Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema "Smartphone – Der Feind in meiner Tasche?".
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Ältere Ausgaben gibt es zum Download als PDF.
„Beweislast“ beruht auf widersprüchlichen Aussagen
Am 16. Mai wurden drei Antifaschist*nnen in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Sie sollen laut Anklage im März 2015 zwei Neonazis auf dem Weg zu einer „Kargida“-Veranstaltung in Karlsruhe angegriffen haben.
Bei der Gruppierung handelt es sich um eine der zahlreichen Ableger der „Pediga“, einem Sammelbecken rechtspopulistischer bis neonazistischer Kräfte, die in diesem Zeitraum ihren Hochpunkt erlebt und bundesweit vielerorts wöchentlich gegen Geflüchtete und Migrant*innen, insbesondere Muslime, gehetzt hatte. Zudem hatten sie im Ermittlungsverfahren wahllos Fotos und Videos von Teilnehmer*innen linker Kundgebungen in Pforzheim vorgelegt und damit willkürlich Personen beschuldigt. Das Urteil ging letztlich sogar in zwei Fällen über das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hinaus. Begründet wurde dies mit der „Verteidigung der Rechtsordnung“.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Das Urteil schützt keine Rechtsordnung, es ist ein Freibrief für organisierte Neonazis, wahllos Aktivist*innen gegen Rechts anzuzeigen und damit vor Gericht noch Recht zu bekommen. Es hat den Anschein, als sollten Antifaschist*innen eingeschüchtert und vom legitimen Protest gegen nationalistische Hetze und rechte Gewalt abgehalten werden. Gerade vor dem Hintergrund einer erstarkenden Rechten in Deutschland ein fatales Zeichen.“
Familie in Sorge um das Leben des politischen Gefangenen Yusuf Tas
Der 2013 vor dem OLG Stuttgart als Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) nach dem §129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) zu sechs Jahren Haft verurteilte Yusuf Tas befindet sich seit dem 31. März in einem unbefristeten Hungerstreik gegen seine Haftbedingungen. Er fordert, die Möglichkeit von Briefverkehr und Telefonaten in türkischer Sprache. Dieses Recht war dem Aktivisten seit seiner Verlegung in die JVA Heimsheim verwehrt worden. In Briefen an Freundinnen und Freunde schildert er seine geduldigen Versuche, durch Anträge zu seinem Recht zu kommen.
Nachdem er wochenlang hingehalten wurde und sich weder ernst genommen noch gehört fühlte, wählte er das Protestmittel des Hungerstreiks gegen die drastischen Kommunikationsbeschränkungen. Schließlich ist ein großer Teil seiner Familie türkischsprachig.
am 05. Mai findet um 12:00 Uhr der Arbeitsgerichtsprozess von Felix Weitenhagen gegen Siemens statt. Wir dokumentieren den Solidaritätsaufruf des Solikreises.
Siemens muss sich verantworten, weil seit November 2015 die Arbeit des Betriebsrats Felix Weitenhagen im Berliner Siemens Schaltwerk massiv behindert wird. Felix hat für seine gewerkschaftliche Betriebsratsarbeit 6 Abmahnungen mit Kündigungsdrohung erhalten und wurde strafversetzt. Das sind Methoden professioneller Bekämpfung von Betriebsräten. Felix Weitenhagen klagt in dem Prozess auf Entfernung der 1. und 2. Abmahnung aus seiner Personalakte.
Polizeiübergriffe mit Verletzten bei mehreren Versammlungen
Am 22. April haben über 20.000 Menschen gegen den AfD-Bundesparteitag demonstriert. Verschiedene Bündnisse haben zu Kundgebungen, Demonstrationen und Blockaden gegen das rechte Spektakel aufgerufen. Die Anreise der AfD-Delegierten konnte verzögert und ein kraftvolles Zeichen gegen die rassistische, sexistische und arbeitnehmer*innenfeindliche Propaganda der Rechtspartei gesetzt werden.
Die Befürchtung, dass es seitens der Polizei zu Übergriffen kommen könnte, hat sich wie zu erwarten bestätigt. Bereits im Vorfeld hatte die Rote Hilfe e.V. im Verbund mit linken Abgeordneten, Grundrechtsorganisationen und Anwält*innenvereinen dazu aufgerufen, polizeiliches Verhalten, insbesondere bei Einschränkungen der Bewegungfreiheit, ungerechtfertigten Videoaufnahmen, rechtswidrigen Platzverweisen und Polizeigewalt zu beobachten. Übergriffe sollten dokumentiert werden, um die Öffentlichkeit im Nachhinein unabhängig informieren zu können.
Wir dokumentieren einen Spendenaufruf des bundesweiten Free Mumia Netzwerks:
Zum Geburtstag von Mumia Abu-Jamal: Anfang vom Ende der Gefangenschaft? Dramatischer Appell zum Fundraising der VerteidigungHeute hat der gefangene Journalist Mumia Abu-Jamal seinen 63. Geburtstag. Im folgenden wollen wir uns mit den Hintergründen seiner Inhaftierung seit 1981 befassen und auf die aktuellen Gefangenenkämpfe in den USA eingehen, an denen der ehemalige Black Panther bis heute aktiv teilnimmt. Ein dringender Hilferuf erreichte uns aus den USA. Johanna Fernandez vom Committee to Save Mumia Abu-Jamal ruft in ihrem Schreiben zu unmittelbarer Hilfe auf. Derzeit überschlagen sich die Ereignisse um unsern „Long-Distance-Revolutionary“ und seine rechtliche Vertretung hat alle Hände voll zu tun. Endlich wird seine lebensbedrohende Krankheit behandelt. Aber viele glauben, dass diese inzwischen rechtlich erzwungene Behandlung zu spät aufgenommen wurde.
