:
„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Das schreibt der
Bremer Professor für Staatsrecht Andreas Fischer-Lescano in einen
aktuellen Beitrag für Verfassungsgblog.de. Vor dem Hintergrund des in
aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht,
dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn
diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr
auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“
Der ganze Artikel:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
DNA-Analyse gegen veränderte Bundeswehr-Werbung
Hintergrund für diese Einschätzungen ist das Vorgehen der Berliner Polizei
gegen das Verändern von Werbeplakaten. So veränderten zum Tag der
Bundeswehr Unbekannte Bundeswehr-Poster. So hieß es nun: "Gas, Shoa,
Schießen" statt "Gas, Wasser, Scheiße" und "Bundeswehr macht den Franco
A." statt "Bundeswehr macht den Meister". Bilder davon gibts hier:
https://de.indymedia.org/node/33870 Weil dabei die Bundeswehr „gar
lächerlich“ gemacht wird (Zitat Polizeiakte), setzt das Berliner LKA dazu
auch auf Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen.
Die bundesweite Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ veröffentlicht – anlässlich der Ermordung von George Floyd in Minneapolis – ihre bisherigen Rechercheergebnisse zu Todesfällen von Schwarzen Menschen und Menschen of Color in Gewahrsamssituationen in Deutschland seit 1990. Muster institutionellen Rassismus werden hierbei erkennbar.
Berlin, den 8. Juni 2020
Immer wieder sterben auch in Deutschland Schwarze und People of Color in Gewahrsam von Polizei und anderen staatlichen Institutionen. Eine der Hauptursachen ist institutioneller Rassismus. Die Todesfälle in der letzten Zeit – Hussam Fadl, Amad Ahmad, Matiullah Jabarkhil, Rooble Warsame, William Tonou-Mbobda, Aman A., Adel B. legen nahe, dass Schwarze Menschen und Menschen of Color auch in Deutschland in besonderem Maße gefährdet sind, in staatlicher „Obhut“ ihr Leben zu verlieren oder durch die Polizei getötet zu werden.
Allein zwischen 1990 und 2020 hat die Kampagne bislang 159 Fälle in der BRD recherchiert (Stand Juni 2020). Diese Fälle umfassen u.a. Todesfälle durch Polizeischüsse, durch unterlassene Hilfeleistungen und Todesfälle in Gewahrsam, die von den Behörden als „Suizid“ angegeben werden. Die Kampagne wertet auch diese Fälle als „death in custody“, da unserer Auffassung nach in einer totalen Institution kein freier Wille zur Beendigung des eigenen Lebens gebildet werden kann; außerdem zeigen z.B. die Todesumstände von Oury Jalloh, dass dem behördlichen Narrativ der Selbsttötung nicht ohne Weiteres geglaubt werden darf.
Es sind die Politik, der Justiz- und Sicherheitsapparat und der Verfassungsschutz in diesem Land, die rechte und rassistische Gewalt dulden, verschleiern oder gar mit ihren Ressourcen rassistische Strukturen aufbauen und aufrechterhalten. Durch den Vergleich der einzelnen Fallgeschichten konnte die Kampagne folgende Parallelen ermitteln: Fast nie haben die Todesfälle Konsequenzen für Täter*innen in Uniform; häufig werden die Opfer nach ihrem Tod kriminalisiert, um die Täter*innen zu entlasten und die Verantwortung des staatlichen Gewaltapparats zu verschleiern.
Die Recherchegruppe der Kampagne greift auf verschiedene Dokumentationen und Erhebungen zurück, die in Zusammenschau ausgewertet werden. Dazu zählen u.a. die Dokumentation der Antirassistischen Initiative, die Liste jährlicher Polizeischüsse der CILIP, die Dokumentation der taz zu polizeilichen Todesschüssen sowie Berichte des Europäischen Rats und des Ministeriums für Justiz. Zudem bemüht sie sich durch Vernetzung mit anderen Initiativen, das Anstoßen parlamentarischer Anfragen, sowie zusätzliche zielgerichtete Medienrecherche, um die Sicherstellung einer verlässliche Datenlage. Die Recherche wird laufend ergänzt, eine umfassendere Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Planung.
Die Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ hat sich zum Black Lives Matter-Monat 2019 gegründet und ist ein Bündnis aus den Initiativen Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt (KOP), Migrationsrat Berlin e.V., We are born free Community Radio, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V., Justizwatch, BDB e.V., Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin, Bündnis gegen Rassismus (Berlin), Hände weg vom Wedding, Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Each One Teach One e.V., ReachOut Berlin, GG/BO Soligruppe Nürnberg, Criminals for Freedom Berlin.
