OLG: Sparkasse Göttingen muss Konto der Roten Hilfe fortführen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die Sparkasse Göttingen das Konto der linken Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e. V. fortführen muss. Die Entscheidung erging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens und gilt bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache