Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Wir sind in großer Sorge um den seit 1981 gefangenen Journalisten Mumia Abu-Jamal im US Bundesstaat Pennsylvania, USA. Seit 2014 akut an Hepatitis-C erkrankt wird ihm bis heute – ähnlich wie bei ca. 7000 weiteren Gefangenen im Bundesstaat – eine medizinische Behandlung aufgrund der hohen Kosten von der Gefängnisbehörde (DoC) verweigert.
Am 3. Januar 2017 errang Mumia einen erstaunlichen juristischen Erfolg auf föderaler Ebene, der ohne jeden Zweifel die Gefängnisbehörde aufforderte, bis spätetens 25. Januar 2017 mit der medizinischen Behandlung des Gefangenen zu beginnen. Die Gefängnisbehörde hat diese Frist jedoch nicht nur verstreichen lassen sondern deutlich erklärt, das sie nicht beabsichtige, die hohen Kosten einer Behandlung für Mumia Abu-Jamal aufwenden zu wollen. Sie wissen vor dem Hintergrund des Präzedenzcharakters der gerichtlichen Anordnung über die vielen anderen Gefangenen, die im Fall einer Behandlung ebenfalls ein berechtigtes Interesse daran geltend machen könnten.
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir sind heute hier zusammen gekommen, um den Mut der Genoss*innen des Zentralkomitees der KPD zu ehren. Am 07. Februar 1933, kurz nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten, versammelten sie sich hier an diesem Ort unter erschwerten Bedingungen. In Anwesenheit des Parteivorsitzenden Ernst Thälmann fand im Lokal „Sporthaus Ziegenhals“ in Königs Wusterhausen eine illegale Tagung des Zentralkomitees der KPD statt. Es sollte auf lange Sicht die letzte ihrer Art sein. Hier hielt Ernst Thälmann seine letzte Rede vor seiner Verhaftung durch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) am 03. März 1933, nach der er über elf Jahre in Einzelhaft verbrachte und schließlich 1944 erschossen wurde.
Viele der damals hier versammelten Genoss*innen waren auch Mitglieder der Roten Hilfe Deutschlands, etwa Wilhelm Pieck. Er war erster Vorsitzender der Organisation und 1933 Redakteur ihres Zentralorgans „Der Rote Helfer“.
Nach der blutigen Niederschlagung der Novemberrevolution in den Jahren 1918 und 1919 durch rechte Freikorps, dem Kapp-Putsch und dem Märzaufstand 1920 waren zahlreiche Arbeiter inhaftiert und ihre Familien in existenzieller Not. 1924 wurde die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) als Selbsthilfeorganisation gegründet, um diese Menschen sowohl materiell als auch ideell zu unterstützen.
In Berlin wurde der Prozess gegen den Gentrifizierungsgegner, der sich zum Schutz seiner Identität Balu nennt, nach zehn Prozesstagen am siebten Februar endlich beendet. Balu beteiligte sich am 09.07.2016 an der Solidaritätsdemonstration für das umkämpfte Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain, die unter dem Titel „Investor*innenträume platzen lassen!“ stattfand. Dabei wurde er zunächst festgenommen und anschließend per Beschluss eines Haftrichters bis zum Beginn seines Prozesses am 11.10.2016 in Untersuchungshaft festgehalten. Nun wurde Balu zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Er soll schweren Landfriedensbruch, eine versuchte gefährliche Körperverletzung, eine Beleidigung und einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begangen haben. Im Laufe des Prozesses tauchten noch weitere vermeintliche Straftatbestände auf, welche in diesem Urteil noch keine Beachtung fanden. So soll Balu zwei weitere Polizisten mit Tritten verletzt haben. Deshalb droht ihm nun eine weitere Anklage seitens der Berliner Staatsanwaltschaft. Sollte es dabei zu einer weiteren Verurteilung kommen, könnte dieses noch ausstehende Urteil mit dem jetzigen verrechnet werden, sodass es schlussendlich doch noch zu einer Gefängnisstrafe kommen könnte.
