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24.08.2025 | Pressemitteilung

Rheinmetall-Entwaffnen-Camp darf stattfinden – Gericht bekräftigt Versammlungsfreiheit

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat das Verbot des antimilitaristischen Protestcamps in Köln aufgehoben. Die Begründung: Vom Camp gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus – das Verbot verletzte die Versammlungsfreiheit. Die Rote Hilfe e.V. begrüßt die Entscheidung.
Rheinmetall entwaffnen

Das antimilitaristische Camp „Mach was wirklich zählt – Rheinmetall entwaffnen“ darf wie geplant vom 26. bis 31. August in Köln stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat das zuvor von der Polizei Köln ausgesprochene Verbot aufgehoben. Die Begründung: Vom Camp gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus – das Verbot verletze die Versammlungsfreiheit.

Das Camp ist als Ort politischer Bildung, Vernetzung und gemeinsamer Praxis geplant. Diskussionen, Workshops und künstlerische Aktionen sollen den Widerstand gegen die Aufrüstungspolitik, Waffenexporte und Kriegstreiberei sicht- und erfahrbar machen. Die Versammlungsbehörde hatte versucht, dies pauschal zu kriminalisieren – unter anderem mit dem Verweis auf historisch gewachsene Parolen wie „Krieg dem Krieg“. Die nun aufgehobene Verfügung reiht sich ein in aktuelle Versuche, linke Protestcamps durch absurde Vorwürfe zu unterbinden.

„Das OVG hat klar festgestellt, dass Protest nicht gefährlich, sondern grundrechtlich geschützt ist. Das ist nicht nur ein juristischer Erfolg für das Camp, sondern ein wichtiges Signal für alle, die sich gegen Aufrüstung und Kriegspolitik engagieren“, erklärt Anja Sommerfeld, Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Dass überhaupt versucht wurde, ein solches Camp zu verbieten, zeigt, wie notwendig und richtig es ist, antimilitaristische Kritik öffentlich sichtbar zu machen.“