
Rondenbarg-Verfahren: Gezielte Kriminalisierung von Protesten
Seit über 20 Verhandlungstagen zeigt sich das Gericht wiederholt unwillig, die Einwände der Verteidigung ernsthaft zu prüfen und die Umstände aufzuklären. Schon die Anklage basiert auf der umstrittenen These der „gemeinschaftlichen Mittäterschaft“, wobei den Angeklagten ihre bloße Anwesenheit bei