Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Seenotrettung im Fadenkreuz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Am heutigen Donnerstag endete das Strafverfahren gegen Yildiz Aktaş mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Frau Aktaş, Kurdin und Feministin, wurde verurteilt wegen Mitgliedschaft in der PKK in Zeit von Sommer 2013 bis Ende 2014. Möglich geworden war das vor dem Kammergericht Berlin geführte Strafverfahren nur durch eine sogenannte Verfolgungsermächtigung des Justizministeriums.
Das Kammergericht folgte mit der Verurteilung nach § 129b StGB wegen Mitgliedschaft in einer „ausländische terroristischen Vereinigung“ weitgehend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
In deutlichen Worten kritisierte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung die repressive Politik der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung. Ebenso fand er bewegende Worte für die von Yildiz Aktaş in der Türkei erlittene grausame Verfolgung. Schließlich gab er an, er könne die Motivation für ihre politische Tätigkeit in Deutschland nachvollziehen und stellte vor dem Hintergrund der Situation in der Türkei die Richtigkeit der Entscheidung, eine Ermächtigung überhaupt zu erteilen, in Frage. Hierzu erklärt die Verteidigerin Rechtsanwältin von der Behrens: „Diese Verurteilung zeigt, dass die Strafverfolgung und Verurteilung von vermeintlichen PKKMitgliedern allein im Interesse des Erdoğan-Regimes erfolgt, denn die Urteilsbegründung kann die harte Freiheitsstrafe gegen Frau Aktaş von zwei Jahren nicht tragen.“ Weiter erklärte sie: „Im Interesse der Türkei wurde also Yildiz Aktaş als erste Frau nach § 129b StGB wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt; eine Frau, die ihr Leben lang für den demokratischen Wandel in der Türkei, die Anerkennung der kurdischen Identität und für die Selbstbestimmungen von Frauen gekämpft hat.“
Frau Aktaş droht mit der Verurteilung auch der Entzug der Anerkennung als Asylberechtigte.
Liebe Genoss*innen,
nach dem jetzigen Stand werden die allermeisten Veranstaltungen aufgrund des Corona-Virus verschoben. Bitte erkundigt euch vor Ort bei den Veranstalter*innen!
Solidarische Grüße,
Rote Hilfe e.V. Bundesvorstand
Zum Tag der politischen Gefangenen am 18. März finden wieder zahlreiche Veranstaltungen statt.
Im Folgenden findet ihr eine erste Übersicht dieser Termine - vom Solitresen über Film und Vortrag bis zur Kundgebung und Radiosendung.
Das höchste Gericht des Bundesstaates Pennsylvania, der Pennsylvania Supreme Court (PASC), hat einen Antrag von Maureen Faulkner, der Anti-Mumia-Sprecherin der Fraternal Order of Police (FOP), angenommen. Maureen Faulkner ist die Witwe des 1981 erschossenen Polizisten Daniel Faulkner. Diese Tat wurde 1982 dem Polizeigewalt-kritischen Journalisten Mumia Abu-Jamal in einem Verfahren untergeschoben, welches u.a. von Amnesty International als "durchzogen von politischen Interessen" bezeichnet wurde und es weiter "verfehlte, die minimalen Anforderungen zur Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren zu garantieren"[¹].
Der PASC wolle jetzt untersuchen, ob Mumias Fall dem Bezirksstaatsanwalt Larry Krasner aus Philadelphia entzogen werden kann[²]. Bis das geklärt sei, werden alle anderen juristischen Vorgänge gestoppt, die mit Mumias Verurteilung zu tun haben. Das könnte seine Ende 2018 gewährte Revision für lange Zeit aufschieben. Begründung des PASC: Staatsanwalt Krasner sei eventuell nicht "unabhängig", weil seine Ehepartnerin früher in einer Anwaltsfirma gearbeitet habe, die den afroamerikanischen Journalisten unterstützt hat.
Krasner hat 2019 zum aller ersten Mal in der Geschichte dieses seit 1981 währenden Falles ALLE Akten an die Gegenseite übergeben. Aus diesen Akten geht u.a. hervor, dass Robert Chobert, ein Hauptbelastungszeige gegen Mumia, für Geldzahlungen von seiten der Staatsanwaltschaft im damaligen Prozess ausgesagt hat. Diese Tatsache ist momentan Gegenstand juristischer Untersuchungen und könnte Mumias Freilassung entscheidend beschleunigen.
Gegen Mashar T., der sich seit Juni 2019 in U-Haft befindet wurde am 27. Februar vor dem Oberlandesgericht in Koblenz der Prozess eröffnet.
Mashar T. war fast sieben Jahre in der Türkei inhaftiert, wo er gefoltert wurde und noch heute unter den Folgen zu leiden hat. In Deutschland ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm jedoch eine Rücknahme dieses Status.
Der 61-Jährige wird beschuldigt, von Anfang Mai 2018 bis zu seiner Festnahme als Kader das „PKK-Gebiet“ Mainz verantwortlich geleitet zu haben, weshalb er nun wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ vor Gericht steht.
Was ihm vorgeworfen wird, ist die Organisation von Spendenkampagnen und Gedenkveranstaltungen sowie an Versammlungen und Kundgebungen teilgenommen und dafür mobilisiert zu haben.