Terminverlegung: 14 Uhr, Prozessgebäude des OLG Düsseldorf, Kapellweg 36 (Demonstration im Anschluss)
Am gestrigen Donnerstag kam es vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf nach dem Plädoyer der Verteidigung zu tumultartigen Szenen, als Beamte auf die anwesenden Prozessbeobachter*innen losgingen. Angeklagt nach dem Gesinnungsparagrafen 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) ist die Wuppertaler Aktivistin Latife Adigüzel, sie soll Mitglied der in der BRD verbotenen Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) sein.
Rechtsanwalt Roland Meister plädierte auf Freispruch, da seiner Mandantin keine konkreten Straftaten bewiesen werden konnten. Die bloße Behauptung, der Verein Anatolische Föderation, deren Vorsitzende die Angeklagte von 2007 – 2013 gewesen war, sei eine Tarnorganisation der verbotenen linken Partei, reiche für eine Verurteilung nicht aus. Der Verein sei zudem eingetragen und völlig legal.
Taser im Streifendienst – bald auch gegen linke Aktivist*innen?
Seit Montag, den 06. Februar 2017, werden in Berlin die umstrittenen Elektroschock-Distanzwaffen, auch bekannt als „Taser“, von zwanzig Beamten im Streifendienst getestet. Der Einsatz erfolgt zunächst in zwei Einsatzbereichen in Berlin Mitte und Kreuzberg. Er läutet eine dreijährige Testphase der bei den Berliner Spezialeinheiten (SEK) bereits seit 2001 und in anderen Bundesländern ebenfalls bei SEK bereits gebräuchlichen Waffe im alltäglichen Streifendienst ein. Nach Ende des Testlaufs soll entschieden werden, ob der Taser zur Standardausrüstung der Berliner Polizeibeamt*innen gehören wird.
Aus Elektroschock-Distanzwaffen können Metallpfeile bis zu zehn Meter weit abgefeuert werden. Die Pfeile sind mittels Drähten mit dem Gerät verbunden und übertragen kurzzeitig eine Spannung von bis zu 50.000 Volt auf die Zielperson. Dadurch wird es den Beamten ermöglicht, Personen kurzzeitig außer Gefecht zu setzen und zu überwältigen. In anderen Ländern wie den USA, werden Taser bereits standardisiert verwendet und führten schon mehrfach zu Todesfällen. Gerade für gesundheitlich angeschlagene Menschen kann der Einsatz einer solchen Waffe tödlich enden.
Erklärung des Bundesvorstandes und des Redaktionskollektivs zur letzten Ausgabe der Rote Hilfe Zeitung
Die letzte Rote Hilfe Zeitung (RHZ 4/16) mit dem Titel „Siegerjustiz - Verfolgung und Delegitimierung eines sozialistischen Versuchs seit 1990" hat ein geteiltes Echo in der Leser*innen- und Mitgliedschaft ausgelöst.
Den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. (RH) sowie die Redaktion der RHZ erreichten eine Reihe von Zuschriften und persönlichen Rückmeldungen, die von harscher Kritik und Distanzierungsaufforderungen bis hin zu großer Zustimmung und Lob für die Auswahl des Schwerpunktes und dessen inhaltlicher Bearbeitung reichten.
Aus diesen Gründen, insbesondere aber auch, um über die uns mitgeteilte Kritik zu sprechen, wurde das Thema intensiv auf der letzten Sitzung des Bundesvorstandes im Dezember 2016 diskutiert.
Da wir auch explizit aufgefordert wurden, zu der RHZ 4/16 Stellung zu nehmen, möchten wir das an dieser Stelle tun.
