Maja T.: Keine Auslieferung an das queerfeindliche Ungarn!
Die Bundesanwaltschaft hält weiterhin die Auslieferung von Maja, einer non-binären Person, „nicht für offensichtlich unzulässig“. Grundsätzliche Auslieferungshindernisse bestünden nicht, obwohl das Kammergericht selbst festgestellt hat, dass „die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als