Die Kampagne „Death in Custody“:
Rote Hilfe verurteilt rassistische Polizeigewalt
Wenn ein System Menschen den Atem nimmt, wenn Polizisten Menschen ermorden, dann liegt ein Fehler im System vor. George Floyd ist am 25. Mai im Alter von 46 Jahren einem solchen System zum Opfer gefallen. Polizisten hatten ihn festgehalten, ihm Handschellen angelegt, ihn zu Boden gerungen. Sie knieten auf seinem Nacken und erstickten den Mann. Eine Passantin
filmte das Vorgehen und zwang die Welt, hinzusehen. George Floyd war schwarz, die Polizisten, die ihn zu Tode folterten sind weiß. Kein Einzelfall.
Im Falle von George Floyd war eine Kamera zur Stelle – sein Todeskampf wurde öffentlich. Und die Welt schaut hin. Tausende Menschen demonstrieren derzeit, tragen ihre Angst vor Polizeigewalt, ihre Wut
über ein System, dass Rassismus und Diskriminierung zulässt, auf die Straße. Sie zwingen die Welt, sich mit diesen Themen zu befassen.
Die Rote Hilfe verurteilt die Gewalt und Repression, die George Floyd das Leben kosteten und gegen
Demonstrant*innen weltweit im Nachgang gerichtet wurden und werden - und sie befürwortet die Proteste dagegen.
„Als Rote Hilfe sind wir seit Jahrzehnten mit Polizeigewalt, mit systematischer Gewalt vonseiten des Staates, konfrontiert und versuchen, den Opfern zu helfen. Viele Fälle bleiben unentdeckt, nicht jeder Mensch findet seine Fürsprecher, nicht immer ist eine Kamera zur Stelle.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe.
Nach dem Überfall auf das heute-show-Team am 1. Mai teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass einige der nach dem Überfall verhafteten Personen der linken Szene angehören. Zur aktuellen Presseberichterstattung und den in der linken Bewegung geführten Diskussionen erklärt die Rote Hilfe e. V. Ortsgruppe Berlin:
Als linke Schutz- und Solidaritätsorganisation verteidigen wir die Unschuldsvermutung. Verlautbarungen von Polizei und Justiz misstrauen wir grundsätzlich und wir erinnern daran, dass der Ermittlungsrichter selbst einen dringenden Tatverdacht gegen einige der Festgenommenen verneint und beantragte Haftbefehle nicht erlassen hat. Aus unserer praktischen Arbeit wissen wir, dass linke Aktivist*innen in großer Zahl aufgrund falscher Beschuldigungen in fingierten Verfahren verurteilt werden. Es gehört für uns zum Einmaleins von linkem Aktivismus, dass man keineswegs an einer Aktion beteiligt gewesen sein muss, um dafür vom Repressionsapparat angeklagt zu werden.
Das hindert die bürgerliche Presse, namentlich die „Welt am Sonntag“, nicht daran Stimmung zu machen. Die Angriffe von „Spaziergängern“ „gegen die Islamisierung des Abendlandes“ und „gegen die Corona-Diktatur“ auf Journalist*innen häufen sich und werden massenhaft in den Kommentarspalten rechter Medien verharmlost, gerechtfertigt oder gar gefeiert. Da kam den symmetriebedürftigen Anhänger*innen der Hufeisentheorie die Meldung, dass die Verdächtigen vom 1. Mai der linken Szene angehören, gerade recht.
Wegen einer Spontandemonstration gegen den G7 Gipfel in Elmau in 2015 wird ein Genosse, der bereits im Strafverfahren verurteilt wurde, wiederholt als Zeuge vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft will über diesen Weg weitere Teilnehmer*innen der Demonstration ermitteln. Vor einem Jahr verweigerte der Genosse die Aussage bei der Staatsanwaltschaft und wurde mit einem Ordnungsgeld in der unverhältnismäßigen Höhe von 400,-€ sanktioniert. Nun soll er vom Ermittlungsrichter erneut als Zeuge vernommen werden. Ein Ordnungsgeld wie bei der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft, scheidet als Möglichkeit aus. Das bedeutet: Will das Gericht den Genossen zu einer Aussage zwingen, bleibt nur die Möglichkeit der Beugehaft, die bis zu 6 Monate dauern kann.