Am Mittwoch, den 18.01.2017, kam es in Hamburg wieder zu einem Anquatschversuch in linken Zusammenhängen. Die betroffene Person wurde hierbei auf dem Weg zur Arbeitsstelle in der Harkortstraße auf offener, wenig belebter Straße von zwei Frauen mit Namen angesprochen. Diese gaben auf Nachfrage an, auf dem Weg zu der betroffenen Person gewesen und vom Verfassungsschutz zu sein. Des Weiteren wollten sie mit der betroffenen Person über ihre politische Einstellungen, den G 20-Gipfel und ihre Einschätzung dazu sprechen. Sie gaben an, Hilfe zu benötigen und sich irgendwo in Ruhe unterhalten zu wollen.
Dies lehnte die betroffene Person ab, worauf die beiden Verfassungschützerinnen nach einer Handynummer fragten. Während des Gespräches versperrten die beiden Frauen der betroffenen Person den Weg. Allerdings mussten sie ohne ein nennenswertes Gespräch ihren plumpen Anquatschversuch beenden, da die betroffene Person die Kooperation verweigerte. Beide Frauen waren ca. 30-35 Jahre alt. Die eine ungefähr 1,60 m groß mit brustlangen braunen Haaren, einem länglichen Gesicht mit unreiner Haut und einem Kratzer unter dem rechten Auge. Die andere ca. 1,80 m groß, hat blonde bis hellbraune Haare und ein auffälliges rechtes Auge. Das Augenlid hängt und scheinbar schielt sie mit dem Auge nach innen.
Dieser Anquatschversuch ist kein Einzelfall und mit Sicherheit auch nicht der letzte. Sie finden jederzeit statt und vor allem im Vorfeld zum G 20-Gipfel, der dieses Jahr im Juli in Hamburg stattfindet, ist mit weiteren Anquatschversuchen in Hamburg und anderswo zu rechnen. Hierbei geht es sowohl darum, Informationen über politische Zusammenhänge und Einzelpersonen zu beschaffen, aber auch betroffene Personen unter Druck zu setzen, einzuschüchtern oder als Informant_innen anzuwerben.
Lasst diese Versuche in Leere laufen, indem ihr jedes Gespräch verweigert! Ihr seid auch hier zu keinen Aussagen verpflichtet. Solltet ihr von einem Anquatschversuch betroffen sein, verfasst ein Gedächtnisprotokoll mit Personenbeschreibung, sprecht es in eurem Umfeld an und mit Antirepressionsgruppen vor Ort (wie der Roten Hilfe und/oder dem Ermittlungsausschuss) und veröffentlicht den konkreten Versuch.
Nur so könnt ihr euch selber und andere schützen.
Keine Kooperation mit Repressionsbehörden!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2017 die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, sie aber nicht verboten. Zu unbedeutend sei die Partei, so die Begründung dafür.
Zu gering sei ihre Wirkungsmacht,so das BVG und bezieht sich hierbei auf die Wahlergebnisse der Neonazi-Partei. Zugleich wird die Bedeutung der NPD als Stichwortgeber sowie organisatorisches Rückgrad im braunen Netzwerkes bagatellisiert. Gleiches gilt für die Verstrickung zahlreicher NPD-Funktionäre in gewaltätige Übergriffe gegen Geflüchtete und deren Unterkünfte.
Damit geht das fragwürdige Urteil mit dem zunehmenden Rechtsruck innerhalb der Gesellschaft konform. Rechtes Gedankengut sei zwar gefährlich, aber offensichtlich nicht so gefährlich, dass eine Partei mit „Wesensverwandtschaft zur NSDAP“ verboten werden kann.
Deutlich wird zudem wieder einmal, dass in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird: Für das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) reichte 1956 bereits deren angebliche „aggressiv-kämpferische Grundhaltung“ und ihre marxistisch-leninistische Orientierung aus. Hierbei handelt es sich um ein bis heute nicht revidiertes Urteil, mit dem zumindest theoretisch alle Organisationen, die sich auf die KPD beziehen oder deren Nachfolge in Anspruch nehmen, verboten werden könnten. Dass dies auch heute noch praktische Folgen haben kann, musste vor rund eineinhalb Jahren eine Gruppe der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in München erfahren, als sie mit bezug auf eben jenes Verbot mit Razzien und Verfahren konfrontiert wurden.
