Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Wir dokumentieren ein Statement der ehemaligen politischen Gefangenen und HDP Abgeordneten Leyla Güven:
Der 15. Feburar: die Entführung Abdullah Öcalans hat sich in das kollektive Bewusstsein der Kurden eingebrannt. In der Person Abdullah Öcalan und seiner Festnahme durch einen internationalen Komplott sollte die kurdische Gesellschaft aus der Geschichte gelöscht werden.
Es gab die Erwartungshaltung, das mit der Festnahme Öcalans die gesamte kurdische Bewegung zerbricht. Dieser Ansatz des türkischen Staates hat die seit Jahrzehnten von der kurdischen Gesellschaft geschaffenen Werte, Mühen und Bestrebungen außer Acht gelassen. Abdullah Öcalan hat sich viele Jahrzehnte für die friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage eingesetzt. Bereits seit den 90ern hat sich Öcalan direkt an türkischeStaatsvertreter gewandt, um eine Plattform der Diskussionen zu schaffen, unter anderem auch mit
dem türkischen Ministerpräsidenten Özal. Er appellierte, das eine millitärische Auseinandersetzung
für beide Seiten keine Lösung sei und man sich deswegen auf eine friedliche Einigung einlassen
müsse. Dies fand in der türkischen Politik keine Resonanz. Diejenigen, die auf die Appelle einzugehen bereit waren, wurden aus dem Weg geräumt.
Am heutigen Freitag wurde im Hamburger Elbchaussee-Prozess nach über eineinhalb Jahren das Urteil gefällt und die fünf angeklagten Gipfelgegner verurteilt.
Ein 24-Jähriger Aktivist aus Frankreich erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, er wurde angeblichen wegen schweren Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizist*innen schuldig gesprochen.
Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt eine Bewährungsstrafe auf ein Jahr und fünf Monate Haft, ein weiterer Aktivist wurde zu einer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Zwei der fünf Verurteilten sollen Sozialstunden ableisten, da sie wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurden.
Dieses Urteil kam zustande, obwohl vier der fünf Aktivisten keine eigenhändige Straftat zugeordnet, sondern die bloße Teilnahme an dem Protestzug, der sich während des G20-Gipfels im Juli 2020 durch die Hamburger Elbchaussee bewegte und aus dem heraus es zu Angriffen gegen Schaufenster und Autos kam. Auch die Vorwürfe gegen den fünften beschränken sich auf zwei Flaschenwürfe, die weder Personen noch Gegenstände trafen. Mit der staatsanwaltlichen Konstruktion, dass allein das Mitlaufen in einer militanten Gruppe eine „psychische Beihilfe“ darstelle und somit alle Anwesenden für jede einzelne Aktion anderer haftbar gemacht und bestraft werden können, wurde trotzdem eine Verurteilung zu so hohen Strafen möglich.
Schon im Verlauf des Verfahrens war unübersehbar geworden, dass es dem Gericht ausschließlich um eine Verurteilung ging: offensichtliche Pfuschereien bei den Ermittlungen, systematische Beweisfälschungen seitens der SoKo „Schwarzer Block“ und manipulierte Zeug*innenaussagen riefen beim Gericht zwar Verärgerung hervor, führten aber keineswegs zur sofortigen Einstellung des Verfahrens. Die angeklagten Aktivisten selbst waren im Sommer 2018 bei brutalen Razzien von martialischen Polizeikommandos verhaftet und nach Hamburg in Untersuchungshaft verschleppt worden, in der drei über viele Monate festgehalten wurden; der fünfte Betroffene kam erst nach sechzehn Monaten frei.
Am 10. Juli 2020 wird im Elbchaussee-Prozess das Urteil verkündet – ein Prozess, in dem fünf junge Aktivisten drei Jahre nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg mit hohen Haftstrafen überzogen werden sollen. Möglich wird die Verurteilung nur durch massive Rechtsbrüche, manipulierte Beweise und durch eine Anklage, die ein eindeutiges Urteil des Bundesgerichtshofs ignoriert.
Diese Anklage stellt ein Exempel der politischen Justiz dar und demonstriert in erster Linie den unbedingten Verfolgungswillen des deutschen Staates gegen diejenigen, die im Juli 2017 ihrem Protest gegen den G20 Ausdruck verliehen. Den fünf Aktivisten wird vorgeworfen, sich an einem militanten Demonstrationszug durch die Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben, in dessen Verlauf zahlreiche Autos und umliegende Geschäfte beschädigt wurden. Vier der Angeklagten werden allerdings keine konkreten strafbaren Handlungen zur Last gelegt, und auch die im fünften Fall vorgeworfenen Flaschenwürfe bilden keinen Anlass für einen eineinhalbjährigen Mammutprozess mit langer Untersuchungshaft.