Mit diesem Prozess macht sich die deutsche Justiz zu einem Handlanger von Erdogan und seinem Unrechtssystem. Die Deutsche Presseagentur hat den Text des Gerichts unhinterfragt übernommen und verbreitet.
Der oberste Gerichtshof Belgiens hat in einem Urteil vom 28. Januar 2020 rechtskräftig festgestellt, dass es sich bei der PKK nicht um eine terroristische Gruppierung handelt, sondern um eine bewaffnete Partei in einem lang anhaltenden Konflikt.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz ignoriert dies hartnäckig; sie zieht es vor, sich die Sichtweise der türkischen Justiz zu Eigen zu machen – ein Kniefall vor dem Diktator Erdogan.
Die Rote Hilfe Ortsgruppe Mainz fordert daher die unverzügliche Freilassung von Mashar T.
Seit vielen Jahren gibt es bundesweit zahlreiche Aktionen zum 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen. Viele Ortsgruppen der Roten Hilfe und befreundete Gruppen organisieren Vorträge, Filmabende, Kundgebungen, Demonstrationen und Solipartys.
Die Rote Hilfe e. V. bringt zu diesem Termin immer eine kostenlose Massenzeitung heraus, die in fünf Zeitungen beiliegt sowie in großen Mengen auf Veranstaltungen verteilt und in linken Locations ausgelegt wird. Der Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Knastkämpfen und der Vernetzung hinter Gittern. Weitere Artikel widmen sich der Situation von politischen Gefangenen hierzulande und international. Die Zeitung erscheint als Beilage in folgenden Zeitungen:
Außerdem gibt es – ebenfalls gratis – Plakate und Aufkleber zum Tag der politischen Gefangenen.
Wenn ihr Material haben möchtet, um es bei euch vor Ort zu verbreiten, schreibt die Bestellmengen und eine paketfähige Lieferadresse an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Wegen ihres antisexistischen Engagements gegen einen übergriffigen Lehrenden wurde eine Genossin zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die wir als Rote Hilfe auf Grund der bestehenden Beschlusslage zur Unterstützung von Unterlassungsklagen im Bereich des Zivilrechts finanziell nicht unterstützen können.
Wir verstehen diese Unterlassungsklagen und Entschädigungsgelder aber eindeutig als Repression gegen feministische Kämpfe, um Betroffene mundtot zu machen und rufen euch daher dazu auf, Kohle für sie zu spenden.
Die Rote Hilfe e.V. setzt sich aus Personen zusammen, die sich alle der politischen Linken zugehörig fühlen. Wir sind politisch und finanziell unabhängig, arbeiten strömungsübergreifend zusammen und haben ein pluralistisches Selbstverständnis. Unser Anspruch ist es, im Fall von staatlicher Repression gegen Einzelne oder die linke Bewegung insgesamt tätig zu werden und Solidarität zu organisieren. Bei allen möglichen Differenzen innerhalb der Linken: Im Fall von Angriffen stehen wir zusammen!
Weitere Informationen zu unserer aktuellen Kampagne:
Wer wir sind | Aktuelles | Termine | Mitmachen | Unterstützer*innen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen das Verbot der alternativen Medienplattform linksunten.indymedia.org am Mittwoch Abend abgewiesen. Mit Verweis darauf, dass die Klagenden nicht berechtigt seien ein entsprechendes Verfahren anzustrengen, verweigert das Gericht in Leipzig eine inhaltliche Prüfung des Verbots.
Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. fasst das heutige Prozessgeschehen zusammen:
„Um das Verbot von linksunten.indymedia.org durchsetzen zu können, hat das Innenministerium einen Verein konstruiert, der nie existierte. Nun lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine inhaltliche Prüfung des Verbotes ab, weil nur der verbotene Verein klageberechtigt sei. Das Gericht führt die Situation damit ad absurdum.“
Juristenverbände und politische Organisationen hatten das unter Innenministers Thomas de Maizière erlassene Verbot immer wieder scharf kritisiert.
Heute fand vor dem Familiengericht Oberhausen (NRW) ein Prozess gegen die kurdische Aktivistin und fünffache Mutter Zozan G. statt. Ihr wurde von Seiten des Staatsschutzes Düsseldorf Kindeswohlgefährdung vorgeworfen. Dieser Einschätzung war das Jugendamt nicht gefolgt, trotzdem wurde ein Prozess angestrengt. Hintergrund der Vorwürfe war die Teilnahme einer minderjährigen Tochter an mehreren kurdischen Demonstrationen, deren Personalien unter anderem bei einer Demonstration am Düsseldorfer Landtag zur Unterstützung des Hungerstreiks gegen die Isolationshaft des PKK-Gründers Abdullah Öcalan aufgenommen worden waren.
Bundesweit hatten sich zahlreiche linke Initiativen mit Zozan G. solidarisiert und die Einstellung dieses eindeutig politisch motivierten Prozesses gefordert. Heute versammelten sich rund 100 Demonstrant*innen vor dem Gericht, um Zozan G. zur Seite zu stehen. Nach etwa zweieinhalb Stunden wurde das Verfahren ohne weitere familiengerichtlichen Maßnahmen beendet. Es wurde sich stattdessen auf eine Verpflichtungserklärung der Eltern geeinigt.