Mit einer anderen juristischen Initiative soll außerdem eine neue Verhandlung des Falls erreicht werden. Ausgerechnet an seinem Geburtstag, dem 24.April 2017 startet eine Anhörung zur neuesten Wendung in dieser langwierigen Geschichte: quasi in einem „letzten Gefecht“ werden seine Anwält*innen nachweisen, dass Mumia nicht nur zu Unrecht verurteilt wurde, sondern auch schwerwiegende Verfahrensmängel einen neuen Prozess erfordern.
Aufruf zur Polizeibeobachtung während des AfD-Bundesparteitags am 22./23. April in Köln
Am 22./23.04. findet der AfD-Bundesparteitag in Köln statt. Wenige Wochen vor der Landtagswahl in NRW will diese extrem rechte Partei die Kulisse der Domstadt dazu nutzen, medienwirksam ihre antidemokratische Ideologie, ihre Forderungen nach Sozialabbau sowie ihre rassistischen und antisemitischen Positionen in die Öffentlichkeit zu bringen. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen, Organisationen und Bündnisse haben für den 22.04. einen bunten und vielfältigen Protest gegen die AfD angekündigt.
Die Unterzeichner*innen rufen dazu auf, die Proteste an diesem Tag zu begleiten und das Vorgehen der Polizei kritisch zu beobachten und zu dokumentieren.Mit großer Sorge beobachten wir seit längerem dass sich die Polizei in der konkreten Lage häufig nicht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert oder gleich ganz die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Versammlungsfreiheit ignoriert und Bürger*innenrechte rechtswidrig einschränkt.
Die Stadt Mannheim hat die von einem regionalen Bündnis organisierte Demonstration „Staatsterrorismus stoppen! Weg mit dem Verbot der PKK!“ verboten, die für Samstag, den 8. April 2017 angemeldet worden war. Diese komplette Aushebelung elementarer Grundrechte stellt eine weitere Gefälligkeitsgeste gegenüber dem autoritären türkischen AKP-Regime dar.
Dabei handelt es sich um das erste Demonstrationsverbot seit dem Inkrafttreten des neuen Erlasses des Innenministeriums, mit dem am 2. März 2017 eine große Anzahl von Symbolen kurdischer Organisationen verboten worden war, darunter die von zivilgesellschaftlichen Kräften wie Frauen-, Jugend- und Studierendenverbänden. Ebenfalls strafbar ist das Zeigen von Bildern des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan – eine in der BRD einzigartige Maßnahme, dass das Abbild eines Menschen prinzipiell verboten und somit seine Person durch Gesetzesvorschriften dem kompletten Vergessen überantwortet wird.
Mit dem Erlass hat das Innenministerium die (möglichen) Straftaten bewusst produziert, so dass diese nun zur Grundlage weiterer Repressalien genutzt werden können: An diese verschärfte Rechtslage knüpft auch das jetzige Mannheimer Demonstrationsverbot an, indem auf die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten hingewiesen wird, die das Zeigen der neuerdings verbotenen Symbole und Fahnen darstellt.
Wir dokumentieren eine Erklärung von Ulla Jelpke (MdB DIE LINKE.) zum Verbot diverser Fahnen der kurdischen Bewegung
„Die Bundesregierung offenbart eine krude Logik um die Symbole legaler Organisationen wie der Widerstandskämpfer gegen den IS, YPG/YPJ, der kurdischen Partei PYD und der kurdischen Studierendenorganisation YXK zu verbieten. Sie behauptet diese Symbole würden von der verbotenen PKK genutzt um auf ihre Ziele hinzuweisen. Offensichtlich ist der Bundesregierung der Gedanke überhaupt nicht gekommen, dass die Träger solcher Fahnen sich mit den Zielen von YPG/YPJ dem Kampf gegen den IS-Terror und dem Aufbau eines demokratischen föderalen Syriens unter gleichberechtigtem Einschluss aller Volksgruppen und Glaubensgemeinschaften identifizieren könnten“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage zu Fahnenverboten durch das Bundesinnenministerium.
Rote Hilfe verurteilt Repression gegen soziale Bewegungen in Irland
Um gegen die Einführung einer Wassergebühr zu protestieren, hatten sich im November 2014 im Dubliner Vorort Jobstown Aktivist*innen und Anwohner*innen zusammengefunden. Gemeinsam blockierten sie den Wagen der damaligen Vize-Premierministerin Joan Burton durch eine Sitzblockade. Die etwa zweieinhalbstündige Aktion verlief absolut friedlich.
Dennoch wurde die Blockade Ausgangspunkt einer Hetzkampagne in den irischen Medien, die massiv gegen die Einwohner*innen von Jobstown mobilisierten. Den Beteiligten wurde Freiheitsberaubung vorgeworfen. Es kam zu Vergleichen mit dem Vorgehen des Islamischen Staats. Damit wurde ein friedlicher Protest zu einem gefährlichen Akt des Terrorismus stilisiert.
Doch damit nicht genug. Auch von staatlicher Seite wurden die Teilnehmer*innen teilweise hart bestraft. Mehrere Aktivist*innen wurden wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Gefordert wurden teils lebenslange Freiheitsstrafen. Im Oktober letzten Jahres gab es das erste Urteil gegen einen damals 15-Jährigen. Er wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damit hat der irische Staat einen harten Präzedenzfall geschaffen und verdeutlicht, wie unliebsam ihm jede Form des Protests ist.