Im Mittelpunkt der staatsanwaltlichen Argumentation steht die Konstruktion, dass alle Anwesenden gleichermaßen für alle Aktionen, die im Umfeld des Protestzugs stattfanden, verantwortlich sind, indem sie sich beim Loslaufen zur Begehung von Straftaten verabredet hätten. Damit berufen sich die Verfolgungsbehörden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2017, das im Fall von Hooligans das „ostentative Mitmarschieren“ als „psychische Beihilfe“ für die gewalttätigen Mitglieder der Gruppe einstufte. Dabei schloss der BGH jedoch explizit die Übertragung auf politische Demonstrationen aus, wohl wissend, dass mit der Anwendung auf politische Proteste das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einen herben Schlag bekommen würde.
Bereits am vergangenen Donnerstag, den 02. Juli 2020, gab es mehrere Hausdurchsuchungen in Baden- Württemberg. Es kam zu Beschlagnahmungen und DNA-Entnahmen. Eine Person wurde in U-Haft genommen.
Unter anderem drangen schwer bewaffnete Einsatzkräfte in das linke Hausprojekt Lu15 in Tübingen ein. Grund war der Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung gegen einen der Bewohner, wofür ein Angriff auf Neonazis in Stuttgart Anlass geboten hatte. Wie bei einer solchen Maßnahme üblich wurden jedoch auch die restlichen Bewohner*innen seitens der Polizei schikaniert.
Die Durchsuchung entbehrte darüber hinaus jeglicher Grundlage. Denn der beschuldigte Aktivist konnte bereits im Vorfeld durch Bilder belegen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Stuttgart zugegen war. Die Hausdurchsuchung ist somit als reine Schikane zu bezeichnen. Ein sogenannter Erkenntnisgewinn zum Tatvorwurf war von vornherein ausgeschlossen.
Besonders pikant ist, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Tobias Pflüger (MdB DIE LINKE) handelt. Trotz der belegbaren Unschuld des Genossen beschlagnahmte die Polizei mehrere seiner für diese Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel. Pflüger sprach daraufhin von einem Angriff auf die freie Ausübung seines Abgeordnetenmandats. Er forderte die sofortige Rückgabe des durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Materials.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., verurteilt das Vorgehen der Polizei. „Ganz offensichtlich fand die Durchsuchung der Lu15 in Tübingen wie auch der anderen Objekte statt, ohne die eigenen aktuellsten Ermittlungsergebnisse zu berücksichtigen, oder sie wurden schlichtweg ignoriert. Es entsteht auch hier der Eindruck, dass der eklatante Eingriff in den privaten Lebensbereich der Aktivist*innen zur Einschüchterung dienen soll. Die Rote Hilfe verurteilt diese repressive Maßnahme und fordert die sofortige Einstellung der Verfahren, die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände sowie die Freilassung des inhaftierten Aktivisten.“
Sie haben uns beschuldigt und beschuldigen uns auch weiterhin, „Terroristen“ zu sein. Sicher ist, dass diese Beschuldigungen für uns keine weitere Bedeutung haben. Aber aufgrund unserer Verantwortung gegenüber den unterdrückten Völkern der Welt sehen wir uns in der Pflicht, eine kurze Antwort darauf zu geben, wer wir sind. Denn die Antwort darauf, wer wir sind, ist gleichzeitig eine Antwort darauf, warum wir hier sind. (...)
Wir sind klassenbewusste Revolutionäre, die daran glauben, dass der Kampf gegen Gewaltherrschaft, gegen gesellschaftliche Ungleichheit und Ungerechtigkeit kein Verbrechen ist, sondern ein Dienst an der progressiven Menschheit. So wahr es ist, dass wir hier stehen, so wahr ist unsere Berechtigung und Legitimität. Der Vorwurf des „Terrorismus“ ist eine der größten Lügen des 20. und 21. Jahrhunderts, den sich die imperialistischen Räuber und ihre Kollaborateure zusammengedichtet haben, um die Verbrechen, die sie an den unterdrückten Völkern der Welt begangen haben, zu verschleiern und um deren legitimen Kampf zu diffamieren. Aber all diese Lügen können den Untergang der Imperialisten nicht verhindern.
Wir sind internationalistische Revolutionäre. Wir sind jeweils ein Glied in der Widerstandskette, die die unterdrückten Völker der Welt im Kampf gegen den Imperialismus und den Weltreaktionismus gebildet haben. Wir marschieren nicht allein. Wir marschieren unter der Fahne, die die Befreiung und die Brüderlichkeit des internationalen Proletariats und aller unterdrückten Völker symbolisiert.