Die Rote Hilfe fordert den Verbleib Andrej Holms in der Berliner Senatsverwaltung
Der vor einem knappen Monat zum Berliner Baustaatssekretär ernannte parteilose Stadtsoziologe Andrej Holm soll nun offenbar doch aus seinem Amt entlassen werden.
Der an der Berliner Humboldt-Universität forschende Wissenschaftler war von der Partei DIE LINKE als Staatssekretär für die Senatsverwaltung für Städtebau und Wohnen unter Katrin Lompscher (DIE LINKE) nominiert und am 13. Dezember 2016 auch ernannt worden. Diese Personalie weckte vielfach Hoffnung, denn Holm gilt als scharfer Kritiker der Gentrifizierung. Zu seinen Vorstellungen bezüglich der stadtpolitischen Entwicklung sagte Holm: „Sozialen Fragen den Vorrang vor privaten Profiten zu geben und mehr Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung zu gewähren – das sind schon zwei ziemlich gute Grundprinzipien, die wir jetzt umsetzen müssen.“
Ein Ansatz, der dem hart umkämpften Berliner Wohnungsmarkt zu Gute käme: Die Mieten steigen trotz der 2015 beschlossenen Mietpreisbremse stetig an, die Gentrifizierung verdrängt einkommensschwache Haushalte aus den Kiezen und zahlreiche Wohnungen werden als Ferienwohnungen zu überzogenen Preisen an Touristen vermietet statt der Bevölkerung als Wohnraum zur Verfügung zu stehen.
Es ist nicht verwunderlich, dass Holms offene Kritik an der bisherigen städtebaulichen Politik und seine Ankündigung, daran zukünftig etwas ändern zu wollen, unter Mitgliedern der Grünen, SPD und CDU nicht auf Begeisterung stößt. Denn eine Änderung der Verhältnisse würde zwar den Berliner Mieter*innen zu Gute kommen, nicht aber den ausschließlich auf die eigenen Profite konzentrierten Eigentümer*innen und Investor*innen, mit denen der Senat den Ausverkauf der Stadt seit Jahren konsequent vorantreibt.
Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der Kampagne "You can't evict solidarity"
+++ Freispruch für alle Angeklagten +++ Lautstarker Protest von über 100 Unterstützter*innen im Gerichtssaal
Aus Protest gegen die Räumung der migrantischen Hausbesetzung „Orfanotrofeio“ durch die griechische Kirche und Polizei in Thessaloniki im Juli 2016 verteilten geflüchtete und solidarische Aktivist*innen am 31. Juli 2016 Flugblätter während einer Messe in der Kirche Agia Sofia (Thessaloniki). Dabei wurden 26 Aktivist*innen festgenommen. und inhaftiert. Bereits am folgenden Tag fand ein Gerichtsverfahren statt, in dem die 22 angeklagten Aktivist*innen vom Vorwurf der „Beleidigung der Kirche“, für den Haftstrafen bis zu 2 Jahren zu erwarten gewesen wären, freigesprochen wurden.
Gegen dieses Urteil ist nun am gestrigen Freitag, den 13.01.2017, die griechische Staatsanwaltschaft erneut vor Gericht gezogen. Von dem Vorwurf der „Beleidigung der Kirche“ wurden alle Angeklagten nach mehrstündiger Verhandlung freigesprochen. Es waren bis zu 100 Unterstützer*innen vor Ort.
Im Juli 2016 wurden drei zentrale Hausbesetzungen der internationalen Geflüchteten-Selbstorganisation und Solidaritätsbewegung in Thessaloniki (Griechenland) vom griechischen Staat und, in einem Fall, im Auftrag der griechischen Kirche geräumt. Aus Protest gegen die Räumung der Besetzung „Orfanotrofeio“ durch die griechische Kirche verteilten geflüchtete und solidarische Aktivist*innen am 31. Juli 2016 Flugblätter während einer Messe in der Kirche Agia Sofia (Thessaloniki). Dabei wurden 26 Aktivist*innen festgenommen.