In den letzten Tagen gab die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München bekannt, dass der Prozess gegen den Hauptangeklagten Müslüm Elma und neun weitere Aktivist*innen um einen Tag verschoben wurde. Die Verhandlung wird trotz Pandemie weitergeführt, obwohl bekannt ist, dass mindestens Müslüm Elma einer Risiko-Gruppe angehört. Die zehn Angeklagten und ihre Anwält*innen müssen trotz der Gesundheitsgefahren an den Gerichtsterminen teilnehmen.
Müslüm Elma befindet sich mittlerweile seit 5 Jahren in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle gegen neun Mitangeklagte konnten nach und nach aufgrund von Protesten und nach vielen Prozesstagen außer Kraft gesetzt werden; seither müssen sie immer zu den Verhandlungsterminen anreisen.
Die Angeklagten wurden am 15. April 2015 bei Razzien in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich festgenommen. Am 17. Juni 2016 startete das Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Gestützt auf die Paragraphen 129 a und b des deutschen Strafgesetzbuches wird ihnen Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) zur Last gelegt. Noch grotesker wird dieses Paradebeispiel der Gesinnungsjustiz dadurch, dass die TKP/ML in der BRD nicht verboten ist.
Ein Beitrag der Roten Hilfe Stuttgart
31. Dezember 2019: China wandte sich zum ersten Mal an die Weltgesundheitsorganisation und schilderte Fälle einer unbekannten Lungenentzündung. Mittlerweile wurde Covid-19 zur Pandemie erklärt.
13. März 2020: Versammlungen in der Öffentlichkeit sind verboten, erste (Groß-)Veranstaltungen werden abgesagt. Kulturbetriebe müssen schließen.
Seit dem 17. März: bundesweit sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Ab dem 20. März müssen Restaurants und sämtliche Geschäfte des Einzelhandels schließen.
22. März 2020: die Bundesregierung erlässt eine umfassende Kontaktsperre für die deutsche Bevölkerung. Zunächst waren diese Maßnahmen bis zum 19. April geplant.
Dies war die erste Welle von Einschränkungen unserer Grund- und Freiheitsrechte und wie es weitergeht ist nicht abzuschätzen. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen über das geplante Datum hinaus ist mehr als realistisch und was nach Corona von den Maßnahmen übrigbleiben wird, gibt genügend Gründe zur Besorgnis.
Die Grundlage für oben genannte Maßnahmen ist das Infektionsschutzgesetz. Dieses Gesetz wurde zuletzt 2001 überarbeitet. Es dient dazu, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung einzudämmen bzw. zu verhindern. Menschen, die in den plötzlich so bejubelten „systemrelevanten Berufen“ arbeiten ist dies bekannt; sie müssen sich regelmäßig zur Ausführung ihrer pflegerischen Tätigkeiten belehren lassen. Soweit so sinnvoll. Betrachten wir jedoch das Gesundheitswesen etwas genauer, sehen wir Unterversorgung, fehlende Fachkräfte, miserable Arbeitsbedingungen, schlechte Bezahlung etc. Die neoliberale Profitorientierung des Gesundheitssystems der vergangenen Jahre zeigt, wie geringschätzig, in keinster Weise systemrelevant die komplette Gesundheitsversorgung vor Corona gesehen wurde.
Müslüm Elma befindet sich seit 5 Jahren in Untersuchungshaft. Obwohl die Haftbefehle seiner 9 Freund*innen, die zusammen mit Elma verhaftet wurden, außer Vollzug gesetzt wurden, befindet sich Elma immer noch im Münchner Gefängnis. Die Corona-Epidemie, die die ganze Weltbevölkerung betrifft und täglich zu tausenden Toten führt, stößt besonders auf die Risikogruppen zu. Obwohl Müslüm Elma zu diesen Risikogruppen gehört, wird er immer noch in Haft gehalten. Dies ist der Ansatz des feindlichen Gesetzes des Gerichtsausschusses.
Müslüm Elma und neun weitere Freund*innen wurden am 15. April 2015 bei einer Operation, die in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und Frankreich durchgeführt wurde, festgenommen. Am 17. Juni 2016 begann das gegen die zehn Revolutionär*innen gerichtete Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht München. Gestützt auf die Paragraphen 129 a und b des deutschen Strafgesetzbuches wird ihnen Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch zur Last gelegt.