Diejenigen, die den Himmel auf Erden in die Hölle verwandeln, sind die Imperialisten und ihre Mittäter. Diese Verbrecherbande erachtet es als legitim, dass Menschen durch Menschen ausgebeutet werden, dass die Chancengleichheit im Bildungs- und Arbeitsbereich verhindert wird, dass zur Durchsetzung ihrer reaktionären Interessen Feindschaften unter den Völkern gestiftet und Ursachen für die Entstehung ungerechter Kriege geschaffen werden. Diese Verbrecherbande und die zum Schutz ihrer Interessen verpflichteten Justizinstitutionen können nicht über uns richten.
In der TAZ-Kolumne „All cops are berufsunfähig“ philosophierte Hengameh Yaghoobifarah über die Abschaffung der Polizei. Innenminister Horst Seehofer wollte die Autor*in zunächst anzeigen, sieht davon nun aber ab. Stattdessen plant er ein Gespräch mit der Chefredaktion der TAZ. Mehrere Polizeigewerkschaften haben jedoch schon Strafanzeigen gestellt. Entbrannt ist eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Möglichkeiten und Grenzen der Pressefreiheit und wie viel Kritik im Umgang mit der Polizei erlaubt wird.
„Wir erklären uns solidarisch mit Hengameh Yaghoobifarah“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. Der Verein stellt sich stets auf die Seite Linken, die aufgrund ihrer politischen Arbeit und ihrer Systemkritik staatlicher Repression ausgesetzt sind.
„Es verwundert uns nicht, dass der Innenminister ein Exempel statuieren wollte“, sagt Anja Sommerfeld - wohl habe er gehofft, dass eine breite Solidarisierung mit der Person und dem Text ausbleibt. Dem ist jedoch nicht so.
Doch worum geht es im Text überhaupt? Die Kolumne (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/) kritisiert das System Polizei, welches immer wieder zu Gewalt und Missbrauch seitens einiger seiner Träger führt, und problematische Strukturen, basierend auf Zwang, Unterordnung und Machtstrukturen. Die Kritik daran ist nicht neu. Der Text widmet sich jedoch zugespitzt der Frage, was denn mit den Polizist*innen passiert, wenn die Polizei abgeschafft würde.
Sehr geehrte Juroren,
Endlich nähern wir uns dem Ende dieses Verfahrens, das im Dezember 2018 begonnen hat. Ich habe nicht gewusst, dass ein Prozess so lange dauern kann.
Ich wurde einige Tage nach meinen 22. Geburtstag im August 2018 verhaftet, die Polizeibeamten schlugen mit Geschrei die Tür des Hauses meiner Eltern ein, meine kleine Schwester musste sich mit den Händen über dem Kopf hinknien. Während ich das Zerbersten der Tür hörte, hatte ich die Bilder polizeilicher Gewalt bei Festnahmen durch die Polizei im Kopf, wie die Polizeibeamten loslegen und Personen schlagen. Ich bekam Angst und bin dann über das Dach in den Garten der Nachbarn gelangt und dann auf die andere Seite der Siedlung. Aber die Polizei hatte das ganze Viertel abgesperrt und eine Person, die in Socken auf der Straße unterwegs ist, macht sich sehr schnell verdächtig. Ein Polizeibeamter in Zivil begann hinter mir herzurennen und rief mir zu: „komm her, du kleiner Scheißkerl“. In seiner Stimme eine gewisse Feindseligkeit spürend, zog ich es vor, seiner Einladung nicht zu folgen, die, wenn ich „Scheißkerl“ zu ihm gesagt hätte, für Empörung gesorgt hätte.
Ich finde mich also im Garten und dann in der Garage eines Nachbarn wieder, in der Falle. Mit dem Rücken zur Wand, gezwungen auf die Ankunft des Polizeibeamten zu warten, springt dieser auf mich und verdreht mir das rechte Handgelenk, wobei ich ihn das tun lasse. Ich mache ihn auf seine unnütze Gewalt aufmerksam und er antwortet mir: „Du kannst dich glücklich schätzen, dass ich nicht auf dich geschossen habe“. Von diesem Standpunkt aus schätze ich mich allerdings in der Tat glücklich, noch am Leben zu sein. Es stimmt, dass zahlreiche Festnahmen durch die Polizei die unerfreuliche Tendenz haben, sich in eine Todesstrafe zu verwandeln. Aber dieser traurige Ausgang ist eher für die von rassistischen Zuschreibungen betroffene Einwohner der Arbeiterviertel vorgesehen. In Frankreich vergeht nicht ein Monat ohne Todesfälle bei Festnahmen. Die Tür zur Garage geht letztendlich auf, Polizeibeamten, Gendarmen, die Beamten der BAC & vermummte Zivilbeamte tauchen auf, mit Automatikwaffen in der Hand. Vielleicht 30 Mitglieder der „Ordnungskräfte“.
