Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Aktion und Kunst im öffentlichen Raum.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Mit einem Urteil vom 12. Dezember 2017 stuft das Verwaltungsgericht Greifswald das Vorgehen der Polizei gegen eine Sitzblockade, die sich als Protest gegen einen Aufzug des rechtsradikalen Greifswalder PEGIDA-Ablegers „FFDG“ formiert hatte, als rechtswidrig ein.
Für den 7. Januar ruft die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wie jedes Jahr zur Gedenkdemonstration nach Dessau auf. Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 an Händen und Füßen gefesselt auf einer feuerfesten Matratze in einer Dessauer Polizeizelle. 12 Jahre lang behaupteten Polizei und Staatsanwaltschaft der Geflüchtete aus Sierra Leone habe sich selbst angezündet. Der genaue Tathergang ist bis heute ungeklärt.
Seit dem heutigen Morgen befinden sich zahlreiche Fotos und Videos von Aktivist*innen auf der Webseite der Hamburger Polizei. Die „SOKO Schwarzer Block“ wirft den Personen Straftaten während der Proteste gegen den G20-Gipfel vor. Gezeigt werden Aufnahmen, die während Polizeieinsätzen an der Elbchaussee, am Rondenbarg, oder im Schanzenviertel entstanden sind. Die Polizeiführung hatte die Internetfahndung bereits im Vorfeld angekündigt.
Der nächste Prozesstermin gegen Mesale Tolu findet am 18. Dezember im Istanbuler Justizpalast statt. Die aus Ulm stammende Journalistin war vor über sieben Monaten in der Türkei festgenommen worden. Unter dem vom Regime erhobenen Pauschalvorwurf der „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ wird ihr nun wie vielen anderen der Prozess gemacht.An der Verhandlung nimmt neben Familienangehörigen auch eine Beobachtungsdelegation aus der BRD teil, der u.a. Heike Hänsel (MdB DIE LINKE), Günther Wallraff und zahlreiche Anwält*innen angehören.Der politische Druck auf das AKP-Regime und die Bundesregierung steigt. Neben zahlreichen Stellungnahmen aus Politik und Gesellschaft fordern über 100.000 Unterzeichner*innen einer Petition das Auswärtige Amt und Außenminister Gabriel auf, im Sinne der Freilassung Tolus tätig zu werden.
Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte am 14.12.2017 einen Demosanitäter wegen angeblicher passiver Bewaffnung und anderen Delikten zu 50 Tagessätzen Geldstrafe.
Der Aktivist wurde während einer Demonstration am 5. November 2016 in Berlin festgenommen. Angeblich stand er einem Polizeibeamten im Weg, weshalb eine Festnahme missglückte. Deshalb wurde ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Gefangenenbefreiung, aber auch Vermummung und passive Bewaffnung vorgeworfen. Besonders im Hinblick auf letztere Vorwürfe hat das nun gefällte Urteil eine besondere Bedeutung: Sie leiteten sich unmittelbar aus der Kleidung ab, die der Betroffene und andere Aktivist*innen als Sanitäter*innen auf Demonstrationen tragen.
Neben auffälligen Westen und der Tasche mit benötigten Hilfsmitteln gehören dazu auch ein medizinischer Mundschutz und ein Helm. Der Helm soll verhindern, dass Sanitäter*innen durch Gegenstände oder im Gerangel verletzt werden. Der Mundschutz ist eine Schutzmaßname gegen potentielle Infektionen in der Behandlung.
Unser Freund, Gefährte, Sohn und Bruder Ricardo ist tot. Er wurde nur 31 Jahre alt. So viele Jahre war er ein Teil von uns, so viele Geschichten erlebten wir gemeinsam und jetzt ist er für immer weg. Jeder und Jede von uns, die ihn kannten, weiß, wie streitbar er war und gerade das war es, was ihn ausgemacht hat und was uns gemeinsam geprägt hat. Es ist schwer von Ricardo in der Vergangenheit zu schreiben, zu sehr fehlt er uns, zu sehr schmerzt der Gedanke, dass es keine zukünftigen Begegnungen mehr geben wird.
Ricardo war konsequenter Antifaschist, Anarchist und ständiger Repression ausgesetzt. Er hat über lange Zeit aktiv in der Roten Hilfe Dresden gearbeitet und wird vielen z.B. durch die Vorträge zum §129 Verfahren oder dem Aufbau des Hausprojekts “Praxis” in Dresden in Erinnerung sein.
Die letzten Jahre musste er außerhalb dieses Landes verbringen. Die Familie und wir wollen ihn wieder nach Hause holen und ihn hier beerdigen. Dazu brauchen wir eure Solidarität.
Konto: EA Dresden This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. BIC: PBNKDEFF IBAN: DE72 3601 0043 0609 7604 34 Kennwort: Ricardo
Mit Beschluss vom 01. Dezember 2017 hat das OLG München den Haftbefehl gegen Mehmet Yeşilçalı nach 31 Monaten Inhaftierung und über 80 Verhandlungstagen endlich aufgehoben.
Mehmet Yeşilçalı wurde im April 2015 im Zuge der grenzübergreifenden Razzia gegen vermeintliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) in der Schweiz festgenommen und befand sich seitdem in Auslieferungs- bzw. Untersuchungshaft. Bereits zum Zeitpunkt der Festnahme war der Gesundheitszustand des angeklagten Aktivisten aufgrund in türkischer Haft erlittener Folter kritisch.
Als Mehmet Yeşilçalı im Dezember 2016 in der JVA München fast 24 Stunden nackt und unter Anwendung körperlicher Gewalt in eine Kellerzelle gesperrt wurde, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand dramatisch.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "40 Jahre Deutscher Herbst".
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
Heute ab sechs Uhr morgens durchsuchte die Polizei 25 Objekte in acht Bundesländern. Betroffen waren 23 Privatwohnungen sowie das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart und das Rote Zentrum in Göttingen.Den Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Proteste gegen den G20 Gipfel an einer gewalttätigen Demonstration am Rondenbarg teilgenommen und sich des Landfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben. Die Razzien wurden durchgeführt, um Informationen über angebliche Vorbereitungen gewalttätiger Proteste zu bekommen, so die offizielle Version der Polizei. Es wurden zahlreiche Laptops und Speichermedien beschlagnahmt.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen die Razzien auf das Schärfste und fordern die Herausgabe der beschlagnahmten Speichermedien. Hier wird wohl offenbar versucht, eine Demonstration gegen den G20-Gipfel zu einer insgesamt gewalttätigen Gruppe zu stilisieren, um alle Aktivist*innen auch ohne konkrete Beschuldigung wegen Landfriedensbruchs verurteilen zu können. Es wird auf eine diesbezügliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom vergangenen Jahr verwiesen. Nicht erwähnt auf der heutigen Pressekonferenz der Polizei wurde allerdings, dass sich diese BGH-Entscheidung auf gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Gruppen von Fußball-Hooligans bezieht und ganz explizit nicht auf politische Demonstrationen. Damit steht diese Argumentation noch nicht einmal auf wackligen Füßen. Die Verfahren gegen Angeklagte wie zum Beispiel Fabio V. müssten demnach sofort mit Freispruch beendet werden.“