Die durch die kapitalistische Moderne verursachte Zerstörung von Natur, Umwelt und sozialem Leben hat dazu geführt, dass die Coronavirus-Pandemie eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Menschen darstellt. Zuvor hatten sich Epidemien wie Cholera, AIDS, Vogelgrippe, Schweinegrippe, SARS I/II massenhaft ausgebreitet und das Leben der Menschen beeinträchtigt. In jüngster Zeit ist die Ausbreitung von Covid-19 in dieser Form das Ergebnis anhaltender Angriffe auf Natur und Gesellschaft im Namen der kapitalistischen Moderne zur maximalen Profitsteigerung.
Für viele Staaten ist das gegenwärtige Coronavirus eine Gelegenheit, gegen die schwächsten Menschen in der Gesellschaft eingesetzt zu werden, insbesondere gegen ältere Menschen und Gefangene, die als nicht mehr produktiv gelten. Insbesondere oppositionelle und politische Gefangene sind von Aufschub- und Amnestiebestimmungen ausgeschlossen, die erlassen wurden, um die Verbreitung des Virus in Gefängnissen zu verhindern. Sie werden praktisch dem Tod überlassen.
In vielen Ländern auf der ganzen Welt werden Hunderttausende von politischen Gefangenen unter schlechten Lebensbedingungen und mit unzureichender medizinischer Versorgung gehalten, wobei Frauen und Kinder besonders gefährdet und der Epidemie schutzlos ausgesetzt sind. Die Vorkehrungen, die als Reaktion auf das Coronavirus in verschiedenen Ländern getroffen wurden, haben zur Freilassung von einigen wenigen Gefangenen geführt. Es gibt offensichtlich eine bewusste Politik gegenüber politischen Gefangenen, die als Feinde antidemokratischer Regime angesehen werden. Sie werden beim Umgang mit dem Virus unter Gefängnisbedingungen im Stich gelassen. Diese Ungerechtigkeit macht deutlich, warum wir in einer Gesellschaft ohne Strafjustiz und ohne Gefängnisse leben wollen.
Kundgebung vor dem OLG München* *Dienstag 16.06.2002* *12:00 – 15:00 Uhr* *Nymphenburger Straße 16
Nach nunmehr 4 Jahren soll in den nächsten Wochen der sogenannte „TKP/ML-Prozess“ zu Ende gehen. Den 10 Angeklagt*innen wird vorgeworfen das Auslandskomitee der Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch- Leninistisch gebildet zu haben. Über drei Jahre lang mussten die meisten von ihnen dafür in Untersuchungshaft verbringen. Für Müslüm Elma, dem Hauptangeklagten, sind es nun allerdings schon fünf Jahre. Er sitzt immer noch in Stadelheim hinter Gittern.
Der sogenannte „Kommunist*innen- Prozesses“ ist damit der größte politische Schauprozess gegen eine linke Organisation der letzten Jahrzehnte. Dabei werden ihnen keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Tätigkeit für eine Partei, die in der BRD nicht einmal verboten ist. Aber warum diese staatliche Verfolgungswut gegen türkische Oppositionelle? Allem Anschein handelt es sich schlicht um eine Gefälligkeitsgeste der Bundesregierung gegenüber dem Erdoğan-Regime. Ohne eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums wären die Kommunist*innen nie verhaftet oder vor Gericht gestellt worden.
Der Prozess strotzt nur so vor Skandalen. So wurde ein bedeutender Teil der „Beweise“ vom türkischen Geheimdienst beigesteuert. Dass diese nur durch illegale Spionage beschafft werden konnten, interessiert das Münchner Gericht allerdings nicht.
Müslüm Elma soll als angeblicher „Rädelsführer“ eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Auslandskomitee der TKP/ML sollen Haydar Bern, Musa Demir, Sami Solmaz, Dr. Sinan Aydin und Frau Dr. Banu Büyükavci je vier Jahre Freiheitsstrafe, Erhan Aktürk und Seyit Ali Ugur vier Jahre und neun Monate, Deniz Pektas fünf Jahre und Mehmet Yesilcali drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhalten. Selbst der Vertreter der GBA musste in seinem Schlussvortrag einräumen, dass etliche Vorwürfe aus der Anklage nicht aufrecht erhalten werden können und beantragte, Müslüm Elma nach nunmehr fünf Jahren und drei Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Münih davasında son duruma dair yapılacak olan iki dilli ( Almanca ve Türkçe) CANLI yayına Dava Avukatı Roland Meister ve dava tutsağı Dr. Banu Büyükavcı katılacak.
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